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# taz.de -- Umstrittene taz-Kolumne zu Polizei: Nicht strafbar
> Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh
> Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine
> Kontroverse ausgelöst.
Bild: Das Logo der „taz“ am neuen Redaktionsgebäudes in Berlin
Freiburg taz Die Polizei-Kolumne der taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah
wird voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen haben, weil sie von der
Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Das erfuhr die taz aus Kreisen der Berliner Staatsanwaltschaft.
Yaghoobifarah schreibt seit 2016 [1][in der taz eine Kolumne]. Am 15. Juni
beschäftigte sie sich unter dem Titel „[2][All cops are berufsunfähig]“ m…
der Frage, was mit Polizeibeamt:innen geschehen soll, sollte die Polizei
aufgelöst werden.
Ihre Antwort: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die
Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf
der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen
fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“ Die Kolumne führte zu
kontroversen Diskussionen, [3][auch in der taz].
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei
stellten Strafanzeige gegen die Kolumnist*in. Sogar Innenminister Horst
Seehofer (CSU) [4][kündigte zunächst eine Anzeige an], verzichtete jedoch
[5][nach heftiger Kritik]. In einer Pressemitteilung beharrte er jedoch
darauf, dass nach seiner Auffassung „Straftatbestände erfüllt“ seien.
## Verfahren formal nicht abgeschlossen
Seitdem prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob sie gegen Yaghoobifarah
ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht. Konkret geht es
um die Delikte „Volksverhetzung“ und „Beleidigung“. Voraussetzung für …
Ermittlungsverfahren wäre der Anfangsverdacht, dass ein Strafdelikt
begangen wurde.
Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Staatsanwaltschaft keinen
Anfangsverdacht für eine Straftat sieht, weil Yaghoobifarahs Kolumne von
der Meinungsfreiheit gedeckt war. Das Verfahren ist formal jedoch noch
nicht abgeschlossen. Anlass für die Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft
ist eine Verhandlung beim Deutschen Presserat, der sich an diesem Dienstag
[6][aus presseethischer Sicht] mit der Polizei-Kolumne beschäftigt.
Yaghoobifarah schrieb in der taz-Stellungnahme für den Presserat: „Meine
Kolumne ist eine Kritik am strukturellen Rassismus der Polizei“. Sie
verwies unter anderem auf die einseitigen Ermittlungen gegen Migrant_innen
nach den NSU-Morden und die Praxis des Racial Profiling. Die „Satire“, die
„Polemik“ habe einen „sachlichen Kern“. „Damit sage ich nicht, dass j…
einzelne_r Polizist_in rassistisch ist.“
Yaghoobifarah weist auch eine angebliche Gleichsetzung von Polizisten und
Abfall zurück: „Wenn ich sage: Umgeben von Abfall, dann bedeutet es eben:
Nicht umgeben von Menschen oder Tieren, die unter einem Machtmissbrauch
leiden könnten. Wenn ich sage: unter ihresgleichen, dann heißt es eben:
unter Ex-Cops.“
Yaghoobifarah erhielt nach Erscheinen der Kolumne Mord- und
Bombendrohungen. Die Journalist*in bekam auch [7][Drohmails, die mit „NSU
2.0“ unterzeichnet] waren. Die taz garantiert ihrer Autor*in rechtliche
Unterstützung.
7 Sep 2020
## LINKS
[1] /!a25938
[2] /Abschaffung-der-Polizei/!5689584
[3] /In-eigener-Sache/!5696448
[4] /Angekuendigte-Anzeige-wegen-taz-Kolumne/!5691090
[5] /Streit-ueber-Kolumne-zur-Polizei/!5697093
[6] https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/seehofers-entscheidung-…
[7] /taz-Recherche-zu-Drohmails/!5709468
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Debatte über Kolumne in der taz
Meinungsfreiheit
Presserecht
Polizei
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Presserat
Lesestück Recherche und Reportage
Schwerpunkt Debatte über Kolumne in der taz
Kolumne Habibitus
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