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# taz.de -- Luft zum Atmen: Sauberes Ultimatum
> Der Umweltverband BUND will die Stadt Hamburg zwingen, ein Urteil zur
> Luftreinhaltung endlich umzusetzen.
Bild: Hamburgs rot-grüner Senat setzt bezüglich Luftreinheit auf Direktmaßna…
HAMBURG taz | Für Anwalt Rüdiger Nebelsieck hat Hamburg nur zwei
Möglichkeiten: Handeln oder Strafe zahlen – und auch handeln. Sollte die
Umweltbehörde des grünen Senators Jens Kerstan nicht innerhalb von vier
Wochen glaubhaft machen, dass sie bis zum Juli einen neuen
Luftreinhalteplan vorlegen wird, werde bei Gericht ein Zwangsgeldantrag
gestellt. Dieses Ultimatum kündigten der Hamburger Chef des Umweltverbandes
BUND, Manfred Braasch, und sein Rechtsvertreter Nebelsieck am Dienstag an.
„Normalerweise respektieren staatliche Stellen rechtskräftige Urteile und
setzen sie um“, sagte Nebelsieck. Aber hier müsse wohl nachgeholfen werden.
Zwangsgelder können in beträchtlicher Höhe und pro Tag der Zuwiderhandlung
verhängt werden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg (siehe Kasten) hatte die Stadt auf eine
Klage des BUND und eines privaten Klägers verurteilt, in den seit 2012
bestehenden Luftreinhalteplan „Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer
möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen
sollen“. Seit 2010 verstößt Hamburg dauerhaft gegen die EU-Grenzwerte für
die Schadstoffbelastung in der Atemluft. Nach Berechnungen des BUND sind
mehr als 200.000 HamburgerInnen davon betroffen. Stickstoffdioxid gilt als
Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Im Jahresdurchschnitt liegt die Belastung an den Messstationen
Habichtstraße (Barmbek) und Max-Brauer-Allee (Altona) bei über 60
Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft, an der Kieler Straße (Stellingen) und
an der Stresemannstraße (Altona) knapp unter 50 Mikrogramm. Der Grenzwert
liegt bei lediglich 40 Mikrogramm. Daran hat sich seit 2010 im Grundsatz
nichts geändert, wenngleich die Umweltbehörde am Dienstag beteuerte,
bereits an einem neuen Plan zu arbeiten.
Das bestätigt auch Braasch, nur gehe das viel zu langsam und enthalte
außerdem die falschen Maßnahmen. Nachdem er in der Umweltbehörde
Akteneinsicht genommen hat, ist der BUND-Chef überzeugt, dass dort „das
Thema Luftreinhaltung verschleppt wird“. Nach einem internen Zeitplan solle
ein neuer Luftreinhalteplan nämlich erst im Herbst 2017 vorgestellt werden.
„Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil: Das ist nicht ‚möglichst schnell‘, w…
es das Gericht fordert“, so Braasch. Maßnahmen wie „die Verdoppelung des
Radverkehrs bis 2020“ oder „der Einstieg in Landstrom-Angebote für
Containerschiffe“, welche die Umweltbehörde am Dienstag anführte, seien
nicht zielführend. „Es müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden“, sa…
Braasch und nannte Fahrverbote, Tempolimits und Umweltzone als Beispiele.
Erst kürzlich hatten hessische Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Darmstadt
wegen unzureichender Bemühungen um die Luftreinhaltung zu Zwangsgeldern und
„verkehrsbeschränkenden Maßnahmen“ wie „Einführung eines Bürgerticket…
einer City-Maut und eines Durchfahrtverbots für Dieselfahrzeuge“
verurteilt. Auf diese Rechtsprechung stützt sich der BUND. „Wir verlangen
rasch klare Ansagen“, sagte Braasch.
Da gibt es Hoffnung. Jens Kerstan hatte im November 2014 als grüner
Fraktionschef in der Bürgerschaft das Hamburger Urteil als „Quittung für
jahrelanges Nichtstun der SPD im Umwelt- und Klimaschutz“ bezeichnet. Da
kann er ja jetzt als Umweltsenator alles besser machen.
27 Jan 2016
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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