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# taz.de -- Kabinett verabschiedet Telemediengesetz: Falsche Wege aus der Stör…
> Die Regierung will Rechtssicherheit für Anbieter von öffentlichem WLAN.
> Kritiker bemängeln eine schlampige Umsetzung, die auf Kosten der
> Anonymität gehe.
Bild: Auch für die Initiative Freifunk ist die aktuelle Rechtslage mit Risiken…
Berlin dpa | Das Bundeskabinett hat ungeachtet der Kritik aus der
Wirtschaft, von Verbraucherschützern und Online-Aktivisten einen
Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter
Fassung verabschiedet. Die Bundesregierung will mit dem neu gefassten
Telemediengesetz ([1][Entwurf als PDF]) die Ausweitung von öffentlichen
WLAN-Hotspots unterstützen. Danach sollen Betreiber von öffentlichen WLANs
nicht mehr als „Störer“ automatisch für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer
haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen allerdings die gesetzten
Hürden für einen Betrieb als zu hoch angesetzt an und halten die
geforderten Voraussetzungen für unrealistisch.
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes habe die
Regierung zusammen mit weiteren Maßnahmen einen sicheren und verlässlichen
Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen, sagte
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch. „Jetzt können
Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen.“ Die
Bundesregierung wolle dadurch mehr öffentliche Hotspots in deutschen
Städten anstoßen.
Das Haftungsprivileg soll laut Bundesregierung bewirken, dass
WLAN-Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer, etwa beim
unberechtigten Anbieten von Musik oder Filmen, nicht
schadensersatzpflichtig werden und sich nicht strafbar machten. „Das
Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen
Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, teilte die
Bundesregierung mit.
Das Gesetz wirke allerdings einer flächendeckenden Verbreitung von
öffentlichen WLAN-Netzen gerade im Kern entgegen, lautet die Kritik.
Betreiber müssten dafür sorgen, dass jeder Nutzer einzeln erklärt, keine
Rechtsverletzungen zu begehen. Das bedeute, dass der Betreiber an jeden
einzelnen Nutzer Zugangscodes vergeben müsse, kritisierte beispielsweise
der IT-Verband Bitkom.
## Grüne: Aufweichung von Grundrechten
Experten der Grünen werten das neue Gesetz als Schritt hin zur Aufweichung
von Grundrechten: Wer „die Anonymität im Netz durch einen vollkommen
unausgegorenen Gesetzentwurf zur Störerhaftung offen in Frage stellt“,
zeige nur, „wie sehr er auch weiterhin mit allem Digitalen fremdelt“,
merkte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz an. „Das Recht auf
Anonymität müssen wir ausbauen statt es abzusägen.“
Der Handelsverband HDE fürchtet gar eine generelle Behinderung bei der
Digitalisierung im Einzelhandel. Bezahlen mit dem Smartphone und andere
Dienste könnten zum Beispiel nur mit einer stabilen Internet-Verbindung
angeboten werden, die es an vielen Standorten nur per WLAN gebe, sagte der
stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
Der Internet-Verband eco sieht wegen unklarer rechtlicher Grundlage vor
allem Gefahren für Host-Provider, die zum Beispiel Cloud-Speicher oder
soziale Netzwerke betreiben. Für illegale Inhalte, die sich auf ihren
Plattformen befinden, mussten diese bislang nicht haften. In Zukunft sollen
sogenannte „gefahrengeneigte Dienste“ generell haften. Der Begriff und die
Kriterien dafür seien jedoch „schwammig und unausgegoren“, kritisierte das
eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme. Das Ziel der Regierungskoalition, damit
Urheberrechtsverstöße zu verhindern, sei damit nicht zu erreichen.
## Selbst aus der SPD kommt Kritik
Bereits im Juli hatten Verbraucherschützer darauf hingewiesen, dass der
Gesetzesentwurf der Bundesregierung ihrer Ansicht nach klar gegen das
Europarecht verstoße und nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU
vereinbar sei. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine engeren oder
weitergehenden Bestimmungen auf nationaler Ebene treffen.
Der Gesetzesentwurf steht selbst in der rot-schwarzen Koalition in der
Kritik: Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil [2][sagte Spiegel Online], er
sehe „an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, um das Ziel, mehr freies
WLAN in Deutschland, tatsächlich zu erreichen“. Klingbeil kritisiert damit
auch den eigenen Parteivorsitzenden: Der fragliche Entwurf stammt aus dem
Wirtschaftsministerium von SPD-Chef Sigmar Gabriel.
16 Sep 2015
## LINKS
[1] http://dpaq.de/KUxlq
[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/wlan-gesetz-spd-kritisiert-union…
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