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# taz.de -- Störerhaftung und Europarecht: Kein Netz für alle
> Die Bundesregierung will den öffentlichen Zugang zu WLAN einschränken.
> Verbraucherschützer sind dagegen und appellieren an die EU-Kommission.
Bild: In Havanna auf Kuba haben die Leute gut lachen: Hier gibt es freies WLAN.
Berlin dpa | Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen
Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in
Deutschland erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker
ein formelles Schreiben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens überreicht.
Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein
Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke gegen die von
der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von
WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.
Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich
nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müss…
die Anbieter allerdings „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen und beispielsweise
das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen
bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu
begehen. Sind die Anbieter weder „geschäftsmäßig“ noch als „öffentlic…
Einrichtung“ tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.
Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der
Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem
verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung
mit offenen WLAN-Netzen und begründe „erhebliche Rechtsunsicherheiten beim
Betrieb von Cloud-Diensten“.
Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU
vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die
Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. „Durch die
geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der
Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im
internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten“, lautet das
Fazit der Organisationen.
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die
Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und
Änderungen an dem Entwurf zu verlangen.
6 Jul 2015
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