# taz.de -- Bayer-Betriebsrätin über Gleichstellung: „Bessere Grundlage fü… | |
> Bayer-Betriebsrätin Roswitha Süßelbeck begrüßt den Gesetzesvorschlag, der | |
> Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männer verringern will. | |
Bild: Gleichberechtigung beim Ackern | |
taz: Frau Süßelbeck, auf Sie kommt Arbeit zu: Künftig müssen große Firmen | |
Berichte veröffentlichen. Wenn darin steht, dass Männer und Frauen | |
unterschiedlich entlohnt werden, liegt es bei Ihnen als Betriebsrätin, das | |
zu ändern. Freuen Sie sich auf die Zusatzaufgabe? | |
Roswitha Süßelbeck: Ja! Ich freue mich einfach darauf, dass wir das Thema | |
weiterhin besetzen werden. Das Lohngleichheitsgesetz ist ja schon länger in | |
der Diskussion, wir haben bereits mit dem Ministerium darüber gesprochen. | |
Der Inhalt der Berichte gibt uns Argumente und einen Anlass, mit dem | |
Arbeitgeber über dieses Thema ins Gespräch zu kommen. Mit einer guten | |
Zusammenarbeit werden wir das auch hinkriegen. | |
Wird denn in den Berichten etwas stehen, was Sie als Betriebsrat nicht | |
sowieso wissen? | |
Das werden wir dann sehen. Aber das Unternehmen muss sich auf jeden Fall | |
mit dem Thema auseinandersetzen. Und das ist gut. | |
Sie sind sehr zuversichtlich. | |
Wir haben bislang gute Erfahrungen gemacht bei dem Thema. Lohnungleichheit | |
ist nicht unbedingt in großen Unternehmen wie unserem das Problem. Die | |
haben in der Regel einen Betriebsrat und Tarifbindung. | |
Die Berichtspflicht soll nur für Unternehmen gelten, die mehr als 500 | |
Beschäftigte haben. Trifft das Gesetz also die Falschen? | |
Möglicherweise wäre es schon wichtig, dass es auch Regeln für die kleineren | |
Unternehmen gibt. Die Transparenzregel in dem Gesetzesvorschlag gilt für | |
Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Leider ist es bei manchen Gesetzen so, | |
dass innerhalb der Regierung Kompromisse eingegangen werden müssen. | |
Laut der Transparenzregel dürfen Angestellte fragen, wie viel ihre Kollegen | |
verdienen. Geht diese Regel weit genug? | |
Zumindest können Angestellte jetzt Klarheit schaffen. Und sie haben | |
möglicherweise bessere Chancen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. | |
Gegen ungleiche Entlohnung klagen konnten sie bisher auch schon. | |
Ja, aber jetzt haben sie eine viel bessere Grundlage. Es kam in der | |
Vergangenheit nicht zu vielen Klagen. Wir müssen abwarten, ob mit dem | |
Auskunftsrecht mehr Angestellte vor Gericht gehen. | |
Der Betriebsrat soll diese Auskunft bei den Vorgesetzten einfordern. | |
Fürchten Sie, Unfrieden zu stiften? | |
Nein. Es geht ja nicht darum, was Einzelne verdienen. Gemessen wird ganz | |
anonym das durchschnittliche Entgelt von Vergleichsgruppen. Deswegen glaube | |
ich nicht, dass wir Unfrieden schaffen. Es kommt auch immer darauf an, wie | |
wir das unseren Kolleginnen und Kollegen erklären. Wir haben in der | |
Vergangenheit schon Entgeltanalysen in einigen unserer | |
Tochtergesellschaften gemacht. Das ist gut gelaufen. | |
Und was kam raus? | |
Bereinigt um Teilzeitjobs und andere Unterschiede hatten unsere | |
Tochtergesellschaften eine kleine Lohnlücke von 0,7 bis 1,8 Prozent. | |
Wie wurde mit den Fällen umgegangen, in denen Frauen weniger verdient | |
haben? | |
Wir haben Gespräche geführt und darauf aufmerksam gemacht. Dank unserer | |
Überzeugungsarbeit wurde das verbessert. | |
12 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Jana Anzlinger | |
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