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# taz.de -- Gericht zur Schließung der Haasenburg: Ein gefährliches Urteil
> Wenn nicht die Haasenburg-Heime hätten geschlossen werden dürfen, welche
> Einrichtung dann? Das Ministerium muss nach dem Urteil in Berufung gehen.
Bild: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Schließung der Heime der Haasenbu…
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus, das die im Jahr 2013
erfolgte [1][Schließung der Heime der Haasenburg GmbH im Nachhinein für
rechtswidrig erklärt], wirft nicht nur juristische, sondern auch
institutionelle Fragen auf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass in der
Haasenburg zu dem Zeitpunkt, als sie im Scheinwerferlicht der
Öffentlichkeit stand, keine akute Kindeswohlgefährdung bestand, und sollte
es sie geben haben, hätten ja Auflagen gereicht.
Eine vom brandenburgischen Bildungsministerium eingesetzte
Expertenkommission hielt den Weiterbetrieb damals nur nach umfangreichsten
Reformen für möglich. Besonders alarmierend ist, dass das Gericht die
mögliche Verletzung der Grundrechte der Kinder und Jugendlichen, die in der
Haasenburg waren, abfällig damit relativierten, [2][diese wären eine
„schwierige Klientel“ gewesen]. Dabei hat das Gericht nie mit uns, den
Betroffenen, gesprochen. Offenbar stehen die Grundrechte des privaten
Trägers auf Geschäftsfreiheit dem Gericht näher, begründet es sein Urteil
doch damit, dass das Ministerium damals ihm gegenüber nicht die
„Verhältnismäßigkeit“ gewahrt habe. Das wirft für mich die Frage auf, ob
das Gericht die schutzwürdigen Interessen und Rechte der Kinder je im Blick
hatte?
Das Verfahren hätte eine Gelegenheit sein können, die Schutzmechanismen für
vulnerable Kinder und Jugendliche zu stärken. Stattdessen scheint es das
Gegenteil zu bewirken. Denn nach Logik dieses Urteils müssten solchen
Einrichtungen im Zweifel wieder und wieder Chancen eingeräumt werden. Damit
steht das Landesjugendamt in Brandenburg künftig vor einer scheinbaren
Handlungsunfähigkeit, die folgenschwere Auswirkungen auf die gesamte
Kinder- und Jugendhilfe haben wird.
## Panikknopf für die Kinder empfohlen
Eine der dringenden Empfehlungen der Expertenkommission lautete, dass jede
und jeder Jugendliche in der Haasenburg einen Alarmknopf haben sollte, mit
einer Verbindung zu einer nahegelegenen Polizei oder Rettungswache. Eine
Einrichtung, in der die latente Gefahr für Leib und Seele für die dort
untergebrachten Kinder und Jugendlichen so hoch ist, dass sie
offensichtlich einen Panikknopf brauchen, sollte auch keine
Betriebserlaubnis haben. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, braucht
es nichts als Anstand.
[3][Dieses Urteil] wird das Leben von Kindern, die aktuell noch in
ähnlichen Heimen untergebracht sind, nachhaltig gefährden. Allein deswegen
ist das Ministerium angehalten, unbedingt in Berufung zu gehen. Bei all dem
drängt sich eine Frage zwingend auf: Wenn man der Haasenburg die
Betriebserlaubnis nicht entziehen kann, welcher Einrichtung dann?
27 Nov 2023
## LINKS
[1] /Prozess-um-Heimschliessung/!5975194
[2] /Erzieher-ueber-Haasenburg-Heime/!5970938
[3] /Urteil-zur-Haasenburg-Schliessung/!5972456
## AUTOREN
Renzo Rafael Martinez
## TAGS
Schwerpunkt Haasenburg Heime
Kindeswohl
Jugend
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