# taz.de -- Umstrittene taz-Kolumne zu Polizei: Nicht strafbar | |
> Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh | |
> Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine | |
> Kontroverse ausgelöst. | |
Bild: Das Logo der „taz“ am neuen Redaktionsgebäudes in Berlin | |
FREIBURG taz Die Polizei-Kolumne der taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah | |
wird voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen haben, weil sie von der | |
Meinungsfreiheit gedeckt ist. | |
Das erfuhr die taz aus Kreisen der Berliner Staatsanwaltschaft. | |
Yaghoobifarah schreibt seit 2016 [1][in der taz eine Kolumne]. Am 15. Juni | |
beschäftigte sie sich unter dem Titel „[2][All cops are berufsunfähig]“ m… | |
der Frage, was mit Polizeibeamt:innen geschehen soll, sollte die Polizei | |
aufgelöst werden. | |
Ihre Antwort: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die | |
Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf | |
der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen | |
fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ Die Kolumne führte zu | |
kontroversen Diskussionen, [3][auch in der taz]. | |
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei | |
stellten Strafanzeige gegen die Kolumnist*in. Sogar Innenminister Horst | |
Seehofer (CSU) [4][kündigte zunächst eine Anzeige an], verzichtete jedoch | |
[5][nach heftiger Kritik]. In einer Pressemitteilung beharrte er jedoch | |
darauf, dass nach seiner Auffassung „Straftatbestände erfüllt“ seien. | |
## Verfahren formal nicht abgeschlossen | |
Seitdem prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob sie gegen Yaghoobifarah | |
ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht. Konkret geht es | |
um die Delikte „Volksverhetzung“ und „Beleidigung“. Voraussetzung für … | |
Ermittlungsverfahren wäre der Anfangsverdacht, dass ein Strafdelikt | |
begangen wurde. | |
Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Staatsanwaltschaft keinen | |
Anfangsverdacht für eine Straftat sieht, weil Yaghoobifarahs Kolumne von | |
der Meinungsfreiheit gedeckt war. Das Verfahren ist formal jedoch noch | |
nicht abgeschlossen. Anlass für die Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft | |
ist eine Verhandlung beim Deutschen Presserat, der sich an diesem Dienstag | |
[6][aus presseethischer Sicht] mit der Polizei-Kolumne beschäftigt. | |
Yaghoobifarah schrieb in der taz-Stellungnahme für den Presserat: „Meine | |
Kolumne ist eine Kritik am strukturellen Rassismus der Polizei“. Sie | |
verwies unter anderem auf die einseitigen Ermittlungen gegen Migrant_innen | |
nach den NSU-Morden und die Praxis des Racial Profiling. Die „Satire“, die | |
„Polemik“ habe einen „sachlichen Kern“. „Damit sage ich nicht, dass j… | |
einzelne_r Polizist_in rassistisch ist.“ | |
Yaghoobifarah weist auch eine angebliche Gleichsetzung von Polizisten und | |
Abfall zurück: „Wenn ich sage: Umgeben von Abfall, dann bedeutet es eben: | |
Nicht umgeben von Menschen oder Tieren, die unter einem Machtmissbrauch | |
leiden könnten. Wenn ich sage: unter ihresgleichen, dann heißt es eben: | |
unter Ex-Cops.“ | |
Yaghoobifarah erhielt nach Erscheinen der Kolumne Mord- und | |
Bombendrohungen. Die Journalist*in bekam auch [7][Drohmails, die mit „NSU | |
2.0“ unterzeichnet] waren. Die taz garantiert ihrer Autor*in rechtliche | |
Unterstützung. | |
7 Sep 2020 | |
## LINKS | |
[1] /!a25938 | |
[2] /Abschaffung-der-Polizei/!5689584 | |
[3] /In-eigener-Sache/!5696448 | |
[4] /Angekuendigte-Anzeige-wegen-taz-Kolumne/!5691090 | |
[5] /Streit-ueber-Kolumne-zur-Polizei/!5697093 | |
[6] https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/seehofers-entscheidung-… | |
[7] /taz-Recherche-zu-Drohmails/!5709468 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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Kolumne Habibitus | |
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