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# taz.de -- Prozess um Kinderheim-Schließung: Die Haasenburg wehrt sich
> Die Heime der Haasenburg GmbH wurden vor zehn Jahren wegen unzumutbarer
> Methoden geschlossen. Nun wird die Klage des Betreibers verhandelt.
Bild: Inzwischen wohnt hier niemand mehr: Haasenburg-Heim in Jessern
hamburg taz | Ohne zu fragen auf Toilette, mit Gleichaltrigen reden,
eigenständig handeln – solche Selbstverständlichkeiten waren nicht
selbstverständlich in den [1][Heimen der „Haasenburg GmbH“], zumindest
nicht in der „Phase Rot“. Die dauerte oft Monate und schränkte die
persönliche Autonomie der Kinder extrem ein.
Die drei Heime in Brandenburg mit ihren 114 Plätzen wurden von Jugendämtern
aus ganz Deutschland belegt. Nachdem die taz darüber berichtet hatte,
untersuchte eine Kommission die Zustände. Deren [2][Abschlussbericht] hatte
zur Folge, dass Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) die Heime
schloss. Denn eine Gefährdung für das körperliche, geistige und seelische
Wohl der Minderjährigen könne dort nicht ausgeschlossen werden. Zudem sei
Reformbedarf so groß, dass dieser nicht zu beheben wäre.
All das ist zehn Jahre her, die Erinnerung an den Skandal verblasst. Der
Standort in Müncheberg wurde Flüchtlingsunterkunft. Für das zweite Heim
Neuendorf und das dritte in Jessern gab es Pläne, derzeit wirken sie leer.
Aber die Geschichte ist nicht vorbei. Am 23. November verhandelt das
[3][Verwaltungsgericht Cottbus] über eine Klage der Haasenburg GmbH.
Gewinnt sie, könnte sie eine Entschädigung einklagen. Denn statt zu
schließen, hätte die Heimaufsicht theoretisch auch Auflagen erteilen
können.
## Im Eilverfahren hatte die Haasenburg verloren
Für Ministerin Münch war das damals 2013 keine Option mehr. Die
Haasenburg-Heime seien „nicht reformierbar“, ihr Selbstverständnis von
„schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen“ geprägt. Zudem
bestehe eine latente Gefährdung für die Jugendlichen, da diese „jederzeit
mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen“ müssten.
Gemeint ist das Festhalten und Zu-Boden-Bringen der Jungen und Mädchen mit
speziellen Handgriffen, die auch schmerzhaft waren und teils zu
Verletzungen führten.
Die Haasenburg GmbH wehrte sich schon 2013 per Eilverfahren gegen die
Schließung. Sie verwies darauf, dass in ihren Anweisungen stets deutlich
gemacht werde, dass körperlicher Zwang nur zur Abwehr von Fremd- oder
Selbstgefährdung eingesetzt werden solle. Doch die Richter überzeugte das
nicht. Habe sich doch in den drei Heimen eine ungute Praxis entwickelt.
Der unbedingte Wille, auf jede auch noch so unbedeutende Regelverletzung
konsequent zu reagieren, habe die Eskalationen mit verursacht, an deren
Ende der [4][Einsatz von körperlichem Zwang] stand, heißt es in dem
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Mai 2014. Das
Konzept müsse schon grundlegend geändert werden, doch dazu zeige sich der
Heimträger nicht bereit.
Doch das war nur das Eilverfahren. Endgültig klären, ob die Schließung
rechtens war, sollte ein „Hauptsacheverfahren“. Dazu kommt es, warum auch
immer, erst jetzt.
[5][Ehemalige Bewohner wie Renzo M.] wollen am 23. November dabei sein. Sie
appellierten an Münchs Nachfolger Steffen Freiberg (SPD), sich auf keinen
Vergleich einzulassen. Die Haasenburg dürfe nicht entschädigt werden oder
gar wieder öffnen, schreiben sie. Keinesfalls dürfe das von ihnen erlebte
Unrecht nachträglich legitimiert werden. Viele Ehemalige sind
traumatisiert, einige haben [6][Anträge auf Opferentschädigung] gestellt.
Die liegen bis zum Ausgang des Prozesses auf Eis.
22 Nov 2023
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Haasenburg-Heime/!t5011079
[2] https://geschlossene-unterbringung.de/wp-content/uploads/2013/10/2013-11-06…
[3] https://verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de/vg/de/presse/pressemittei…
[4] /Rechte-von-Kindern-und-Jugendlichen/!5311433
[5] /Betroffener-ueber-Gewalt-im-Jugendheim/!5835597
[6] /Traumatisierte-ehemalige-Heimkinder/!5926443
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
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