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# taz.de -- Kommentar zur Lohnlücke: Gut, dass wir mal über Frauen reden
> Ein neues Gesetz soll die Lohnlücke schließen. Das wird nicht
> funktionieren. Der Entwurf als „Signal“? Danke, aber nein danke.
Bild: Juhu, es gibt extra einen Feiertag für den Grundgesetzbruch! Manuela Sch…
Ein „Signal“! Ein „Fortschritt“, dass über Frauen geredet wird – die…
sich bestimmt! So gönnerhaft reagieren Befürworter*innen auf das
Entgelttransparenzgesetz, das der Bundestag heute berät. Das Gesetz soll
die [1][Lohnlücke zwischen Männern und Frauen] verkleinern. Nur leider wird
das nicht funktionieren.
Große Unternehmen müssen künftig ihren Beschäftigten sagen, wie viel die
Kolleg*innen verdienen, und öffentlich über Entgeltstrukturen berichten.
Was passiert aber, wenn eine Firma in ihren Bericht schreibt: „Wir bezahlen
Frauen schlecht, ist uns egal“? Sofern der Bericht pünktlich kommt,
passiert gar nichts.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber zur Angestellten sagt: „Frau Müller,
solange Ihnen kein Penis wächst, können wir Ihren Stundenlohn nicht
erhöhen“? Dann darf Frau Müller klagen, wie sie es schon immer durfte.
Ansonsten passiert nichts.
Denn der Entwurf, den Familienministerin Manuela Schwesig entwickelt hat,
sieht keinerlei staatliche Sanktionen vor, wenn Betriebe unfair bezahlen.
## Der Staat lehnt sich zurück und wartet
Warum nicht? Weil Transparenz zu öffentlichem Druck führe, antwortet
Schwesig. „Es liegt bei den Betriebsräten, das zum Thema zu machen“, sagt
sie. Schließlich gehe es um große Unternehmen mit in der Regel „gut
ausgebauter Sozialpartnerschaft“. Warum nur Mitarbeiterinnen großer Firmen
fair entlohnt werden sollen, ist eine andere Frage.
Schwesigs Idee, die Verantwortung auf den Betriebsrat abzuwälzen, zeigt den
geringen Stellenwert fairer Löhne. Könnte man ja auch bei der
Krankenversicherung einführen: Arbeitgeber berichten regelmäßig, ob sie
Beiträge zahlen. Wenn nicht, lehnt der Staat sich zurück und wartet auf
öffentliche Empörung. Gutes System.
Die Lohnlücke beträgt 21 Prozent. Davon lassen sich laut Statistischem
Bundesamt fast drei Viertel rückschrittlichen Strukturen zuschreiben, die
es vor allem zu bekämpfen gilt. Übrig bleiben rund 6 Prozent, und noch
nicht einmal diese kleine Lücke wird das Gesetz schließen.
Gut, dass das Thema jetzt „auf der Tagesordnung“ ist. Aber wenn
Arbeitgeber konsequent ein Grundrecht verletzen, ist jede Sekunde, in der
das Thema nicht auf der Tagesordnung steht, ein Skandal. Wenn endlich der
Bundestag darüber spricht, sollte sich niemand bedanken müssen. Nicht
einmal die Frauen.
30 Mar 2017
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## AUTOREN
Jana Anzlinger
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