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# taz.de -- Verfassungsschutz und AfD: Außen blau, innen braun
> Die AfD wurde als gesichert rechtsextrem eingestuft. In der Partei bangen
> nun Beamte um ihren Job. Und die neue Regierung ringt um den richtigen
> Umgang.
Bild: Im Inneren ein brauner Kern
Berlin taz | Dennis Hohloch setzt sich, wenige Stunden nachdem seine Partei
bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, in ein Auto und
dreht ein kurzes Video. Es gebe in diesem Land „Massenmigration,
Gruppenverwaltigungen, terroristische Angriffe, Gewalt an Schulen“, sagt
der AfD-Bundesschriftführer, der auch im Brandenburger Landtag sitzt, in
die Kamera. Und was tue die Regierung? Sie gehe „voll mit dem Knüppel auf
die Opposition los“. Aber er sei nicht bereit, „auch nur einen Millimeter
zurückzuweichen“, betont der 36-Jährige. Er werde „weiterkämpfen“. Sein
Blick verharrt in Richtung Kamera. „Und ich hoffe, du auch.“
Es sind Reaktionen wie diese, die in der Partei nach ihrer Einstufung als
gesichert rechtsextrem dominieren. Am Freitag vor einer Woche hatte die
damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) [1][die Hochstufung der
AfD verkündet], als ihre letzte Amtshandlung. Vier Tage zuvor hatte ihr das
Bundesamt für Verfassungsschutz ein 1.100-seitiges Gutachten vorgelegt. Mit
Hunderten Belegen verfassungsfeindlicher Aussagen von AfD-Funktionären,
auch solchen von Dennis Hohloch, angesammelt vom 22. Februar 2021 bis zum
25. April 2025.
Die Reaktion der Partei: Abwehr und Wut. Man werde als Oppositionspartei
„diskreditiert und kriminalisiert“, schimpften die Parteichefs Alice Weidel
und Tino Chrupalla. Abgeordnete ätzten von der „letzten Patrone der
Etablierten“.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke schrieb von einer „Zerstörung der deutsch…
Demokratie durch den Geheimdienst“. Und drohte dortigen Mitarbeitenden,
sich besser einen neuen Job zu suchen, sonst werde es heißen: „Mitgehangen,
mitgefangen.“ Später löschte Höcke das Posting.
## Bisher bekam der Verfassungsschutz vor Gericht stets Recht
Bereits kurz nach der Entscheidung reichte die AfD Klage ein, auf 195
Seiten. Der Tenor: Der Verfassungsschutz sei politisch instrumentalisiert,
die Vorwürfe übertrieben. Am Donnerstag dann [2][gab das Bundesamt eine
„Stillhaltezusage“]: Bis zur Entscheidung des Gerichts werde man die
Hochstufung der AfD vorläufig aussetzen und die Partei nicht öffentlich als
„gesichert rechtsextrem“ bezeichnen. Gleiches war auch bei der Einstufung
als Verdachtsfall geschehen. Am Ende bekam bisher das Amt vor Gericht stets
recht.
In der AfD wurde der Schritt dennoch gefeiert. Er sehe keinerlei Anlass,
etwas zu ändern, hatte Parteivize Stephan Brandner schon zuvor der taz
gesagt – die AfD sei ja nicht radikal. Die hohen Umfragewerte zeigten, dass
man auf dem richtigen Kurs sei.
In der AfD verließ einzig der neu gewählte Bundestagsabgeordnete Sieghard
Knodel aus Baden-Württemberg die Fraktion mit Verweis auf die Einstufung.
Er wolle sein „privates und geschäftliches Umfeld schützen“. Sein Mandat
wolle er behalten. Innerhalb der AfD wird er nun als „Mandatsritter“
gebrandmarkt, sein Austritt sei „schäbig“, heißt es aus Fraktionskreisen.
## Allein in der AfD-Bundestagsfraktion sind gut 30 Beamte
Hinter den Kulissen aber sorgen sich viele Beamt*innen mit
AfD-Parteibuch nun um ihren Beruf oder fürchten Disziplinarverfahren, weil
sie als Staatsdiener*innen einer Pflicht zur Treue gegenüber der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterliegen. Dieser Pflicht
steht die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei diametral entgegen.
Allein in der Bundestagsfraktion haben mehr als 30 von 152 Abgeordneten für
den Staat gearbeitet, darunter Polizisten, Soldaten, Lehrer, Angestellte im
öffentlichen Dienst. Bereits am Wochenende nach der Einstufung gab es
Austritte, wie aus Parteikreisen zu hören ist – wie viele, will die Partei
auf Anfrage nicht verraten. Berichtet wird stattdessen von 1.000 trotzigen
Neueintritten. Überprüfen lassen die Zahlen sich nicht.
Vor allem für Funktionäre wie Dennis Hohloch könnte es ungemütlich werden.
Denn der Brandenburger ist Lehrer und unterrichtete Geschichte. Und auf
gleich mehrere seiner Aussagen stützt der Verfassungsschutz sein Gutachten.
Multikulti bedeute „Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und
Gruppenvergewaltigungen“, wird er dort etwa zitiert. „Den Herrschenden“
warf er vor, das „Wahlvolk auszutauschen“ – ein rechtsextremer
Verschwörungsmythos. Den Assad-Sturz in Syrien bezeichnete er als „schweren
Rückschlag für die heimische Messerindustrie“.
Der Blick richtet sich auch auf Bundeswehrangehörige wie den
AfD-Bundesvorstand Hannes Gnauck. „Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein,
als einfach nur ’ne Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben“, wird Gnauck
im Gutachten zitiert. Auch raunte der 33-Jährige von einem
„Bevölkerungsaustausch“, forderte eine „stringente Remigration“ und na…
die Union „Vaterlandsverräter“. Seine Obergrenze für Asylsuchende liege b…
„minus einer halben Million im Jahr“.
Inzwischen erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU),
[3][AfD-Funktionäre im Schul- oder Polizeidienst in den Blick zu nehmen],
Entlassungen seien nicht ausgeschlossen. Ähnlich äußerte sich Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
## Übernahme in Beamtendienst „deutlich unwahrscheinlicher“
Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, betonte, es
brauche eine Einzelfallprüfung. Für Bewerber*innen, die AfD-Mitglied seien,
sei eine Übernahme in den Beamtendienst bereits jetzt „deutlich
unwahrscheinlicher geworden“ – brauche es doch ein dauerhaftes Bekenntnis
zur demokratischen Grundordnung. „Ob dieses gegeben ist, dürfte gerade
angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD in den letzten Jahren
nun durch die Dienstherrn zunehmend in Frage gestellt werden.“
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, sieht für
Polizist*innen durch die Einstufung keine unmittelbaren Auswirkungen,
anders als bei einem Parteiverbot. Sie werde aber „mittel- bis langfristig
Auswirkungen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben, insbesondere
auf Polizeibeschäftigte“. Denn diese seien durch ihre verfassungsrechtliche
Treupflicht verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv
zu schützen. Kopelke fordert deshalb „ein abgestimmtes Vorgehen der
Innenminister auf Bundes- und Länderebene“.
Der Leiter der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian
Wagner, nennt die Hochstufung „überfällig“. Sie erleichtere es,
AfD-Funktionären „die Teilnahme an Veranstaltungen in den Gedenkstätten zu
versagen, um der Normalisierung keinen Vorschub zu leisten“. Auch sei es
Angehörigen von NS-Verfolgten nicht zuzumuten, hier neben Rechtsextremen zu
sitzen, die das Leiden der NS-Verfolgten „kleinreden oder sogar leugnen“.
Die Chefin der Bildungsgewerkschaft GEW, Maike Finnern, sah schon vor der
AfD-Hochstufung eine „Handlungsnotwendigkeit“, wenn Lehrkräfte „im
Unterricht Positionen vertreten, die der demokratischen Grundordnung
widersprechen“. Einen Generalverdacht gegen Lehrer*innen mit Parteibuch
hält sie zwar für „nicht zielführend“. Aber es brauche Einzelfallprüfun…
und systematische Beschwerde- und Meldeverfahren sowie Präventions- und
Interventionskonzepte. Politik und Verwaltungen müssten den Schulen einen
Handlungsrahmen geben, damit diese „Klarheit haben, wo rote Linien sind“.
Die Einstufung setzt auch die gerade erst vereidigte Bundesregierung unter
Druck. Denn nun muss die schwarz-rote Koalition entscheiden, was auf die
Einstufung folgt, wie sie mit der größten Oppositionspartei umgeht, die als
amtlich beglaubigt rechtsextrem verkündet wurde. Einheitlich sind die
Antworten der Koalitionäre bisher nicht.
## Die Union bremst in der Bundesregierung
Für ein wenig Aufatmen in der AfD sorgte die Ankündigung des neuen
Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU), dass es keine pauschalen
Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch geben werde. Geprüft werde der
Einzelfall. Noch in den Koalitionsverhandlungen hatte die Union versucht,
die Verschärfung des Disziplinarrechts – um extremistische Beamte aus dem
Dienst zu entfernen – zurückzunehmen. Die SPD hielt dagegen, nun soll es
evaluiert werden. Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte
der taz, [4][einen „neuen Radikalenerlass“ wie 1972 werde es im Freistaat
nicht geben]. Ein AfD-Verbot sehen Dobrindt, Neu-Kanzler Friedrich Merz und
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) ohnehin kritisch, ebenso einen Entzug der
Parteienfinanzierung.
Also bleibt die Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei ohne
Konsequenzen? Schon in Kürze wird sich Dobrindt dazu verhalten müssen, wenn
er die diesjährige Statistik zur politischen Kriminalität vorstellt.
Erwartet wird ein neuer Höchststand. [5][Die Zahl rechtsextremer Straftaten
stieg letzthin stark an], auch befeuert durch AfD-Parolen.
Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte immerhin, man
müsse gegen Verfassungsfeinde vorgehen. Auch die Frage eines AfD-Verbots
werde sie „massiv beschäftigen“. Eine Sprecherin von
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte, dass die
Einstufung Auswirkungen auf die Sicherheitsüberprüfung von
Bundeswehrangehörigen habe. Eine solche Einstufung führe immer „zur
Aufnahme einer Verdachtsfallbearbeitung des MAD“. Auch hier aber werde im
Einzelfall entschieden. Ziel sei es, „Personen mit extremistischen
Einstellungen oder fehlender Verfassungstreue von der Bundeswehr
fernzuhalten“.
Die Diskussion wird nicht zum ersten Mal geführt. Schon der damalige
Innenminister Horst Seehofer (CSU) [6][ließ 2019 ein Gutachten anfertigen],
wie mit extremistischen Beamten umzugehen sei. Anlass war die Einstufung
der AfD als Prüffall. Das Ergebnis auch da: Die reine Mitgliedschaft reicht
nicht für einen Rauswurf aus. Im gleichen Jahr gründete die AfD eine
Arbeitsgruppe, um eine Höherstufung zu umgehen. Den Mitgliedern wurde
geraten, auf „Reizwörter“ wie „Umvolkung“ oder „Überfremdung“ zu
verzichten. Die Appelle verpufften. Heute gehören diese Wörter zum
Parteijargon – und finden sich nun als Belege im
Verfassungsschutzgutachten.
## AfD aktualisiert Handreichung für Mitglieder
Um die Beamt*innen in der Partei zu beschwichtigen, hat der
Bundesvorstand nun eine Handreichung zu den „Folgen einer Einstufung der
AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ “ aktualisiert. In dem der taz
vorliegenden Dokument heißt es: „Ich bin im öffentlichen Dienst – muss ich
mir Sorgen machen?“– „Nein“, lautet die Antwort. Beamte, Soldaten und
Angestellte des öffentlichen Diensts könnten nach wie vor nicht wegen
einfacher Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei aus dem Dienst
entfernt werden.
Eine Tätigkeit in herausgehobener Stellung könne aber durchaus als
Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue beurteilt werden, heißt es
weiter. Die Handlungsempfehlung: Man solle auf persönliche Angriffe
verzichten, mit Äußerungen im verfassungskonformen Bereich bleiben und sich
von verfassungsfeindlichen Beiträgen distanzieren. Wer ein Vorstandsamt
bekleide, solle es dazu nutzen, „bei Bedarf mäßigend auf andere
einzuwirken“ und seine politische Einstellung aus der beruflichen Tätigkeit
heraushalten.
Das bringt die Beamt*innen in der Partei in die Situation, dass sie sich
im Grunde von weiten Teiles des Bundesvorstands distanzieren müssten. Ein
Großteil der im Gutachten enthaltenen rassistischen, antimuslimischen und
völkischen Aussagen geht auf namhafte Funktionäre zurück, darunter auch
fast alle aktuellen Bundesvorstandsmitglieder.
## Waffenentzüge könnten leichter werden
Und einige rechtliche Folgen könnten schnell sichtbar werden. So war
zuletzt vor Gericht umstritten, ob AfD-Leuten allein aufgrund ihrer
Parteimitgliedschaft Waffenerlaubnisse entzogen werden können. Das
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen etwa hob gerade erst eine solche
Entscheidung für ein AfD-Ehepaar auf, das ihre mehr als 220 Waffen abgeben
sollte: Die Zugehörigkeit zu einer nur als Verdachtsfall eingestuften
Partei begründe noch keine Unzuverlässigkeit, so die Richter. Anders sehe
es aus, wenn die Partei gesichert rechtsextrem wäre – was sie nun ist.
Trotz der Einstufung durch das Bundesamt zögern einige
Verfassungsschutzämter der Länder. Nur Thüringen, Sachsen und
Sachsen-Anhalt hatten die AfD bisher als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Man prüfe nun erst mal das Gutachten des Bundesamts, heißt es aus den
anderen Landesämtern. Einzig Brandenburg zog nach und verkündete am
Mittwoch die Hochstufung – allerdings denkbar holprig. Der Schritt war von
Verfassungsschutzchef Jörg Müller schon länger geplant und wurde am Ende
offenbar gegen den Willen von Innenministerin Katrin Lange (SPD), einer
Parteirechten, durchgezogen – [7][die Müller daraufhin entließ].
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kündigte nun an, dass die
AfD-Einstufung ein Schwerpunkt auf der nächsten Innenministerkonferenz sein
werde – Bremen ist dann Gastgeber. Das Bundesland drängt zudem mit einem
Dringlichkeitsantrag auf ein AfD-Verbotsverfahren und will dazu eine
Bundesratsinitiative starten. Zumindest Schleswig-Holstein zeigt sich dafür
offen.
AfD-Mann Dennis Hohloch gibt sich dennoch siegesgewiss. Ein AfD-Verbot
werde nicht kommen, erklärte er am Dienstag. Sein Blick richtet sich
bereits auf die Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt, wo die AfD zuletzt bei
der Bundestagswahl abräumte. „AfD heute gesichert rechtsextrem“, erklärte
er in einem Onlineposting. „Und nächstes Jahr in der Regierung.“
9 May 2025
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[7] /Kritik-an-Lange-von-rechts-bis-links/!6083220/
## AUTOREN
Gareth Joswig
Konrad Litschko
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