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# taz.de -- Karlsruhe zu Polizeibeleidigungen: „FCK BFE“ kann strafbar sein
> Wenn eine konkrete Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) geschmäht
> wird, kann dies als Beleidigung bestraft werden.
Bild: Das ist nicht strafbar, „FCK BFE“ schon. Linker Demonstrant in Hambur…
FREIBURG taz | – Wer Polizeieinheiten von „überschaubarer“ Größe belei…
macht sich strafbar. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in
einem Fall aus Göttingen. Es bekräftigte aber, dass die Polizei in ihrer
Gesamtheit nicht beleidigungsfähig ist.
Im konkreten Fall hatte die linke Szene Göttingens im Oktober 2017 vor dem
örtlichen Landgericht demonstriert, weil drinnen ein Prozess gegen einen
bekannten Rechtsextremisten stattfand. Die Polizei war auch stark
vertreten. Ein linker Demonstrant trug unter der geöffneten Jacke einen
Pulli mit der Aufschrift „FCK BFE“, was von den Polizisten als „Fuck
Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit“ gelesen wurde.Nachdem der Mann
sich weigerte, die Jacke zu schließen, beschlagnahmte die Polizei den
Pullover. Allerdings trug er unter dem Pulli ein T-Shirt, auf dem auch „FCK
BFE“ stand.
[1][Das Amtsgericht Göttingen verurteilte den Demonstranten im Juli 2018
wegen Beleidigung der BeamtInnen der Göttinger Beweissicherungs- und
Festnahme-Einheit (BFE) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen (600 Euro)].
Die BFE sei eine „überschaubare Personengruppe“ und der Mann habe gewusst,
dass die BFE an diesem Tag im Einsatz sein werde.
Der Begriff „Fuck“ sei hier als abwertende Schmähung und Formalbeleidigung
zu verstehen. Dass der Mann schon öfter Konflikte mit der Göttinger BFE
hatte, wertete das Gericht strafmildernd.In seiner Verfassungsbeschwerde
machte der Mann geltend, er habe gar nicht speziell die Göttinger BFE
gemeint, sondern alle Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten
Deutschlands. Deren ruppiges Verhalten sei nämlich nicht nur in Göttingen
kritikwürdig.
## „Ablehnung der Polizei“ fällt unter Meinungsfreiheit
Diesen Einwand ließ das Bundesverfassungsgericht nun aber nicht gelten. Das
Amtsgericht habe ausreichend begründet, dass es dem Mann vor allem um die
Göttinger PolizistInnen ging.
Dafür habe vor allem gesprochen, dass er für den Fall einer Beschlagnahme
des Pullis die gleiche Botschaft noch einmal auf dem T-Shirt trug – was auf
die konkret handelnden PolizistInnen zielte. Auch die „Vorgeschichte“ des
Mannes mit der örtlichen BFE habe dafür gesprochen, dass diese gemeint
war.Die Karlsruher RichterInnen bekräftigten jedoch ihre
ständigeRechtsprechung, dass häufig benutzte Aussagen wie „FCK CPS“ („f…
cops“) oder „ACAB“ („all cops are bastards“) nicht strafbar seien, we…
hier nicht um bestimmte BeamtInnen gehe, sondern um die „Institution der
Polizei“.
Die englische Bezeichnung „Cops“ sei möglicherweise sogar an alle „Perso…
mit polizeilicher Funktion auf der Welt“ gerichtet. [2][2015 hatte das
BVerfG entschieden, dass eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ von der
Meinungsfreiheit gedeckt ist.](Az.: 1 BvR 842/19)
15 Jan 2021
## LINKS
[1] /Urteil-wegen-T-Shirt-Aufdruck/!5585227
[2] /Karlsruhe-staerkt-Meinungsfreiheit/!5010481
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Polizei
Bundesverfassungsgericht
Beleidigung
Schwerpunkt Debatte über Kolumne in der taz
Polizei Niedersachsen
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