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# taz.de -- Was steht im AfD-Gutachten?: Feinde der Verfassung – auf 1108 Sei…
> Das Verfassungsschutzgutachten, mit dem die AfD als gesichert
> rechtsextrem eingestuft wurde, war geheim. Nun leakten es rechte Medien.
> Was steht drin?
Bild: Feindliche Äußerungen quer durch die Partei: hier die AfD-Fraktion im B…
Berlin taz | Am 12. September 2024 steht Alice Weidel auf einer Bühne in
Werder an der Havel. Es ist Landtagswahlkampf in Brandenburg, Weidel
unterstützt den Spitzenkandidaten mit einer aggressiven Rede. Sie spricht
über die gestiegene Kriminalität in Deutschland, über angeblich
verbrecherische Migranten. „Das Herumgemessere, die Vergewaltigungen“, sagt
Weidel, seien „völlig neu“ in unserem Land. Weidel sieht einen „Dschihad…
auf deutschen Straßen, einen „Glaubenskrieg gegen die deutsche
Bevölkerung“.
Im November 2023 veröffentlicht Uwe Detert, AfD-Politiker in
Nordrhein-Westfalen, ein Video mit dem Text: „Das Deutsche Reich ist da –
Es ist nie untergegangen – Es war in kein Kriegsgeschehen verwickelt – Es
gehört uns.“
Es sind Äußerungen wie diese, [1][die die ehemalige Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) vor eineinhalb Wochen dazu veranlassten, die AfD
bundesweit als gesichert rechtsextreme Bestrebung einzustufen]. Als letzte
Amtshandlung. Gesammelt sind die Belege in dem 1.108 Seiten starken
Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die Behörde eigentlich
unter Verschluss halten wollte.
Die Behörde und das Ministerium hatten die Geheimhaltung damit begründet,
Geheimdienstquellen schützen zu wollen und eine Präzedenzwirkung für
weitere Verfahren zu vermeiden. Zudem erhalte die AfD das Gutachten ja im
Falle eines Rechtsstreits. Tatsächlich hatte die Partei [2][Eilklage gegen
ihre Einstufung eingereicht] – und ihre Anwälte haben das Gutachten
inzwischen erhalten.
Seit Dienstagabend ist das Gutachten nun nicht mehr geheim: Die
Rechtsaußenmedien Cicero, Nius und Junge Freiheit haben es in kompletter
Länge veröffentlicht – zur Freude der rechten Blase. Der Cicero, der noch
in der vergangenen Woche online gepostet hatte, das Durchstechen des
Gutachtens an den Spiegel sei „Geheimnisverrat“ und wohl politisch
motiviert, feiert sich nun als Verfechter der kritischen Öffentlichkeit.
Offiziell will sich die AfD nicht äußern, ihre Anhänger und
Vertreter*innen werten den Leak dennoch als Erfolg. Ihr Spin: Die
Belege, die das Gutachten anführt, seien absurd. Martin Sellner, Vordenker
der Identitären Bewegung, erklärte die Belege als „völlig lächerlich“ u…
„totalitäre Bestrebungen“. Er rief dazu auf, die „witzigsten Raritäten�…
posten.
Wer das Gutachten in Gänze liest, der findet hingegen eine ganze Fülle von
aggressiven, menschenverachtenden, verfassungsfeindlichen und
verschwörungstheoretischen Aussagen. Der Verfassungsschutz führt Zitate von
353 AfD-Funktionären auf, aus allen Ebenen der Partei. Es sind öffentliche
Äußerungen aus Reden, Onlinepostings oder Interviews. Der Großteil ist
lange bekannt und für jeden öffentlich nachlesbar. Informationen von
geheimen Quellen tauchen in dem Gutachten nicht auf – auch wenn der
Verfassungsschutz die Partei schon jetzt überwacht. Das offene Material
aber hielt der Dienst offenbar für ausreichend.
Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff
Die AfD vertrete einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, der
darauf abziele, Deutsche mit Migrationsgeschichte „von der
gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen“ und sie rechtlich abzuwerten,
heißt es im Gutachten. Diese würden als „Passdeutsche“ und Bürger zweiter
Klasse degradiert.
So schrieb etwa die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum im Jahr 2022
bei Telegram: „Wir dürfen nicht zulassen, dass […] man zum,deutschen Volk'
nicht mehr durch Abstammung gehört sondern durch Übertreten der
Landesgrenze“. In der Partei wird immer wieder auch von einem
„Bevölkerungsaustausch“ oder einer „Umvolkung“ durch Migranten gesproc…
von „illegal ins Land gerufenen Kulturfremden“, was zu Untergang und
Zerstörung Deutschlands führe.
Der Berliner Abgeordnete Gunnar Lindemann verglich Zugewanderte gar mit
Waschbären: Eine „unkontrollierte Ausbreitung kulturfremder Spezies stellt
immer eine Gefahr für die jeweils heimischen Ökosysteme dar“. Die AfD
Sachsen postulierte im Wahlkampf offene Diskriminierungsabsichten: Ein
Baby-Begrüßungsgeld solle es nur für Eltern mit „alleiniger deutscher
Staatsbürgerschaft“ geben, Kitaplätze auch fast nur noch für diese. Andere
Funktionäre forderten, die Ausbürgerung von Kriminellen zu prüfen oder
Strafen für „Integrationsverweigerung“ zu verhängen.
Und die AfD Sachsen forderte im Landtagswahlkampf gleich ein Begrüßungsgeld
für deutsche Kinder – aber nur wenn beide Elternteile ausschließlich die
deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Der ethnisch-abstammungsmäßige
Volksbegriff bilde inzwischen den Grundkonsens in der Partei, resümiert der
Verfassungsschutz.
Es handele sich „nicht um Einzelfälle“, betont das Gutachten. Und dies,
obwohl die Partei wusste, dass sie als Verdachtsfall unter Beobachtung
steht – und obwohl bereits 2018 ein parteiinternes Papier zum Verzicht von
Kampfbegriffen aufrief. Auch eine zwischenzeitlich von der AfD vorgelegte
„Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ entlaste
die Partei nicht: Sie sei zweideutig und wohl taktisch motiviert,
konstatiert der Verfassungsschutz.
Fremden- und muslimfeindliche Aussagen
Das Gutachten führt zahlreiche Belege dafür an, dass Mitglieder der AfD
kontinuierlich gegen Nichtdeutsche und Muslime agitieren, diese pauschal
diffamiert werden als dumm, kriminell und rückschrittlich. AfD-Chefin Alice
Weidel schrieb „Messerkriminalität“ allein Zuwanderern zu. Das sei „in
unserer Kultur völlig unbekannt“. Thüringens Parteichef Björn Höcke sah
eine „kulturelle Kernschmelze“ voraus, wenn man die „millionenfache
Zuwanderung“ nicht stoppe. Der sächsische Abgeordnete Alexander Wiesner
ätzte über „Analphabeten aus dem Ausland“, deren „Hemmschwelle zu Gewalt
noch niedriger ist als deren Bildungsgrad“.
Muslime werden von Mitgliedern der AfD als „Barbaren“ betitelt, als
„ausländische Integrationsverweigerer“. „Multikulti ist Burka-Schwarz“,
wird der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner zitiert. Weil eine Kölner
Moschee den Ruf des Muezzins über Lautsprecher überträgt, schrieb der
AfD-Bundesverband im Oktober 2022 bei Facebook von „kultureller Landnahme“,
gegen die man sich wehren müsse. Mit solchen Aussagen, heißt es im
Gutachten, würden irrationale Ängste geschürt, Musliminnen und Muslime
dauerhaft abgelehnt und abgewehrt.
Im Bundestagswahlkampf forderte die AfD sogar ein [3][laut OVG-Urteil] die
Menschenwürde verletzendes Minarettverbot sowie ein Kopftuchverbot in
öffentlichen Einrichtungen, das muslimische Frauen erheblich in ihrer
Religionsfreiheit einschränken würde.
Antisemitische Aussagen
Mehrfach führt das Gutachten Belege an, dass führende AfD-Politiker
antisemitische Verschwörungstheorien verbreiten. So bezeichnet etwa Björn
Höcke Deutschland als „besetztes und unterwandertes und fremdbestimmtes
Land“, die Bundesregierung als „globalistische Sprechpuppen“, die nur
amerikanische und „globalistische“ Interessen verträten. Auch der ehemalige
US-Präsident Joe Biden ist nach Ansicht des AfD-Landespolitikers
Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt eine „Sprechpuppe der
Globalisten“. Und Tillschneider geht noch weiter: Seiner Ansicht nach hat
der US-amerikanische Investor George Soros „mit seinen Methoden, mit seinem
Institut, mit seinen Netzwerken die Ukraine gedreht“ und somit letztlich
den Einmarsch der Russen provoziert. Dennoch kommt das Gutachten in Sachen
Antisemitismus zu einem für die AfD teils entlastenden Urteil. Äußerungen
wie diese fänden bisher nur vereinzelt statt und seien noch nicht prägend
für die Gesamtpartei, so der Verfassungsschutz.
Demokratie und Rechtsstaat
Der Verfassungsschutz kommt zu dem Schluss, dass sich auch Bestrebungen
gegen das Demokratieprinzip in der Partei verdichtet hätten, wenn dort etwa
der Bundesregierung oder den demokratischen Parteien diktatorische
Strukturen unterstellt würden oder diese als „Kartell“ bezeichnet würden.
So stellten AfD-Mitglieder immer wieder in Abrede, dass Deutschland ein
souveräner Staat sei. Björn Höcke bezeichnet die etablierten Parteien als
„Statthalter des US-Establishments“. Für Marvin Weber, AfD-Stadtrat in
Paderborn, ist Deutschland ein „gebrochenes Experiment der Siegermächte“.
Quantitativ finde dies allerdings nicht in einem solchen Maße statt wie die
Belege für ein ethnisches Volksverständnis, heißt es. Gleiches gelte für
die Verharmlosung von NS-Verbrechen, die vereinzelt in der Partei
stattfinde – etwa mit Reden von einem „Schuldkult“ oder im [4][Umgang mit
dem „Alles für Deutschland“-Ausruf von Björn Höcke], einer SA-Losung.
Solche Positionen hätten sich noch nicht für die Gesamtpartei verdichtet –
es bleibe aber ein verfassungsfeindlicher Verdacht, so das Gutachten.
Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppen
Angeführt werden auch strukturelle Verbindungen der AfD zu rechtsextremen
Akteuren, vor allem aus der Neuen Rechten. Allen voran mit dem
Compact-Magazin wird kooperiert, auch finanziell, indem die AfD dort
regelmäßig Werbeanzeigen schaltet. Daneben wird ein enger Kontakt zum
rechtsextremen Netzwerk „Ein Prozent“ gehalten, dem Institut für
Staatspolitik, das nun „Menschenpark“ heißt, oder den Identitären – obw…
Letztere gar auf einem Unvereinbarkeitsbeschluss der Partei stehen.
Teils würden Identitäre auch als Mitarbeitende von Parlamentariern
eingestellt. Der Abgeordnete Jan-Wenzel Schmidt gab selbst an, auch 5.000
Euro an die Identitären gespendet zu haben. An eine Teilorganisation von
Ein Prozent hätten AfD-Gliederungen zudem von 2017 bis 2022 mindestens
249.000 Euro für Auftragsarbeiten überwiesen, fand der Verfassungsschutz
heraus. Dazu kämen 53.000 Euro von der JA.
Junge Alternative und „Flügel“
Auch die jüngste Auflösung der bereits zuvor als gesichert rechtsextrem
eingestuften AfD-Parteijugend oder vor Jahren schon des rechtsextremen
„Flügels“ entlaste die AfD nicht, so der Verfassungsschutz. Denn hier habe
„keine grundsätzliche Entfremdung“ zu den Akteuren stattgefunden. Im
Gegenteil: Diese seien weiter aktiver Teil der Partei.
Mitglieder der JA sowie des ehemaligen völkischen Flügels seien in der
Partei zunehmend in wichtige Positionen gelangt und hätten Einfluss auf
Gesamtausrichtung der Partei. In beiden Fällen habe es keine glaubhafte
inhaltliche Distanzierung gegeben – das Gutachten kommt hingegen zum
Schluss, dass Positionen des ehemaligen Flügels mittlerweile parteiweit die
vorherrschende Grundtendenz widerspiegeln.
Fazit
Insgesamt kommt der Verfassungsschutz zu einem eindeutigen Urteil: Seit der
Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Jahr 2021 hätten sich die
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen „zur Gewissheit
verdichtet“. Es müsse nun eine „extremistische Prägung der Gesamtpartei“
festgestellt werden.
Der Verfassungsschutz berücksichtigt dafür auch noch das Agieren der AfD im
jüngsten Bundestagswahlkampf – und sieht seine Einschätzungen bestärkt.
Auch dort seien Zugewanderte als „bedrohliches Kollektiv“ markiert worden,
der SA-Slogan „Alles für Deutschland“ ist auf die Spitzenkandidatin Alice
Weidel umgemünzt worden, gefordert wurde eine „millionenfache Remigration“.
Zum Vergleich: Die Zahl der Ausreisepflichtigen lag zuletzt bei etwa
220.000, die meisten von ihnen geduldet. Es habe „keinerlei Mäßigung“
stattgefunden, heißt es im Gutachten weiter. Und: Es sei „nicht mehr davon
auszugehen, dass es gemäßigteren Kräften in der AfD noch möglich ist, diese
festgestellte verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei umzukehren“.
Über die Hochstufung der AfD wird nun zunächst das Verwaltungsgericht Köln
entscheiden – es steht ein jahrelanger Rechtsstreit bevor. Grüne und Linke
im Bundestag bereiten auch einen AfD-Verbotsantrag vor. Hier aber liegen
die Hürden noch mal höher, braucht es auch den Nachweis, dass die AfD
kämpferisch gegen die Demokratie vorgeht. Auch hier bietet das Gutachten
vereinzelt Material, etwa Zitate von Hans-Thomas Tillschneider, der auf
einer Kundgebung erklärte: „Wenn wir eine Regierung haben, die gegen uns
Krieg führt, dann führen wir Krieg gegen diese Regierung.“
Kanzler Friedrich Merz gab sich zurückhaltend in Sachen Verbot. Erst
einmal, konstatierte der CDU-Mann, werde man das Verfassungsschutzgutachten
sorgfältig auswerten. Eine Absage an ein Verbot aber ist das nicht.
14 May 2025
## LINKS
[1] /Bundesverfassungsschutz-zu-AfD/!6081542
[2] /Verfassungsschutz-und-AfD/!6084203
[3] https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2024/33…
[4] /Zweites-Urteil-gegen-AfD-Politiker/!6017922
## AUTOREN
Konrad Litschko
Anne Fromm
Gareth Joswig
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