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# taz.de -- Sondervermögen für Infrastruktur: Mehr Geld für Sicherheit, Infr…
> Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen stimmt auch der
> Haushaltsausschuss für eine Grundgesetzänderung, um die Schuldenbremse zu
> lockern.
Bild: Grünen-Chefin Britta Haßelmann im Gespräch mit CDU-Chef Friedrich Merz…
Die Anbahnung verlief komplex, die Umsetzung geht aber geschmeidig voran:
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Sonntag über eine
Grundgesetzänderung beraten, mit der die Schuldenbremse gelockert und ein
neues Sondervermögen eingerichtet werden soll. Zu Redaktionsschluss lief
die Sitzung noch. Zu erwarten war aber, dass das Gremium mit der Mehrheit
von Union, SPD und Grünen den Weg freimacht für die Schlussabstimmung am
Dienstag.
Bereits am Freitag hatten sich die Vorsitzenden der drei Fraktionen [1][auf
die Änderung geeinigt]. Deren Grundlage war ein Vorschlag aus den
schwarz-roten Sondierungsgesprächen. Am Sonntag sollte der
Haushaltsausschuss die Änderung absegnen und damit formalisieren. Geplant
ist im Einzelnen:
1. Ab einer Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (aktuell rund 43
Milliarden Euro) dürfen alle Verteidigungsausgaben durch Kredite finanziert
werden. Die Grünen haben dabei einen breiteren Begriff von Sicherheit
durchgesetzt als ursprünglich geplant: Es geht nicht mehr nur um den Etat
des Verteidigungsministeriums, sondern auch um alle „Ausgaben des Bundes
für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für
den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“.
2. Der Bund darf für ein neues Sondervermögen über 12 Jahre weitere Kredite
in Höhe von [2][500 Milliarden Euro] aufnehmen. Anders als ursprünglich
geplant wird als Verwendungszweck nicht nur die Infrastruktur genannt,
sondern auch „Klimaneutralität bis 2045“. 100 Milliarden Euro aus dem Topf
gehen gezielt an den [3][Klima- und Transformationsfonds]. Anders als
ursprünglich von den Grünen befürchtet können die Kredite wohl nicht
genutzt werden, um anderswo im Haushalt Platz für Steuergeschenke zu
schaffen: Die Kredite dürfen nur eingesetzt werden, wenn auch mindestens 10
Prozent des Kernhaushalts in Investitionen fließen.
3. Weitere 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen [4][gehen an die
Bundesländer]. Darüber hinaus wird die Schuldenbremse, die für die Länder
bislang besonders streng ist, für sie auch generell gelockert. Sie dürfen
künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (aktuell
rund 15 Milliarden Euro) aufnehmen.
Dass der Bundestag am Dienstag zustimmt, ist wahrscheinlich. Benötigt wird
eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also mindestens 489 Stimmen. Schwarz-Rot-Grün
verfügt im alten Bundestag, der letztmalig zusammentritt, über 520 Stimmen.
In einer Fraktionssitzung der Grünen gab es am Freitag zwar kritische
Nachfragen von Abgeordneten, die sich eine grundlegendere Reform der
Schuldenbremse gewünscht hätten. An der Zustimmung am Dienstag zweifelt die
Fraktionsspitze aber nicht.
Großes Grummeln gab es vorab aus der Union. Positiv wurde quer durch die
Partei die Aufstockung der Mittel für die Verteidigung gesehen, kritischer
das Sondervermögen für die Infrastruktur. Weiterhin bleibt ein dickes
Glaubwürdigkeitsproblem, da Friedrich Merz im Wahlkampf versprochen hatte,
keine neuen Schulden zu machen. Manche in der Partei sind froh, dass die
Grünen dafür gesorgt haben, dass die Schulden nicht einfach in
Wahlgeschenke umgeleitet werden könnten. Harmonisch soll es in einer
Fraktionssitzung am Freitag zugegangen sein: Bei einer Probeabstimmung gab
es keine Stimmen gegen die Einigung.
Nicht zustimmen wollen dagegen die Fraktionen und Gruppen, die an den
Verhandlungen nicht beteiligt waren: FDP, AfD, BSW und Linke. „Es gibt
jetzt auch mit den Grünen den gewünschten Blanko-Scheck für die Aufrüstung,
aber für den sozialen Ausgleich im Land mal wieder nichts“, sagte Heidi
Reichinnek (Linke) am Freitag. Die Zustimmung der Grünen verspiele die
Chance auf eine generelle Reform der Schuldenbremse. Während die
Gegenstimmen im Bundestag wohl nicht ins Gewicht fallen werden, bleibt es
im Bundesrat spannend: Auch dort ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
Allein mit Landesregierungen, in denen ausschließlich Union, SPD und Grüne
vertreten sind, wird diese nicht erreicht.
16 Mar 2025
## LINKS
[1] /Noch-ist-er-nicht-Kanzler/!6072552
[2] /Sondierungsgespraeche-von-Union-und-SPD/!6075565
[3] /Bundesetat-2025/!6016994
[4] /Verfassungsgericht-entscheidet/!6075882
## AUTOREN
Tobias Schulze
Sabine am Orde
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