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# taz.de -- taz-Recherche zu Drohmails: Wer steckt hinter „NSU 2.0“?
> Seit Jahren bekommen Menschen, die sich gegen rechts stellen,
> Morddrohungen vom „NSU 2.0“. Wer verschickt sie? Die Spur führt vor die
> Haustür eines Polizisten.
Eigentlich geht es um versteckte Botschaften in Mails, die jemand nachts
verschickt, der gerne „der Führer“ wäre und Menschen damit droht, sie
„umzulegen“. Um einen verdächtigen Polizisten, der mit Kolleg*innen
rechtsextreme Nachrichten auf Whatsapp austauscht, der Linke auch mal
Terrorist*innen nennt und schon 2013 enthusiastisch dafür warb, die AfD
zu wählen.
Es geht um einen der größten Polizeiskandale, die es in Deutschland je gab,
und ein bis zu 60-köpfiges Ermittlungsteam, das anscheinend immer einen
Schritt langsamer ist als die Täter.
Doch am Anfang – das passt zu dieser deutschen Geschichte – geht es
zunächst nur um ein Fax.
Es ist die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Sommer 2018
zuerst davon spricht. Başay-Yıldız war Nebenklage-Anwältin im NSU-Prozess.
Der NSU ermordete von 2000 bis 2007 aus rassistischen Motiven mindestens
zehn Menschen. Başay-Yıldız vertritt aber auch einen Islamisten, der nach
Tunesien abgeschoben wird – zu Unrecht, wie ein Gericht urteilt.
Zahlreiche Medien berichten über den Fall.
Weil man ihren Mandanten nicht sofort zurückholt, fordert Başay-Yıldız
damals von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. „Das Fax ist
in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, wird sie in den Berichten
zitiert. Das rechtsextreme Hetzportal PI-News schreibt am 1. August, die
Anwältin fordere „die Kohle knallhart per Fax ein“.
Am 2. August 2018 bekommt Başay-Yıldız selbst ein Fax, gesendet über einen
Onlineanbieter. Als Absender angegeben: Uwe Böhnhardt, der Name eines der
toten NSU-Terroristen. Im Fax wird sie als „miese Türkensau“ beschimpft,
und ihr wird gedroht: „Als Vergeltung für 10000 € Zwangsgeld schlachten wir
deine Tochter.“ Auch der Name der Tochter steht in dem kurzen Text und die
Wohnanschrift der Familie. Das Fax endet mit „Gruss NSU 2.0“. Damit beginnt
ein Kriminalfall, der das [1][Vertrauen in die Polizei] erschüttern wird.
Denn als die Frankfurter Ermittler*innen nachforschen, woher der
Absender die Privatadresse und die Angehörigen der Rechtsanwältin kennt,
werden sie stutzig: Ausgerechnet im eigenen Haus hat am selben Tag jemand
exakt diese Daten abgerufen. Jemand vom Streifendienst aus dem 1. Revier,
direkt in der Frankfurter Innenstadt.
Ist es möglich, dass jemand von der Polizei illegal auf vertrauliche
Personendaten zugreift, um sie in Drohschreiben zu verwenden, die sich
auf rechtsextreme Mörder beziehen?
Die Verwirrung ist groß. Es kommen mehr Schreiben, mal gehen sie an
einzelne Adressaten, mal sind es Sammelmails an Redaktionen oder sogar die
Ermittler*innen. Mal enthalten sie Geburtsdaten, Privatadressen und
Namen von Verwandten, die öffentlich nicht bekannt sind. Mal nur gegoogelte
Informationen.
Die Schreiben beziehen sich aufeinander und manchmal sogar auf andere
Drohschreiber*innen. Im Juli 2020, zwei Jahre nach dem ersten Fax, prüft
der Generalbundesanwalt, ob er den Fall übernimmt. Der hessische
Polizeipräsident wird entlassen, ein Sonderermittler eingesetzt. Bis heute
werden immer neue Mails mit Beschimpfungen und Drohungen verschickt.
Inzwischen sind es mehr als 80.
Unerträglich für die Betroffenen – und wie ein Stinkefinger in Richtung
Polizei.
Wer steckt hinter „NSU 2.0“? Wie werden die Empfänger*innen der
Drohschreiben ausgewählt? Und ermittelt die Polizei in dem Fall, in dem
eigene Kolleg*innen unter Verdacht stehen, gut genug?
Uns liegen mehr als ein Dutzend der Drohschreiben vor. Wir werten
Unterlagen aus, recherchieren in sozialen Netzwerken und Darknet-Foren. Wir
sprechen mit Empfänger*innen der Drohungen, mit Ermittler*innen. Und
irgendwann stehen wir vor einem Haus in Frankfurt, in dem ein Polizist
wohnt, und betätigen die Klingel, an der sein eigener Name nicht steht.
Über diesen Polizisten hat die Öffentlichkeit bislang so gut wie nichts
erfahren.
Wir sind bereits Anfang 2019 auf ihn gestoßen, bei einer Recherche über
zwei andere [2][mutmaßlich rechtsextreme Polizisten] im hessischen
Kirtorf. Aber die Hinweise waren vage, seine mutmaßliche Rolle war noch
unklar. Als der „NSU 2.0“-Skandal sich ausweitet, schauen wir genauer auf
die Puzzleteile, finden seinen Namen heraus, Details über seine Person,
seine Facebook-Seite. Und dann bekommen wir die Bestätigung: Er ist der
Hauptverdächtige, gegen den bis heute im Fall „NSU 2.0“ ermittelt wird. Er
heißt Johannes S.
## Der Anrufer
Am Freitag, den 17. August 2018 ruft ein Mann bei der taz an, der zu einem
der Geschäftsführer durchgestellt wird. Er sagt, er sei Polizist vom
Abschnitt 36, Berlin-Wedding. Es gehe um eine Strafanzeige gegen unbekannt,
die Hengameh Yaghoobifarah erstattet habe. Yaghoobifarah schreibt seit
Jahren für die taz, vor allem eine Kolumne. Der Anrufer fragt nach
Yaghoobifarahs Kontaktdaten. Der Geschäftsführer will ihn an eine der
beiden stellvertretenden Chefredakteurinnen weiterleiten. Er erreicht sie
nicht.
Ein paar Tage später, am 22. August gegen 15 Uhr, ruft der Mann erneut an,
mit unterdrückter Nummer. Dieses Mal erreicht er die Chefredaktion. Sie hat
in der Zwischenzeit erfahren, dass Yaghoobifarah keinen Kontakt zu einem
Polizeirevier im Wedding hatte. Und überhaupt: Irgendetwas stimmt nicht.
Sie bittet den angeblichen Polizisten so lange um seine Kontaktdaten, bis
er das Gespräch mit einer Drohung beendet: „Ihrer Kollegin blüht noch
einiges.“ So hat es die stellvertretende Chefredakteurin in einem
Gedächtnisprotokoll festgehalten.
Hengameh Yaghoobifarah bekommt schon länger massive Drohungen, meist wenn
ein polarisierender Text veröffentlicht wird. Der letzte große Aufreger war
zu diesem Zeitpunkt etwa ein Jahr her, im Oktober 2017 erschien eine
Kolumne unter dem Titel „Deutsche, schafft euch ab!“.
Eine Woche vor dem Anruf im August 2018 erwähnt zunächst die Basler Zeitung
und dann das Hetzportal PI-News die inzwischen schon fast ein Jahr alte
Kolumne und belegt die Autor*in mit diskriminierenden Ausdrücken.
Es hatte zuvor schon Versuche gegeben, Yaghoobifarahs Daten
auszuspionieren, mit durchaus aufwendigen Aktionen. 2017 etwa täuschen
Unbekannte eine Einladung zu einem Vortrag in die Schweiz vor und gelangen
so an Yaghoobifarahs Adresse. Daraufhin werden Pizzen, Zeitungen und
Magazine an Yaghoobifarah geschickt, sogar ein Inkassounternehmen meldete
sich wegen eines angeblich nicht zurückgezahlten Kredits. In einer anonymen
Mail stand: „Ich hoffe, dass Dir mein Spiel ansonsten Spass macht.“
Die beiden Anrufe bei der taz im August 2018 reihen sich da zunächst ein.
Dass sie eine besondere Dimension haben, ahnt damals noch niemand. Zwei
Wochen zuvor war das erste „NSU 2.0“-Drohfax bei der Frankfurter
Rechtsanwältin Başay-Yıldız eingegangen. Doch die Öffentlichkeit weiß dav…
noch nichts.
Mitte Dezember 2018 wird das Drohfax an Başay-Yıldız durch Medien
öffentlich gemacht. Der Skandal in Hessen weitet sich aus. Ein Polizist mit
einem privaten Nazimuseum fliegt auf, Polizisten mit Hitlergruß, Polizisten
als Reichsbürger und so viele problematische Chatgruppen, dass es
schwerfällt, den Überblick zu behalten. In der hessischen Polizei scheinen
Rechtsextreme ihre Ideologie frei ausleben zu können, ohne von
Kolleg*innen oder Vorgesetzten gestoppt zu werden. Rund 60
Beamt*innen ermitteln zwischenzeitlich wegen der rechtsextremen Umtriebe
in den eigenen Reihen.
Ein Jahr vergeht. Am 8. Oktober 2019 erreicht die taz um 1.39 Uhr über ihr
Leserbriefformular eine Nachricht, als Kontakt ist eine Mailadresse
angegeben, die auf „yandex.com“ endet, vor dem @-Zeichen steht ein
rassistisches Schimpfwort. Es ist die Adresse, die die Ermittler*innen
dem „NSU 2.0“ zuordnen.
In der Mail wird die stellvertretende taz-Chefredakteurin als
„Volksschädling“ beschimpft. Der Absender schreibt, dass er sie ja
„persönlich telefonisch schon vor Monaten zutreffend belehrt habe“, dass
sich Hengameh Yaghoobifarah zurückzuhalten habe. Es stehen diverse
Insiderinformationen in der Mail, neben der Anspielung auf das Telefonat
auch die Wohnadresse der Rechtsanwältin Başay-Yıldız, die schon im ersten
Drohfax an sie genannt wurde.
Der Anruf ein gutes Jahr zuvor erscheint nun in einem anderen Licht. Er hat
etwas mit „NSU 2.0“ zu tun. Der taz-Justiziar informiert das Berliner
Landeskriminalamt (LKA), der Staatsschutz ermittelt.
In Hessen sind die Ermittlungen vorangegangen. Erst steht eine
Streifenpolizistin aus Frankfurt in Verdacht. Sie war an dem Computer
eingeloggt, von dem aus die Daten von Başay-Yıldız abgefragt wurden. Die
Polizistin bestreitet die Abfrage, doch die Ermittler*innen
durchforsten ihr Handy und stoßen auf eine Chatgruppe mit vielen
rechtsextremen Nachrichten.
Einen Kollegen aus demselben Revier machen sie als Hauptverdächtigen aus.
Auch er war Mitglied der Chatgruppe, auch er war zum Zeitpunkt der
Adressabfrage im Dienst. Die Ermittler*innen glauben: Er hat die „NSU
2.0“-Faxe verschickt. Es ist Johannes S. Bis heute ist er der einzige
konkrete Tatverdächtige. Wochenlang wird er überwacht.
Ein Dreivierteljahr nach der ersten Mail an die taz, am 23. Juni 2020,
kommt wieder eine Nachricht vom „NSU 2.0“ bei der Redaktion an, dieses Mal
mit noch deutlicherer Bezugnahme auf die Anrufe im Jahr 2018. Diese
Nachricht wird gleich fünfmal an die taz geschickt, über Kontaktformulare
und direkt als Mail, gegen halb vier Uhr morgens, wieder von der
Yandex-Adresse, „SS-Obersturmbannführer“ als Absendername, Betreff:
Hengameh Yaghoobifarah.
Neben sexistischen und queerfeindlichen Beschimpfungen steht in der Mail
auch Yaghoobifarahs Geburtsdatum. Das ist zwar nicht sehr leicht zu finden,
aber auch nicht geheim. Vor allem aber ist das genaue Datum des zweiten
Anrufs in der taz-Redaktion genannt. Der „Führer“ des „NSU 2.0“, wie s…
der Absender bezeichnet, schreibt, dass er „schon am 22.8.2018 telefonisch
höchstpersönlich klargemacht“ habe, „dass wir Hengameh Yaghoobifarah […]
ganz besonders zutreffend betreuen werden“. Die Mail endet mit „Heil
Hitler“.
Der taz-Justiziar gibt auch diese Mail ans LKA weiter. Schnell ist klar:
Bei dem Anrufer und dem Mailschreiber muss es sich um denselben Mann
handeln. Andernfalls müsste es einen engen Informationsaustausch gegeben
haben. Wie sonst sollte der Mailschreiber zwei Jahre später den Anruf in
der taz auf den Tag genau datieren können?
Es spricht einiges dafür, dass es sich bei dem Absender der „NSU 2.0“-Mails
um eine einzelne Person handelt, jedenfalls nicht um eine größere Gruppe.
„Der Führer des NSU 2.0“ schreibt immer wieder aus der Ich-Perspektive. Die
uns vorliegenden Mails haben eine weitgehend identische Formatierung, aber
es ist kein Baukastensystem. Die einzelnen Schreiben sind individuell auf
eine*n Empfänger*in oder einen Sachverhalt zugeschnitten. Ihr Ton ist
eine seltsame Mischung aus formal und vulgär.
Mehrfach taucht auch derselbe Rechtschreibfehler in einem selten
gebrauchten Wort auf. „Blut wird fließen, knüppelhagedick!“ steht in den
Mails. Und das im Abstand von Monaten. Es müsste „knüppelhageldick“ heiß…
mit l.
Die Zeile ist eine Referenz auf ein rechtsextremes und antisemitisches
Szenelied. Und ein Beispiel dafür, dass die Nachrichten kleine Hinweise
enthalten, die sich manchmal auch aufeinander beziehen. Legt man die
Nachrichten nebeneinander, wirken sie wie eine Schnitzeljagd. Empfindet der
Urheber der Drohschreiben das alles nur als Spiel? Und mit wem spielt er es
– mit seinen Opfern? Den Behörden?
Wir folgen den Spuren. Im Leserbriefformular wurde eine Frankfurter Adresse
angegeben. Auf den ersten Blick wirkt sie einfach hingeschrieben, online
kann man nichts weiter über sie herausfinden. Wir fahren hin.
Hier stehen bewusst keine Details. Vieles ist vorstellbar: dass hier ein
weiteres Opfer lebt. Oder vielleicht jemand aus dem Ermittlungsteam. Oder
eine Landespolitikerin, die sich mit dem Thema befasst? Auf dem
Klingelschild steht: Başay-Yıldız. Es ist nicht dieselbe Adresse der
Anwältin, die im ersten Fax stand, und damit eine neue Drohung an sie: Ich
weiß noch immer, wo du wohnst.
Nach allem was passiert ist, ist die Anschrift von Başay-Yıldız natürlich
geheim, im Melderegister gesperrt sowieso. Irgendwie muss der Absender an
die Adresse gekommen sein. Wurden wieder Daten bei der Polizei abgefragt?
Wurde das überprüft? Das beantwortet uns tagelang keiner. Erst nachdem wir
am Donnerstag einen [3][Text auf taz.de] veröffentlichen, sagt
Innenminister Peter Beuth (CDU), es habe in Hessen keine neue Abfrage
gegeben.
Wurde Seda Başay-Yıldız von den Ermittler*innen darüber informiert? Sie
äußert sich häufig zu den Drohungen. Dieses Mal aber will sie nichts dazu
sagen.
## Neue Opfer
Am 5. März 2019 um 12.52 Uhr bekommt die [4][Kabarettistin İdil Baydar]
eine SMS, geschickt über die Website 5vor12.de. Von dort lassen sich anonym
SMS verschicken. Baydar wird mit ähnlichen Worten beschimpft wie zuvor
Başay-Yıldız: „verpiss dich aus Deutschland, solange du noch lebend
rauskommst!!!“ Am Ende steht: „SS-Obersturmbannführer“. Am 15. März kom…
die nächste SMS, darin steht der Vorname ihrer Mutter.
Wieso ausgerechnet Baydar? Die Kabarettistin hat mit ihrer Kunstfigur Jilet
Ayşe eine gewisse Bekanntheit erreicht, aber als Nischenstar. Auf Youtube
und eher in Berlin als in Hessen. Aber sie ist eine Frau, und sie hat einen
Migrationshintergrund; das allein könnte sie schon zum Hassobjekt machen.
Am 5. März, am Tag der ersten SMS, wurden an einem Polizeicomputer in
Wiesbaden persönliche Daten von Baydar abgerufen. Am selben Tag bei der
Polizei in Berlin. Von beidem wissen die Ermittler*innen in Hessen zu
diesem Zeitpunkt nichts, erst Monate später werden sie eine klare
Verbindung zu den Drohfaxen an Başay-Yıldız sehen. Die Drohungen an Baydar
werden zunächst in Berlin bearbeitet – und die Ermittlungen im Mai 2019
zunächst eingestellt.
Mit einem Fax hat es angefangen, es gab Anrufe und SMS vom „NSU 2.0“,
später Mails. Spätestens im Sommer 2019 wird wohl die erste Nachricht von
der erwähnten Yandex-Adresse verschickt. Für die Ermittler*innen ist es
ungünstig, dass dieser Anbieter benutzt wird. Denn sie können nicht sehen,
von wo aus die Mails verschickt werden. Sie sehen nur, dass sie aus
Russland kommen, weil dort der Server steht.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellt ein Rechtshilfeersuchen, um
an die Verkehrsdaten zu kommen. Am 3. September 2019 wird es nach Russland
geschickt. Man will also wissen, wann und von wo aus auf das Mailpostfach
zugegriffen wurde. Eine Antwort gibt es nach taz-Informationen bis heute
nicht, obwohl die deutsche Seite mehrfach bei der russischen
Generalstaatsanwaltschaft nachgehakt hat.
Die Nachrichten, die der „NSU 2.0“ verschickt, richten inzwischen Chaos an.
Immer wieder müssen wegen Bombendrohungen Gebäude geräumt werden. So etwa
im Oktober 2019, als eine Mail von der Yandex-Adresse die Uni Hamburg
erreicht: „Ihr verfluchten und links-grün versifften Schweine, ihr macht
Deutschland nicht fertig. Im Hauptgebäude […] haben wir gegenwärtig
gleichzeitig drei Sprengsätze deponiert.“
Oder im April 2020 in Berlin, kurz vor Beginn des Prozesses gegen André M.
Dem 32-jährigen Neonazi aus Halstenbek bei Hamburg wird vorgeworfen, über
100 E-Mails verschickt zu haben, meist mit dem Absender
„Nationalsozialistische Offensive“, darunter 87 Bombendrohungen. Nun
erhält das Gericht ein Fax, in dem „NSU 2.0 Der Führer“
Berichterstatter*innen droht: „Diese Bastarde werden in ihrem eigenen
Blut vor dem Saal 220 ersaufen.“ Bomben werden keine gefunden.
Seit 2018 sind ähnliche Drohmails mit weiteren verschiedenen Absendern
aufgetaucht: „Staatsstreichorchester“ oder auch mal „NSU 2.0“, von ande…
Mailadressen verschickt. Immer wieder heißt es, die Absender müssten
zusammenarbeiten. Doch das ist wohl nicht der Fall. Nachvollziehen lässt
sich dies im Darknet. In diesen Teil des Internets gelangt man, wenn man
mit einem sogenannten Tor Browser spezielle Websites aufruft.
Verschlüsselt und anonym.
Im Dezember 2018 postet dort in einem Forum ein Nutzer namens „Wehrmacht“
einen Artikel über die Drohung an Seda Başay-Yıldız und schreibt: „Haha, …
ist ja schon fast ein wenig peinlich, sich mit diesen Stümpern die
Gesinnung zu teilen. Was für Pfeifen.“
Auch „Wehrmacht“ verschickt Drohmails, manchmal auch unter dem Namen
„Elysium“ oder „Staatsstreichorchester“, sie sind lang und wirr und voll
abgründiger Drohungen, auch sie gehen an Journalist*innen,
Politiker*innen, Prominente. In einer Mail kündigt er an: „Wir werden
schon noch die Adresse der Frau Başay-Yıldız herausfinden.“
Zu diesem Zeitpunkt hat die Adresse längst in dem Fax gestanden, abgefragt
aus einem Polizeicomputer. Wer auch immer hinter „Wehrmacht“ steckt: Er hat
zwar auch das Kürzel „NSU 2.0“ benutzt, bevor das erste Drohfax öffentlich
wurde, der „NSU 2.0“-Drohschreiber ist er aber offenbar nicht.
Auch André M., der vor Gericht stehende Bombendroher, der sich im Forum
„Stahlgewitter“ nannte, ist es nicht. In seinen Mails wimmelt es von
Rechtschreibfehlern. Und: Er saß bis Oktober 2018 noch in Haft und tut es
seit April 2019 wieder.
Zwar bezieht sich der „NSU 2.0“-Schreiber immer wieder auf die beiden,
die Ermittler*innen sehen das aber als falsche Fährten. Es seien keine
direkten Bezüge festgestellt worden, hat der hessische Innenminister Peter
Beuth im Juli im Innenausschuss des Landtags gesagt.
Klar ist aber auch: Die bekannt gewordenen Abfragen in Polizeisystemen ohne
dienstlichen Anlass kann nicht eine Person allein gemacht haben; es gab sie
in Frankfurt, in zwei Revieren in Wiesbaden, in Hamburg und in Berlin. Die
zu den fraglichen Zeiten eingeloggten Beamt*innen sagen, dass sie die
Daten nicht abgerufen haben oder nichts mit dem „NSU 2.0“ zu tun haben.
Aber die Datenabfragen können kaum in allen Fällen Zufall sein. Weil der
zeitliche Zusammenhang eklatant ist. Weil die Daten anders kaum zu
beschaffen sind. Weil es unwahrscheinlich ist, dass sich mehrere
Polizist*innen plötzlich für eine Nischenkabarettistin wie İdil Baydar
interessieren – und dann später private Daten von ihr in einer Drohmail
stehen.
Es könnte also eine Gruppe von Polizist*innen geben, die den „NSU 2.0“
bilden. Oder es sind einzelne Beamt*innen, die für die Haupttäter*innen
in den Computer schauen. Womöglich erschleicht sich der Täter auch die
Daten. Ruft an, gibt sich als Kollege aus und bittet um eine Abfrage.
Vielleicht ein Expolizist. In einer der „NSU 2.0“-Drohmails ist die Rede
von „gehobenem Dienst im Vorruhestand“. So könnte sich ein Polizist
vorkommen, dem verboten wurde, die Dienstgeschäfte zu führen. So wie
Johannes S., 31, der Beschuldigte aus Frankfurt.
Es könnte aber auch einen Umschlagplatz geben, irgendwo versteckt im
Darknet oder auf einer Chat-Plattform, wo die privaten Daten der Opfer
gesammelt und ausgetauscht werden. Mehrere Personen könnten dort aktiv
sein, darunter auch Polizisten, sie müssten sich nicht einmal kennen. Und
der „NSU 2.0“ benutzt die Daten dann für die Drohmails.
Mails, wie die Nachricht, die im Juli 2020 an die TV-Moderatorin Maybrit
Illner gerichtet ist; sie beginnt harmlos. „Seit Jahren sehe ich Ihre
Sendung mit Interesse“, schreibt der Absender und fordert in einem
ironisch-gehässigen Ton eine Sendung zu dem Thema „Wann wird Deutschland
endlich abgeschafft?“.
Daran sollten, das fordert der Schreiber, folgende Gäste teilnehmen: Die
taz-Kolumnist*in Hengameh Yaghoobifarah, die Kabarettistin İdil Baydar, die
Bundestagsabgeordnete Martina Renner, die hessische Landespolitikerin
Janine Wissler und Anne Helm aus dem Berliner Abgeordnetenhaus: Frauen und
Queers, die politisch links stehen oder einen Migrationshintergrund haben.
Oder beides. Sie alle sind in „NSU 2.0“-Nachrichten bedroht worden – am
Ende der Mail an Maybrit Illner erneut und ganz unverblümt mit dem Tod.
Die Frauen sagen, sie wollen sich nicht einschüchtern lassen. „Grüße an den
Oberstrumpfbandführer“, twitterte Seda Başay-Yıldız kürzlich. „Ihr bek…
uns nicht klein.“ Dazu ein Bild von sich mit den anderen Frauen.
Dass die Mail an „Maybrit Illner“ ging, ist interessant. In dieser
ZDF-Talkshow wurde das Kürzel „NSU 2.0“ zum ersten Mal in einem größeren
Rahmen verwendet. Das war im Sommer 2015, als vermehrt
Flüchtlingsunterkünfte angezündet wurden. Der Publizist Sascha Lobo hatte
damals „NSU 2.0“ in die Diskussion eingeführt, ganz bewusst, er wollte
damit vor einer rechtsextremen Bedrohung warnen. Womöglich kam der „NSU
2.0“ so auf seinen Namen.
## Der Polizist
Anfang 2012 postet ein junger Mann aus einer mittelhessischen Kleinstadt
auf Facebook, er sei „einer der glücklichsten Menschen der Welt“. Er ist 23
Jahre alt und hat soeben eine Zusage bekommen. Johannes S. darf zur
Polizei.
Seine Eltern haben sich früh getrennt, und seine Mutter kam mit einem Mann
zusammen, der aus Ägypten stammt. Eine Lehrerin erinnert sich daran, dass
S. kein gutes Verhältnis zu ihm hatte, „er hat einen tiefen Groll gegen
diesen Mann gehegt“.
Johannes S. engagierte sich in der Schülervertretung und trainierte eine
Mädchenbasketballmannschaft, er ist Partygänger, Computercrack. Rechtes
Gedankengut? Davon ist im Gespräch mit Leuten, die ihn von damals kennen,
nichts zu hören. Wir klingeln bei seiner Mutter, ein kurzes Gespräch durch
den Türspalt. Wir sagen, dass wir wegen der Ermittlungen der Polizei da
sind, ob wir ihm eine Nachricht zukommen lassen können. Nein, sagt sie.
Und: „Ermitteln Sie mal.“ Es sei nämlich alles anders, von Anfang an. Tür
zu.
Nach dem Abi hat er seinen Zivildienst beim Roten Kreuz gemacht und danach
eine Weile als Rettungssanitäter gejobbt, bevor er an die Polizeihochschule
ging. Er zitiert gern den Comedian Serdar Somuncu: „Jede Minderheit hat ein
Recht auf Diskriminierung!“
Über sich selbst schreibt er in seiner Bachelorarbeit, er habe schwarzen
Humor. Die Arbeit untersucht, inwieweit Humor der Polizei bei der
Einsatzbewältigung helfen kann. Er verweist auf einen Vertreter des
Lachyoga in Europa, der mit „Juxbriefen“ bekannt wurde, die er an Behörden
und Unternehmen schickte. Sollte alles vielleicht ein absolut miserabler
Scherz sein?
In sozialen Netzwerken postet er Bilder von Konzerten und welche vom ersten
gemeinsamen Urlaub mit Frau und Kind. Aber dann sind da auch politische
Äußerungen. Auf Facebook schreibt er kurz vor der Bundestagswahl 2013: „Am
22. heißt es Kreuz für die AfD....und nein diese Stimme ist NICHT
verschenkt!“ Als der G20-Gipfel in Hamburg stattfindet, postet er auf
Instagram einen „Fck Antifa“-Schriftzug, dazu Hashtags wie #scheisslinke,
#terrorvonlinks und #ingedankenbeidenkollegen.
In der Whatsapp-Chatgruppe, in der er mit einer Handvoll Kolleg*innen
zum Teil rechtsextreme Nachrichten austauschte, äußert er sich offenbar
deutlicher. 18 von 40 Inhalten, die als strafrechtlich relevant eingestuft
werden, sollen laut Spiegel von ihm stammen.
Als er in Verdacht gerät, hinter den „NSU 2.0“-Drohungen zu stecken,
überwachen die Ermittler*innen seine Kommunikation, Telefon und
Internet, durchsuchen im Juni 2019 seine Wohnung in Frankfurt und das Haus
in Kirtorf, einem abgelegenen Städtchen im mittelhessischen
Vogelsbergkreis, das er, so sagen Anwohner*innen, von seinem Vater geerbt
habe. Schon im Herbst 2018 hatte die Polizei das Haus durchsucht. Bei der
Durchsuchung im Juni 2019 nehmen sie den Polizisten vorläufig fest. Für
mehr reicht es offenbar nicht.
Bis Ende 2019 seien die Ermittlungen gegen Johannes S. intensiv geführt
worden, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt kürzlich im Rechtsausschuss
des Landtags. Die Ermittler*innen glauben immer noch, dass Johannes S.
die ersten „NSU 2.0“-Drohfaxe verschickt hat. Der Verdacht, dass er auch
hinter den Mails von der Yandex-Adresse steht, hat sich laut
Staatsanwaltschaft aber nicht erhärtet. Vielleicht hat er sie nicht
verschickt. Vielleicht haben die Ermittler aber auch nur nicht genügend
Beweise.
## Der Kontakt
Auffällig ist: In keiner der offiziellen Äußerungen zum „NSU 2.0“-Komplex
wurden die Drohungen an Hengameh Yaghoobifarah auch nur ansatzweise
erwähnt. Weder gegenüber Medienvertretern noch wenn Abgeordnete im Landtag
nach dem Ermittlungsstand fragen. Dabei ist der Fall in vielerlei Hinsicht
außergewöhnlich.
Als der unbekannte Anrufer am 17. August 2018 in der taz nach
Yaghoobifarah fragt, weiß die Öffentlichkeit noch nichts von dem ersten
„NSU 2.0“-Drohfax. Mehrfach wird in den Mails betont, dass Yaghoobifarah
einer „Sonderbehandlung“ unterliege. Auch ist in keinem der uns sonst
vorliegenden „NSU 2.0“-Schreiben der Zusammenhang zwischen den Yandex-Mails
und den Drohfaxen an Başay-Yıldız so deutlich. Schließlich werden in den
Mails an die taz zweimal unterschiedliche korrekte Wohnadressen der
Anwältin genannt.
Warum Hengameh Yaghoobifarah?
Wir schicken eine Mail an die Yandex-Adresse und fragen, wieso sich
ausgerechnet mit dieser Person beschäftigt wird. Die Antwort kommt einige
Tage später, mitten in der Nacht: Yaghoobifarah sei „unser Primärziel“ und
könne sich ja nicht ewig verstecken. Es folgen eine Beleidigung und die
übliche Grußformel des „NSU 2.0“. Wir fragen auch nach Seda Başay-Yıld�…
İdil Baydar und Martina Renner. Und als wartete er darauf, dass jemand sein
Spiel mit ihm spielt, weist er noch einmal auf Başay-Yıldız hin: Sie sei ja
mittlerweile umgezogen. „Hilft ihr aber nicht.“
Wir wollen direkt mit dem beschuldigten Polizisten sprechen. Er darf
derzeit seine Dienstgeschäfte nicht ausüben, heißt es, ist aber nicht
suspendiert, bekommt weiter sein volles Gehalt. Gegenüber den Ermittlern
schweigt er zu den Vorwürfen. Und auch von den Kolleg*innen sagt
offenbar niemand gegen ihn aus.
Es dauert eine Weile, den Ort zu finden, an dem man dem Polizisten
persönlich Fragen stellen könnte. Sein Haus in Kirtorf wird renoviert, im
Garten liegt Sperrmüll. Es ist niemand da.
Am Freitag vor einer Woche stehen wir dann in einem Frankfurter Stadtteil
vor einem Mehrfamilienhaus. Der Eingang zum Hof ist durch eine Gittertür
versperrt. Wir drücken seine Klingel, an der sein Name nicht steht, und
sprechen ihn mit Namen an. Über die Gegensprechanlage antwortet Johannes
S., der Polizist. Wir stellen uns vor und fragen, ob wir ihn sprechen
können, es gehe um die Ermittlungen gegen ihn. Er sagt: „Kein Interesse.“
In der Nacht zu Sonntag werden erneut „NSU 2.0“-Drohmails verschickt, auch
an die JVA Berlin, den Sonderermittler sowie das LKA in Hessen. Und am
Dienstag wieder.
5 Sep 2020
## LINKS
[1] /Sechs-Monate-nach-Hanau/!5703415
[2] /Rechtsextreme-bei-der-Polizei-in-Hessen/!5565164
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[4] /Comedian-dil-Baydar-ueber-Morddrohungen/!5694869
## AUTOREN
Sebastian Erb
Christina Schmidt
Dinah Riese
Konrad Litschko
Luisa Kuhn
## TAGS
Lesestück Recherche und Reportage
Investigativer Journalismus
IG
Opfer rechter Gewalt
NSU 2.0
Polizei
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizeigewalt
Rechte Gewalt
Seda Basay-Yildiz
Lesestück Recherche und Reportage
Seda Basay-Yildiz
NSU 2.0
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rassismus
NSU 2.0
Drohbriefe
Rechter Terror in Berlin-Neukölln
Polizei Berlin
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
NSU 2.0
Kolumne Krank und Schein
Presserat
Antisemitismus
Schwerpunkt Debatte über Kolumne (Für inner-redaktionelle Debatten-Beiträge)
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Neonazis
NSU 2.0
Schwerpunkt Rechter Terror
NSU 2.0
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Belohnung zu NSU-2.0-Serie ausgesetzt: „Ich will nichts unversucht lassen“
Seit zwei Jahren wird die Anwältin Seda Başay-Yıldız von einem „NSU
2.0“-Drohschreiber bedroht. Nun setzt sie privat eine Belohnung auf
Hinweise aus.
Drohschreiben gegen Politiker: Verdächtiges Paar gefasst
Sie sollen Drohschreiben verschickt und einen Brandsatz vor der Villa von
Clemens Tönnies abgelegt haben. Nun ist ein Paar in Berlin verhaftet
worden.
Rechtsextreme Terrorserie in Neukölln: Die Opfer klagen an
Die Betroffenen der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln haben kein Vertrauen
mehr in die Polizei. Der Grund dafür sind Polizei-Verbindungen zu Tätern.
Ermittlungen zum „NSU 2.0“: Datenabfrage zu Böhmermann
Daten des Satirikers sind von einem Polizeicomputer abgefragt worden. Ob
das in Zusammenhang mit einer Drohmail des „NSU 2.0“ steht, ist unklar.
Polizeiskandal in NRW: Hitlerbilder und Hakenkreuze
In NRW werden 29 PolizistInnen suspendiert, die sich in rechtsextremen
Chatgruppen austauschten. Innenminister Reul spricht von einer „Schande“.
NSU-Terror in Deutschland: 20 Jahre Versagen
Täter fühlen sich so sicher, dass sie als „NSU 2.0“ wieder Todesdrohungen
verschicken. Gerade deshalb ist radikale Aufklärung so wichtig.
Ideologien und kognitive Fähigkeiten: Den Tunnel überwinden
Je überzeugter wir sind, dass unsere Haltung die einzig richtige ist, umso
schlechter steht es wohl um unsere kognitiven Fähigkeiten, sagt eine
Studie.
Presserat über die Polizei-Kolumne: Menschenwürde nicht verletzt
Der Presserat sieht in der Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah keinen
Verstoß gegen das Presserecht. Der Text sei von der Meinungsfreiheit
gedeckt.
Nazimorde in Deutschland: Der fatale Mythos vom Einzeltäter
Auch 40 Jahre nach den Oktoberfest-Morden nimmt die Justiz rechte Netzwerke
nicht ernst. Ein Umdenken findet nur langsam statt.
Umstrittene taz-Kolumne zu Polizei: Nicht strafbar
Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh
Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine
Kontroverse ausgelöst.
Prozess um mutmaßliche Nazi-Terroristen: „Leicht rechte Einstellung“
2015 terrorisierten Rechtsextreme in Freital Geflüchtete und Linke. Nun
stehen erneut Angeklagte dafür vor Gericht.
Verfassungsschutzbericht Brandenburg: So viele Rechtsextreme wie noch nie
Mehr als 2.700 Nazis zählt der Verfassungsschutz Brandenburg in seinem
Bericht. Auch weil Anhänger*innen des AfD-“Flügels“ darin auftauchen.
taz-Recherche zu Drohschreiben: Anruf vom „NSU 2.0“
Der „NSU 2.0“ war intensiver und früher aktiv als bislang bekannt. Der
hauptverdächtige Polizist hat zur Wahl der AfD aufgerufen.
Verdächtiger im Fall „NSU 2.0“: Der Schlangenzüchter
Ein bewaffneter Ex-Polizist in Landshut wird im Zuge der „NSU
2.0“-Ermittlungen festgenommen. Er pflegt offenbar eine Nähe zur
Lokalpolitik im Ort.
taz-Autor*in bekommt Drohbriefe: Schützenhilfe von der Polizei?
Die Hamburger Polizei hat Daten von taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah
abgefragt. Kurz darauf erhielt Yaghoobifarah eine Drohmail des „NSU 2.0“.
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