# taz.de -- Presserat über die Polizei-Kolumne: Menschenwürde nicht verletzt | |
> Der Presserat sieht in der Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah keinen | |
> Verstoß gegen das Presserecht. Der Text sei von der Meinungsfreiheit | |
> gedeckt. | |
Bild: Die Beschwerden gegen die Polizeikolumne wies der Presserat durchweg als … | |
FREIBURG taz | Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden gegen [1][die | |
umstrittene Polizeikolumne] der taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah als | |
„unbegründet“ zurückgewiesen. Das „Gedankenspiel“ der Autor*in, dass … | |
die Mülldeponie ein geeigneter Ort für Ex-Polizisten wäre, sei von der | |
Meinungsfreiheit gedeckt. | |
In der Kolumne, die am 15. Juni in der taz erschien, protestierte | |
Yaghoobifarah satirisch-polemisch gegen strukturellen Rassismus bei der | |
Polizei. Unter dem Titel „[2][All cops are berufsunfähig]“ beschäftigte | |
sich Yaghoobifarah mit der Frage, was mit Polizeibeamt*innen geschehen | |
soll, falls die Polizei aufgelöst würde, wie nach dem Mord an George Floyd | |
in den USA diskutiert. Yaghoobifarahs Antwort: Die Ex-Polizist*innen | |
sollten auf die Müllhalde, „wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind“ | |
und kein Unheil anrichten können. | |
Es folgte der Satz, der auch innerhalb der taz viel diskutiert wurde: | |
„Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ In | |
ihrer Stellungnahme schrieb Yaghoobifarah, dass mit der Formulierung „unter | |
ihresgleichen“ andere „Ex-Cops“ gemeint waren. | |
Gegen die Kolumne gingen beim Deutschen Presserat 382 Beschwerden ein, | |
darunter etliche von Polizeivertreter*innen. Sogar Bundesinnenminister | |
Horst Seehofer hatte sich an den Presserat gewandt, nachdem er auf [3][eine | |
zunächst angekündigte Strafanzeige] verzichtete. Nach Einschätzung des | |
Presserats gab es noch nie so viele Beschwerden über einen konkreten Text. | |
## Beschwerden „unbegründet“ | |
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 erreichten den Presserat 2.175 | |
Eingaben. Die Beschwerden gegen Yaghoobifarahs Text stützen sich vor allem | |
auf Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die „Wahrung der Menschenwürde“ zu den | |
obersten Geboten der Presse zählt. | |
Doch der Presserat wies die Beschwerden nun durchweg als „unbegründet“ | |
zurück. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von | |
der Presse scharf kritisiert zu werden. Die Satire von Yaghoobifarah | |
beziehe sich im Kern auf die gesellschaftliche [4][Debatte über Probleme | |
bei der Polizei] wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus. | |
Die Kolumne verstoße nicht gegen die Menschenwürde von Polizist*innen, da | |
sich die Kritik nicht auf Einzelpersonen, sondern auf eine Berufsgruppe | |
beziehe, so der Presserat. Die Annahme, dass nur die „Mülldeponie“ als Ort | |
für Ex-Polizist*innen geeignet sei, berühre „Geschmacksfragen“, über die | |
sich streiten lasse. Die Interpretation mancher Beschwerdeführer, | |
Polizisten würden hier mit Müll gleichgesetzt, hielt der Presserat für | |
„nicht zwingend“. | |
Das „drastische Gedankenspiel“ biete vielmehr Raum für unterschiedliche | |
Interpretationen und falle daher noch unter die Meinungsfreiheit. Der | |
Presserat wies auch die Annahme mancher Beschwerdeführer zurück, hier werde | |
eine „soziale Gruppe“ diskriminiert und Ziffer 12 des Pressekodex verletzt. | |
Die Polizei falle als „gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe“ nicht | |
unter den Diskriminierungsschutz des Pressekodex – „anders als etwa | |
Angehörige von religiösen oder ethnischen Minderheiten“. | |
## Auch kein Ermittlungsverfahren | |
Der Deutsche Presserat besteht seit 1956 und versteht sich als | |
Selbstkontrolle der Presse. Den Beschwerdeausschüssen gehören jeweils acht | |
Mitglieder an – vier Vertreter der Verlegerverbände und vier Journalisten, | |
die von den Gewerkschaften entsandt werden. Der Presserat wacht über die | |
Einhaltung presseethischer Grundsätze. Als Sanktion kann er Rügen | |
aussprechen. | |
Am Montag wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft | |
voraussichtlich [5][kein Ermittlungsverfahren gegen Yaghoobifarah] | |
einleiten wird. Auch die Ankläger sehen die Kolumne als von der | |
Meinungsfreiheit gedeckt an. | |
8 Sep 2020 | |
## LINKS | |
[1] /taz-Kolumne-zur-Polizei/!5696716 | |
[2] /Abschaffung-der-Polizei/!5689584 | |
[3] /Seehofers-Anzeige-Ankuendigung-gegen-taz/!5697052 | |
[4] /George-Floyd/!t5689277 | |
[5] /Umstrittene-taz-Kolumne-zu-Polizei/!5712672 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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