Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Ein bisschen fairer
> Die Koalition will mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
> schaffen – durch einen Auskunftsanspruch auf Kollegengehälter.
Bild: Laut Statistik bekommen Frauen im Schnitt 22 Prozent weniger Arbeitsentge…
Berlin taz | Der Streit über das Vorhaben tobt schon lange, doch jetzt
wurde eine erste Einigung erzielt: Der Koalitionsausschuss aus Vertretern
von Bundeskabinett und Fraktionen einigte sich am Donnerstag auf Eckpunkte
für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen.
Demnach sollen Beschäftigte künftig einen Auskunftsanspruch bekommen, um zu
erfahren, wie viel Kollegen in vergleichbarer Position im Betrieb
verdienen. Der Wirtschaftsflügel der Union protestierte,
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verteidigte das Vorhaben
als „wichtigen Durchbruch“.
Laut Statistik bekommen Frauen im Durchschnitt einen um 22 Prozent
niedrigeren Stundenlohn als Männer. Auch wenn man Variablen wie Ausbildung,
Erwerbsverläufe und anderes herausrechnet, bleibt ein Unterschied von
sieben Prozent.
Der Anspruch soll für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten gelten, also
für etwa 14 Millionen Leute. In diesen Betrieben können „Frauen und Männer
sich dann Auskunft geben lassen, ob sie fair bezahlt werden“, sagte
Schwesig. In tarifgebundenen Unternehmen können die Beschäftigten die
Betriebsräte ansprechen, in Firmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung
muss man sich direkt an den Arbeitgeber wenden.
Nach Auskunft der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) haben
aber nur etwa sieben Prozent der betroffenen Unternehmen keinen
Betriebsrat. Im überwiegenden Fall werde der Betriebsrat den
Gehaltsvergleich ausrechnen, hieß es bei der BDA. Dabei wird aber nicht
Auskunft darüber erteilt, was bestimmte Beschäftigte genau verdienen,
vielmehr sollen anonyme gemischtgeschlechtliche Vergleichsgruppen aus
mindestens fünf Personen gebildet werden, die in etwa eine gleichwertige
Arbeit verrichten. Das durchschnittliche Gehalt in dieser Vergleichsgruppe
wird dann ermittelt, liegen die Auskunftssuchenden darunter, können sie
sich dagegen wehren.
„Die neue Transparenz wird beim Abbau der Lohnlücke helfen“, sagte die
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, „ein
Auskunftsanspruch in Unternehmen jeder Größe wäre allerdings wünschenswert
gewesen“.
## Vereinbar mit dem Datenschutz?
Im Koalitionsvertrag war nur ein Auskunftsanspruch für Unternehmen ab 500
Mitarbeitern vereinbart. Der Beschluss verstoße gegen den
Koalitionsvertrag, protestierte daher der Vorsitzende des Parlamentskreises
Mittelstand, Christian von Stetten (CDU) in der Bild, „das darf so im
Bundestag nicht beschlossen werden“.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Auskunftsrecht
immer kritisch gesehen. Auskunftsansprüche könnten den Datenschutz
verletzen und trotz der Anonymität Unfrieden in die Betriebe bringen, heißt
es in einem Papier der BDA. Die Arbeitgeber befürchten, dass man bei
Bildung von Vergleichsgruppen in kleineren Betrieben auf die konkreten
Kollegen und deren Verdienst rückschließen könnte.
Außen vor bleiben bei dem Vorhaben Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit
weniger als 200 Beschäftigten, die auch gerne wüssten, was die Männer im
Vergleich zu ihnen verdienen. Union und SPD seien mit dem Beschluss
allenfalls „ein Schrittchen“ vorangekommen, sagte Grünen-Chefin Simone
Peters.
Die Eckpunkte sehen auch vor, dass Unternehmen mit mehr als 500
Beschäftigten aufgefordert werden, mindestens alle fünf Jahre ein
Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit durchzuführen. Dies ist allerdings
freiwillig, Schwesig hatte sich für verbindliche Prüfungen eingesetzt.
Bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte die Ministerin
allerdings einen anderen Punkt durchsetzen. So soll der Kinderzuschlag für
Geringverdiener zum Jahreswechsel um weitere zehn auf 170 Euro im Monat
steigen. Auch die von Schäuble angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um
monatlich zwei Euro sowie eine leichte Anhebung der Freibeträge sollen
kommen.
7 Oct 2016
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Gleicher Lohn
Männer
Frauen
Koalition
Gender Pay Gap
Equal Pay Day
Gleichstellung
Frauenquote
Gender Pay Gap
Equal Pay Day
Diskriminierung
Gleichstellung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Equal Pay Day: Nicht umsonst, aber unbezahlt
Journalistinnen verdienen weniger als Journalisten. Die immer noch ungleich
verteilte Erziehungsarbeit ist ein Grund, aber nicht der einzige.
Gleichstellung in Kleinstädten: Auf Rechnung der Kommunen
Niedersachsens Landtag schreibt jetzt auch kleineren Städten vor,
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzustellen. Er trägt aber nicht
alle Kosten
Kommentar niedrige Löhne für Frauen: Männerquote, jetzt!
Wir brauchen eine Männerquote für Berufe, die als Arbeitsfelder für Frauen
gelten. Nur so würden endlich die Löhne erhöht werden.
Geschlechtergerechte Löhne: Sprechen wir doch mal über Geld!
Die Koalition streitet über den Gesetzentwurf von Frauenministerin Manuela
Schwesig (SPD). Die Union warnt vor einer Neiddebatte.
Debatte Equal Pay Day: 79 Tage mehr arbeiten
Ohne Gesetz gibt es für Frauen nicht gleiches Geld für gleiche Arbeit.
Sagen LobbyistInnen. Aber das Kanzleramt blockiert die Initiativen.
Lohndiskriminierung in Deutschland: Frauen arbeiten viel, verdienen wenig
Deutschland schneidet beim Thema Lohngleichheit in der EU schlecht ab. Eine
neue Studie belegt die Gender-Diskriminierung von GrundschullehrerInnen.
Gesetz für mehr Lohngleichheit: Was Frauen verdienen
Gleiche Arbeit für gleichen Lohn gibt es in Deutschland noch lange nicht.
Ein neues Gesetz soll jetzt helfen, den „Gender Pay Gap“ zu beseitigen.
Debatte Geringerer Lohn für Frauen: Die "selbst-schuld"-Propaganda
Das Familienministerium unter Kristina Schröder versucht die systematisch
schlechteren Einkommenschancen von Frauen kleinzureden. Das ist Propaganda.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.