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# taz.de -- Transparenzgesetz zu Entgelten: „Nehmen, was möglich ist“
> Die Unternehmensberaterin Henrike von Platen kämpft seit Jahren für
> Einkommensgleichheit. Das neue Gesetz ist für sie ein Anfang.
Bild: Ob „Frauen-“ oder „Männer-Berufe“ – netto verdienen Frauen in …
taz: Frau von Platen, Sie haben jahrelang für ein Gesetz gekämpft, das
Frauen und Männer mit vergleichbaren Jobs bei der Bezahlung gleichstellt.
Sind Sie zufrieden mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag am Donnerstag
beschließen will?
Henrike von Platen: Sagen wir mal so: Es ist ein großer Erfolg, dass es
überhaupt ein solches Gesetz geben soll. Und es ist erstaunlich, dass es –
nach all den Jahren der Forderung – nun doch so schnell verabschiedet wird.
Es gibt viel Kritik an dem Gesetz von SPD-Familienministerin Manuela
Schwesig.
Unabhängig davon, dass es an nahezu jedem Gesetz Kritik gibt, ist auch
dieses Gesetz nicht perfekt. Das ändert nichts an der Tatsache, dass es
positiv ist, überhaupt ein Gesetz zur Begrenzung der Lohnlücke von derzeit
21 Prozent zu haben. Das Gesetz nachbessern kann man immer noch.
Es heißt oft, nachbessern sei kaum möglich, dann lieber gar kein Gesetz als
ein schlechtes.
Ich halte das für falsch. Manchmal muss man nehmen, was zu jenem Zeitpunkt
möglich ist.
Eine Kritik am Gesetz ist, dass nur Firmen ab 200 Mitarbeitenden eine
Gehaltsauskunftspflicht auferlegt wird.
Das stimmt. Und das sollte später dringend nachverhandelt werden. Viele
Frauen arbeiten in kleinen Firmen, sie sind weiterhin benachteiligt.
Ist es in kleinen Firmen nicht leichter, bei den Gehaltstransparenz zu
schaffen?
Warum sollte ein Unternehmen, das zur Transparenz nicht verpflichtet wird,
freiwillig die Gehälter offen legen? Ich glaube, da gibt es keinen
Unterschied zwischen kleinen und großen Unternehmen.
Am Gesetz wird außerdem kritisiert, dass neben dem Grundgehalt nur zwei
weitere Gehaltsbestandteile offen gelegt werden müssen.
Dieser Passus ist völlig unzureichend. Um zu erfahren, wie viel jemand
tatsächlich verdient, müssen sämtliche Bestandteile des Gehalts offen
gelegt werden. Ansonsten erhält man trotz aller gut gemeinter Vorgaben nur
ein verzerrtes Bild.
Werden Sie also weiter für die Gehaltstransparenz kämpfen?
Ja. Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist nur ein Anfang.
30 Mar 2017
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Gender Pay Gap
Entgeltgleichheitsgesetz
Transparenz
Feminismus
Equal Pay
BVG
Gleichstellung
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Equal Pay Day
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