| # taz.de -- Rechte von Kindern und Jugendlichen: „Körperlicher Zwang in Heim… | |
| > Weder Eltern noch Erzieher dürfen Gewalt anwenden, sagt die Autorin des | |
| > ersten Rechtsgutachtens zur Zulässigkeit körperlichen Zwangs in Heimen. | |
| Bild: Das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ des in die S… | |
| taz: Frau Häbel, für das Hamburger Aktionsbündnis gegen Geschlossene | |
| Unterbringung haben Sie den Einsatz von Zwangsmaßnahmen in Einrichtungen | |
| der Kinder- und Jugendhilfe juristisch begutachtet. | |
| Hannelore Häbel: Ich habe mich damit auseinandergesetzt, inwieweit der | |
| Einsatz körperlichen Zwangs – zum Teil als „physische Begrenzung“ oder | |
| „Antiaggressionsmaßnahme“ benannt – zulässig ist. Zentrales Ergebnis: A… | |
| dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, verankert in Paragraf 1631 | |
| Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt sich ein | |
| uneingeschränktes Verbot mit Gewalt verbundener Erziehung. Das leitet sich | |
| aus Wortlaut und Zielsetzung des Gesetzes ab und aus Artikel 19 der | |
| UN-Kinderrechtskonvention. Jede Form der physischen und psychischen Gewalt | |
| ist untersagt. Das gilt sowohl für Eltern als auch für FremderzieherInnen. | |
| War das denn nicht bekannt? | |
| Doch. Im Prinzip ist man oder frau eigentlich immer davon ausgegangen. Die | |
| Einschätzung scheint aber in manchen Kontexten nicht mehr | |
| selbstverständlich zu sein. In § 1631 Absatz 2 BGB heißt es: „Kinder haben | |
| ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische | |
| Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Das wird | |
| zum Teil so gedeutet, nur die aufgeführten, ausdrücklich für unzulässig | |
| erklärten Verhaltensweisen seien verboten. Hier setzt das Gutachten an: Es | |
| kommt zu dem Ergebnis, dass Satz 1 als Obersatz die zentrale Aussage | |
| trifft. Gewalt hat in der Erziehung absolut keinen Platz mehr – auch nicht | |
| „ein bisschen Gewalt“. Darüber hinaus arbeitet es heraus, dass der Begriff | |
| Erziehung auch die Aufsicht mit umfasst. Dass bedeutet: Auch bei der | |
| Aufsichtsführung gilt grundsätzlich ein uneingeschränktes Gewaltverbot. | |
| Dürfen Erzieher ein Kind festhalten, weil „Selbst- oder | |
| Fremdgefährdung“besteht? | |
| Es gibt Extremsituationen, wo man eingreifen muss. Klassisches Beispiel: | |
| Ein Kind läuft auf die Straße. Da muss ich es festhalten. Das heißt aber | |
| nicht, dass ich ein Kind festhalten beziehungsweise körperlichen Zwang | |
| ausüben darf, weil mir sein Verhalten nicht passt. | |
| „Er drückte das Mädchen durch Umdrehen eines Armes auf den Boden und setzte | |
| sich auf den Rücken des Mädchens“ – laut Zeugen war so was in norddeutsch… | |
| Heimen Praxis, auch mal 15 Minuten lang. | |
| Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher mit dem Messer angreift, ist Festhalten | |
| erlaubt. Das Handeln muss trotzdem verhältnismäßig sein. Bei der hier | |
| beschriebenen Art des ausgeübten Zwangs und auch der Dauer hätte ich auch | |
| in solchen Fällen immer meine Fragezeichen. | |
| Ein Betreuer soll sich 45 Minuten auf ein Mädchen gesetzt haben, das „ein | |
| bisschen aufmüpfig“ war. | |
| Wenn ein Kind „pampige“ Antworten gibt, klingt das nicht nach einer akuten | |
| Gefahr. Das würde die These bestätigen, dass es in der Praxis Tendenzen | |
| gibt, auf kindliches „Störverhalten“ nicht pädagogisch, sondern | |
| disziplinierend zu reagieren, strafend. | |
| Man will sich mit dem Jugendamt abgesprochen haben. | |
| Das würde nichts ändern. Weder die Eltern noch andere | |
| Personensorgeberechtigte wie etwa der (Amts-)Vormund dürfen Gewalt zu | |
| erzieherischen Zwecken anwenden – noch können sie eine solche Befugnis auf | |
| andere übertragen. Dem Jugendamt steht kein eigenständiges Erziehungsrecht | |
| zu. | |
| Zurück zum Strafrecht: Auch in Schleswig-Holstein stellte die | |
| Staatsanwaltschaft bereits Verfahren ein, weil sich ein „bestimmtes | |
| erzieherisches Verhalten nicht als Körperverletzung einordnen“ lasse. | |
| Strafrechtlich ist Gewalt Gewalt, gleichgültig ob sie gegen Kinder oder | |
| Erwachsene gerichtet ist. Das Züchtigungsrecht als strafrechtlicher | |
| Rechtfertigungsgrund ist anerkanntermaßen abgeschafft. | |
| Wenn aber der Staatsanwalt keinen Tatbestand erkennt, war dann nicht alles | |
| okay? | |
| Auch die Gewalt in der Erziehung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ist | |
| gesetzlich nicht erlaubt. § 1631 BGB meint jegliche Gewalt. | |
| Sie sagen, Zwang ist in der Pädagogik nicht erlaubt. Was bedeutet das? | |
| Thematisiert habe ich körperlichen Zwang. Es gibt in der Pädagogik zum Teil | |
| die Aussage, körperlicher Zwang sei nicht Gewalt und deshalb erlaubt. Ich | |
| sage, dass Zwang ohne Gewalt gar nicht möglich ist. Zwang gilt als | |
| Einwirkung mit Gewalt. Das kann man nicht trennen. Das lässt sich durch | |
| Begriffe nicht umdeuten. | |
| In einigen Heimen sind Kinder gezwungen, Sport zu machen. Auch berichten | |
| sie vom Zwang, aufzuessen oder schon vor dem Frühstück zu putzen. | |
| Zu prüfen wäre, ob es sich hier um entwürdigende Maßnahmen im Sinne des § | |
| 1631 BGB handelt. | |
| Sie schreiben, schon die Pflicht, bestimmte Regeln einzuhalten, dürfte als | |
| entwürdigend einzustufen sein. | |
| Es geht hier nicht allgemein um Regeln, die für das Zusammenleben notwendig | |
| sind, sondern um auf Disziplinierung und Unterwerfung setzende. | |
| In den Konzept-Eckpunkten für ein neues Hamburger Heim heißt es: | |
| „Zwangsmaßnahmen sind nur zur Durchsetzung des Erziehungsrechts zulässig | |
| und sollen keinen Strafcharakter haben, sondern dienen der Neutralisierung | |
| von Fehlverhalten“. | |
| Es zeugt auf jeden Fall von einem überholten, autoritären | |
| Erziehungsverständnis. Alle „Zwangsmaßnahmen“ sind am Gewaltverbot des § | |
| 1631 zu messen – gleichgültig, mit welchem Begriff sie belegt sind. | |
| Physische und psychische Gewalt „zur Durchsetzung des Erziehungsrechts“ ist | |
| damit nicht erlaubt. Und bei „Neutralisierung von Fehlverhalten“ – aus | |
| meiner Sicht ein hoch problematischer Begriff – geht es vermutlich um | |
| anderes als um akute Gefahrenabwehr. Würde hier aus erzieherischen Gründen | |
| körperlicher Zwang eingesetzt, läge ein klarer Verstoß gegen das | |
| Gewaltverbot vor. | |
| Auch dort steht, Eltern sollen dem Heim die Zwangsanwendung erlauben. | |
| Eltern können nichts erlauben, das sie selbst nicht dürfen. | |
| Das Gutachten „Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und seine | |
| Bedeutung für die Zulässigkeit körperlichen Zwangs in Einrichtungen der | |
| Kinder- und Jugendhilfe“ entstand im Auftrag des Aktionsbünsnisses gegen | |
| Geschlossene Unterbringung, Hamburg. Es erscheint in der Zeitschrift für | |
| Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ), Ausgabe Mai und Juni. | |
| 7 Jun 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Kaija Kutter | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Haasenburg Heime | |
| Schwerpunkt Haasenburg Heime | |
| Jugendheim Friesenhof | |
| Jugendheim | |
| Erziehung | |
| Jugendhilfe | |
| Schwerpunkt Haasenburg Heime | |
| geschlossene Heime | |
| Psychiatrie | |
| Autismus | |
| Jugendhilfe | |
| Bremen | |
| Gewalt | |
| katholisch | |
| Jugendhilfe | |
| Schwerpunkt Haasenburg Heime | |
| Minderjährige Geflüchtete | |
| Flüchtlinge | |
| geschlossene Heime | |
| Bremen | |
| Bremen | |
| Bremen | |
| Jugendhilfe | |
| Kinderheim | |
| Schwerpunkt Haasenburg Heime | |
| Kinderheim | |
| Jugendamt | |
| Schwerpunkt Haasenburg Heime | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Prozess um Kinderheim-Schließung: Die Haasenburg wehrt sich | |
| Die Heime der Haasenburg GmbH wurden vor zehn Jahren wegen unzumutbarer | |
| Methoden geschlossen. Nun wird die Klage des Betreibers verhandelt. | |
| Prozess Skandal in Haasenburg-Heimen: 1.500 Euro für ein kaputtes Gelenk | |
| Die Misshandlungen in den Haasenburg-Heimen hatten strafrechtlich kaum | |
| Folgen. Jetzt endet ein Prozess mit einem einfachen Deal. | |
| Misshandlungen im Jugendheim: Gefangen im Zimmerbunker | |
| Mehrere leitende Mitarbeiter eines niedersächsischen Jugendheims sollen | |
| ihre Schützlinge eingesperrt und misshandelt haben. Nun stehen sie vor | |
| Gericht | |
| Menschliche Psychiatrie: Weniger Zwang ist möglich | |
| Trotz Reformwillen erreicht Bremen Spitzenwerte bei Fixierungen und | |
| Zwangsbehandlungen. PsychiaterInnen diskutieren, wie’s besser geht. | |
| Debatte um Zwangsmaßnahmen: Wohlverhalten oder Kindeswohl | |
| Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das die Messlatte für Zwangsmaßnahmen | |
| bei Kindern und Jugendlichen senkt. Gute Gründe dafür gibt es nicht. | |
| Ethikrat zu Jugendhilfe: Regeln für Zwangsmaßnahmen | |
| Der Ethikrat befasste sich mit einer Debatte, die bisher keine öffentliche | |
| Bühne fand – dem „wohltätigen Zwang“ in der Jugendhilfe. | |
| Geschlossenes Heim in Bremen: Kein Heim für Flüchtlingskinder | |
| Weil es kaum noch Bedarf gibt, hat sich nach den Grünen auch die SPD von | |
| dem Heim verabschiedet. Nur noch die CDU ist für das Konzept. | |
| Über unser Verhältnis zur Gewalt: Irgendwie sind es immer die anderen | |
| Unsere Maßstäbe für Gewalt sind unpolitisch geworden: Entsetzen herrscht | |
| über die Taten Einzelner. So ist kritisches Denken nicht möglich. | |
| Katholische Heime für Behinderte: Gewalt war alltäglich | |
| Behinderte Kinder und Jugendliche in der frühen Bundesrepublik litten unter | |
| erniedrigender und grausamer Behandlung. Das ergibt eine aktuelle Studie. | |
| Enquete-Kommission zur Jugendhilfe wahrscheinlich: Gremium für Kinderrechte ge… | |
| Nach Linken, SPD und Grünen verhandelt jetzt auch die FDP über ein | |
| Experten-Gruppe zur Jugendhilfe. Die CDU zögert noch, bringt aber radikale | |
| Idee ins Spiel. | |
| Pläne zum Einsperren von Kindern: Nach Haasenburg kommt Phasen-Burg | |
| Bremen legt ehrgeizigen Zeitplan für gemeinsames geschlossenes Heim mit | |
| Hamburg vor: Im Herbst 2017 soll die „Burg“ auf altem Knastgelände gebaut | |
| sein. Straßenkinder protestieren. | |
| Heim für minderjährige Flüchtlinge: Wegsperren ist auch nicht so einfach | |
| Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft berät über die Frage | |
| einer geschlossenen Unterbringung für straffällige jugendliche Flüchtlinge. | |
| Hilfe für Jugendliche: „Es gibt null Untersuchungen“ | |
| Der Kriminologe und Sozialpädagoge Olaf Emig über die geschlossene | |
| Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge und Defizite der Bremer | |
| Jugendhilfeträger. | |
| Umstrittene Heimpolitik: Hamburg will Jugendliche stören | |
| Hamburg betreut schwierige junge Flüchtlinge jetzt im Industriegebiet. Es | |
| gibt Restriktionen, aber kein Schloss. Bremen plant geschlossenes Heim für | |
| diese Gruppe. | |
| Trainingskurse für straffällige Jugendliche: „Kuschelpädagogik“ wirkt | |
| Eine Evaluation der Sozialen Trainingskurse für straffällig gewordene | |
| Jugendliche in Bremen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Wegsperren nicht | |
| nötig ist. | |
| Kriminelle Minderjährige: Bremen sperrt Flüchtlingskinder ein | |
| Rot-Grün will straffällige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einem | |
| geschlossenen Heim neben dem Gefängnis unterbringen. | |
| Kriminologe Michael Lindenberg über geschlossene Unterbringung: „Nicht lösu… | |
| Bremen will straffällige minderjährige Flüchtlinge geschlossen unterbringen | |
| – der Kriminologe Lindenberg hält das für falsch. | |
| Autoritäre Erziehung in Heimen: Christliche Hiebe | |
| Die Geschichte der Heimerziehung ist eine von brutaler Gewalt. Vor allem | |
| die christlichen Kirchen machen sich bis heute schuldig. | |
| Pädagoge über Haasenburg: „Es wird härter durchgegriffen“ | |
| Brandenburgs Bildungsministerin kündigt die Schließung der Haasenburg-Heime | |
| an. Der Beginn einer Wende, hofft Erziehungswissenschaftler Werner Thole. | |
| Offene und geschlossene Jugendheime: Das andere Zuhause | |
| Sind für manche Kinder und Jugendliche geschlossene Heime tatsächlich der | |
| einzige Ausweg? Es gibt Alternativen dazu – ein Besuch in zwei Projekten. | |
| Schicksale in DDR-Kinderheimen: Peinigen und brechen | |
| Die Enthüllungen über Gewalt in Brandenburger Heimen reißen nicht ab. Bei | |
| den ehemaligen Heimkindern der DDR wecken sie schreckliche Erinnerungen. | |
| Landesjugendamt und Haasenburg GmbH: Erziehen und Knochen brechen | |
| Das Landesjugendamt Brandenburg interessierte sich nur oberflächlich für | |
| die Erziehungsmethoden in einem Heim der Haasenburg GmbH. | |
| Dorothee Bittscheid über geschlossene Heime: „Hohe Bestrafungslust“ | |
| Dorothee Bittscheidt hat 1980 in Hamburg die geschlossenen Heime | |
| abgeschafft. Dass der Senat heute Kinder in die Haasenburg schickt, nennt | |
| sie eine Katastrophe. |