| # taz.de -- Bayer-Betriebsrätin über Gleichstellung: „Bessere Grundlage fü… | |
| > Bayer-Betriebsrätin Roswitha Süßelbeck begrüßt den Gesetzesvorschlag, der | |
| > Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männer verringern will. | |
| Bild: Gleichberechtigung beim Ackern | |
| taz: Frau Süßelbeck, auf Sie kommt Arbeit zu: Künftig müssen große Firmen | |
| Berichte veröffentlichen. Wenn darin steht, dass Männer und Frauen | |
| unterschiedlich entlohnt werden, liegt es bei Ihnen als Betriebsrätin, das | |
| zu ändern. Freuen Sie sich auf die Zusatzaufgabe? | |
| Roswitha Süßelbeck: Ja! Ich freue mich einfach darauf, dass wir das Thema | |
| weiterhin besetzen werden. Das Lohngleichheitsgesetz ist ja schon länger in | |
| der Diskussion, wir haben bereits mit dem Ministerium darüber gesprochen. | |
| Der Inhalt der Berichte gibt uns Argumente und einen Anlass, mit dem | |
| Arbeitgeber über dieses Thema ins Gespräch zu kommen. Mit einer guten | |
| Zusammenarbeit werden wir das auch hinkriegen. | |
| Wird denn in den Berichten etwas stehen, was Sie als Betriebsrat nicht | |
| sowieso wissen? | |
| Das werden wir dann sehen. Aber das Unternehmen muss sich auf jeden Fall | |
| mit dem Thema auseinandersetzen. Und das ist gut. | |
| Sie sind sehr zuversichtlich. | |
| Wir haben bislang gute Erfahrungen gemacht bei dem Thema. Lohnungleichheit | |
| ist nicht unbedingt in großen Unternehmen wie unserem das Problem. Die | |
| haben in der Regel einen Betriebsrat und Tarifbindung. | |
| Die Berichtspflicht soll nur für Unternehmen gelten, die mehr als 500 | |
| Beschäftigte haben. Trifft das Gesetz also die Falschen? | |
| Möglicherweise wäre es schon wichtig, dass es auch Regeln für die kleineren | |
| Unternehmen gibt. Die Transparenzregel in dem Gesetzesvorschlag gilt für | |
| Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Leider ist es bei manchen Gesetzen so, | |
| dass innerhalb der Regierung Kompromisse eingegangen werden müssen. | |
| Laut der Transparenzregel dürfen Angestellte fragen, wie viel ihre Kollegen | |
| verdienen. Geht diese Regel weit genug? | |
| Zumindest können Angestellte jetzt Klarheit schaffen. Und sie haben | |
| möglicherweise bessere Chancen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. | |
| Gegen ungleiche Entlohnung klagen konnten sie bisher auch schon. | |
| Ja, aber jetzt haben sie eine viel bessere Grundlage. Es kam in der | |
| Vergangenheit nicht zu vielen Klagen. Wir müssen abwarten, ob mit dem | |
| Auskunftsrecht mehr Angestellte vor Gericht gehen. | |
| Der Betriebsrat soll diese Auskunft bei den Vorgesetzten einfordern. | |
| Fürchten Sie, Unfrieden zu stiften? | |
| Nein. Es geht ja nicht darum, was Einzelne verdienen. Gemessen wird ganz | |
| anonym das durchschnittliche Entgelt von Vergleichsgruppen. Deswegen glaube | |
| ich nicht, dass wir Unfrieden schaffen. Es kommt auch immer darauf an, wie | |
| wir das unseren Kolleginnen und Kollegen erklären. Wir haben in der | |
| Vergangenheit schon Entgeltanalysen in einigen unserer | |
| Tochtergesellschaften gemacht. Das ist gut gelaufen. | |
| Und was kam raus? | |
| Bereinigt um Teilzeitjobs und andere Unterschiede hatten unsere | |
| Tochtergesellschaften eine kleine Lohnlücke von 0,7 bis 1,8 Prozent. | |
| Wie wurde mit den Fällen umgegangen, in denen Frauen weniger verdient | |
| haben? | |
| Wir haben Gespräche geführt und darauf aufmerksam gemacht. Dank unserer | |
| Überzeugungsarbeit wurde das verbessert. | |
| 12 Jan 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Jana Anzlinger | |
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