| # taz.de -- Rechtliche Folgen des AfD-Gutachtens: Einstufung und Verbot liegen … | |
| > Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistische | |
| > Bestrebung“ eingestuft. Damit könnte auch der Verbotsantrag begründet | |
| > werden. | |
| Bild: Stormtrooper gegen Autoritarismus: Tausende haben Mitte Mai beim Aktionst… | |
| Freiburg taz | Das Verfassungsschutzgutachten zur Einstufung der AfD wird | |
| große Auswirkungen auf die [1][Diskussion über ein AfD-Parteiverbot] haben. | |
| Versuche von CDU-Politikern, beide Fragestellungen inhaltlich zu trennen, | |
| überzeugen nicht. | |
| Anfang Mai gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt, dass es | |
| die AfD-Bundespartei als [2][„gesichert rechtsextremistische Bestrebung“] | |
| eingestuft hat. Wenige Tage später setzte das BfV zwar die Einstufung bis | |
| zu einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln [3][vorläufig aus], | |
| ohne aber seine Einordnung inhaltlich zurückzunehmen. Vor wenigen Tagen | |
| wurde nun sein 1.108 Seiten umfassendes [4][Gutachten durch einen Leak | |
| bekannt]. Welche Bedeutung hat es für die Diskussion eines AfD-Verbots? | |
| „Das sind zwei völlig verschiedene Dinge“, sagte Sachsens Innenminister | |
| [5][Armin Schuster (CDU) jüngst im taz-Interview] und machte damit | |
| besonders prägnant deutlich, wie die CDU versucht, die Diskussion über ein | |
| AfD-Verbot abzuwürgen. „Die Latte für ein Verbot liegt weit höher“, so | |
| Schuster. Erforderlich sei auch „ein kämpferisch-aggressives Vorgehen, in | |
| Wort und Tat, um demokratische Organe zu beseitigen. Also planvolle | |
| Umsturzfantasien, die kämpferisch-aggressiv umgesetzt werden sollen.“ So | |
| etwas lasse sich bei der AfD aber nicht so einfach belegen, argumentierte | |
| er. | |
| Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen zur NPD | |
| [6][2017] und [7][2024] deutlich gemacht, welche Maßstäbe für ein | |
| Parteiverbot gelten. Danach reichen verfassungswidrige Ziele nicht aus. Das | |
| Grundgesetz sanktioniere nicht Ideen und Überzeugungen, kenne keine | |
| Gesinnungsverbote und erzwinge keine Werteloyalität. Erforderlich sei | |
| vielmehr, dass eine Partei über das Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen | |
| Ziele hinaus die Grenze zum „Bekämpfen“ der freiheitlichen demokratischen | |
| Grundordnung überschreite. Es müsse also eine „aktiv kämpferische Haltung�… | |
| eingenommen werden. | |
| ## Einstufung und Verbot liegen dicht beieinander | |
| Die Schwelle hierfür setzt das Bundesverfassungsgericht aber sehr niedrig | |
| an. Eine Partei ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische | |
| Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, wenn sie im Sinne | |
| dieser Ziele „planvoll“ handele. Eine Partei könne auch dann | |
| verfassungswidrig sein, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele | |
| ausschließlich mit legalen Mitteln und unter Ausschluss jeglicher | |
| Gewaltanwendung verfolge. Erforderlich sind laut Bundesverfassungsgericht | |
| ein „strategisches Konzept“, wie die Partei die Ziele erreichen will, und | |
| „konkrete Aktivitäten“ zur Umsetzung der Ziele. Ausreichend seien hier | |
| „regelmäßige Veranstaltungen“, „Öffentlichkeitsarbeit“ und die „Te… | |
| an Wahlen“. | |
| Anders als Schuster behauptet, geht es dem Bundesverfassungsgericht auch | |
| nicht nur um „Umsturzfantasien“ und die Beseitigung demokratischer Organe. | |
| Vielmehr ist der Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ | |
| weiter gefasst. Gemeint sind damit die drei zentralen Schutzgüter | |
| Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Gegen die Menschenwürde verstößt | |
| laut Bundesverfassungsgericht auch ein „ethnischer Volksbegriff“ mit der | |
| Vorstellung vom deutschen Volk als „Abstammungsgemeinschaft“, zu der | |
| eingebürgerte Deutsche nicht gehörten. Vor allem Letzteres wirft das | |
| Verfassungsschutzgutachten der AfD vor. | |
| Bei der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert | |
| rechtsextremistisch und dem Stellen eines Verbotsantrags gehe es auch nicht | |
| „um zwei völlig verschiedene Dinge“, wie Schuster behauptet. Vielmehr | |
| liegen beide Fragestellungen sehr eng beieinander. Bei der Einstufung geht | |
| es um „Bestrebungen“. Das sind laut Verfassungsschutzgesetz „ziel- und | |
| zweckgerichtete Verhaltensweisen“ eines Personenzusammenschlusses. Das ist | |
| in etwa dasselbe wie das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „planvolle | |
| Handeln“ einer Partei zur Erreichung verfassungswidriger Ziele. | |
| Das Verfassungsschutzgutachten ist also durchaus geeignet, die | |
| Erfolgsaussichten eines AfD-Verbots zu diskutieren. Unsicherheiten über | |
| den Ausgang werden aber verbleiben, denn das Bundesverfassungsgericht ist | |
| weder an die Einschätzungen des Geheimdiensts gebunden noch an | |
| nachfolgende Urteile der Verwaltungsgerichte. | |
| 19 May 2025 | |
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| [5] /Sachsens-Innenminister-zu-AfD-Einstufung/!6086507 | |
| [6] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/0… | |
| [7] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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