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# taz.de -- Gesetz für mehr Lohngleichheit: Was Frauen verdienen
> Gleiche Arbeit für gleichen Lohn gibt es in Deutschland noch lange nicht.
> Ein neues Gesetz soll jetzt helfen, den „Gender Pay Gap“ zu beseitigen.
Bild: Auf der Ebene von Führungspositionen beträgt der „Gender Pay Gap“ s…
Berlin taz | Die Frauenquote ist geschafft, nun will Frauenministerin
Manuela Schwesig (SPD) der Lohnungleichheit zu Leibe rücken. Am Mittwoch
stellte sie in Berlin den Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit
vor.
In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich [1][22,4 Prozent weniger
als Männer]. EU-weit ist das eine miserable Bilanz: Nur in Österreich (23,4
Prozent) und in Estland (30 Prozent) ist der sogenannte „Gender Pay Gap“
noch größer.
Transparenz ist ein zentrales Stichwort des Entwurfs aus dem
Frauenministerium. Demnach sollen Beschäftigte in Zukunft von ihrem
Arbeitgeber Informationen darüber einfordern können, nach welchen Kriterien
dieser ihr Entgelt festlegt.
Zudem muss das Unternehmen Auskunft über das mittlere monatliche Entgelt
von KollegInnen des jeweils anderen Geschlechts geben, die eine gleiche
oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Aus Gründen des Datenschutzes ist das
aber nur vorgesehen, wenn mindestens fünf Personen dieser Gruppe zuzuordnen
sind. Darüber hinaus sollen Berufsberatungen junge Menschen in Zukunft
darüber informieren, mit welchen Löhnen und Renten sie bei der Entscheidung
für einen bestimmten Beruf zu rechnen hätten.
Bisher sei das Tabuthema Lohn noch immer eine „Blackbox“, sagte Schwesig.
Viele Angestellte wüssten nicht, ob sie gerecht bezahlt würden oder nicht.
Mit dem Auskunftsanspruch will die Ministerin Druck auf die Unternehmen
ausüben. Denn schon jetzt ist ungleiche Entlohnung ohne Sachgründe nach dem
Antidiskriminierungsgesetz verboten. Nur beweisen lässt sie sich oft nicht.
Die Auskünfte des Arbeitgebers würden es Beschäftigten also ermöglichen,
gegen die Ungleichbehandlung zu klagen.
Große Betriebe ab 500 Beschäftigten sollen durch das Gesetz zusätzlich
verpflichtet werden, die Entgeltgleichheit im eigenen Unternehmen zu prüfen
und zu fördern und darüber in Lageberichten und auch im Betriebsrat zu
informieren.
Aus der Praxis sei bekannt, dass Unterschiede zwischen Frauen und Männern
gemacht würden, sagte Schwesig. „Ich bin mir da einig mit dem Großteil der
Bevölkerung, dass damit Schluss sein muss.“ Es gebe keinen Grund dafür,
dass Frauen schlechter bezahlt werden sollten als Männer. 82 Prozent der
Bevölkerung finden Lohnungleichheit „empörend“, wie eine Studie im Auftrag
des Frauenministeriums zeigt.
Der „Gender Pay Gap“ ergibt sich aus der ungleichen Bezahlung von
„männertypischen“ und „frauentypischen“ Berufen, dem geringen Frauenan…
in Führungspositionen und familienbedingten Auszeiten und Teilzeitjobs von
Frauen. Selbst, wenn alle diese Faktoren herausgerechnet werden, verdienen
Frauen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit im Schnitt sieben Prozent
weniger als Männer.
Dabei wächst die Entgeltkluft mit steigender Qualifizierung. „Je mehr
Frauen investieren, sich beruflich engagieren und je höher sie beruflich
kommen, umso größer wird ihr Verdienstabstand im Vergleich zu Männern“,
heißt es in der Studie. In Führungspositionen beträgt die Entgeltlücke
demnach satte 30 Prozent.
Der Gesetzentwurf liegt derzeit dem Kanzleramt vor und soll danach in die
Ressortabstimmung gehen. Ähnlich wie bei der Frauenquote hat Schwesig sich
auf viele Diskussionen bis zur Verabschiedung eingestellt. Das Grundgesetz
sehe aber gleiche Rechte für Frauen und Männer vor. „Jeder, der in der
Politik ist, steht in der Verantwortung, das Grundgerecht umzusetzen“,
sagte Schwesig.
9 Dec 2015
## LINKS
[1] http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/140319_gpg…
## AUTOREN
Dinah Riese
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