Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar WLAN-Störerhaftung: Widerspruch ist Alltag
> Offenes WLAN? In Fragen der Digitalisierung klaffen Willensbekundungen
> und Handeln der Bundesregierung weit auseinander.
Bild: Offene Netze können einen großen Beitrag für die Gesellschaft leisten,…
Mehr Tempo bei der Digitalisierung fordert Angela Merkel auf der
Computermesse Cebit. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat zur Feier des
Tages sogar einen Masterplan verfassen lassen, der von „intelligenter
Vernetzung“ über Datensicherheit bis zur Industrie 4.0 so ziemlich alle
Schlagwörter aufführt, die dazu gerade kursieren. Und dann gibt es noch
diesen Gesetzentwurf, der zurzeit noch im Bundestag hängt. Der aber, wenn
er so bleibt, wohl dazu führen wird, dass auch die letzten Anbieter offener
WLANs hierzulande resigniert Zugangsschranken einbauen werden.
Ein Widerspruch? Ach was, Alltag bei der Bundesregierung. Denn in Fragen
der Digitalisierung klaffen Willensbekundungen und Handeln dort
standardmäßig weit auseinander. So weit, dass die Regierung jetzt sogar
einen Dämpfer aus Luxemburg bekommt: Der Generalanwalt des Europäischen
Gerichtshofs spricht sich nicht nur gegen die umstrittene Störerhaftung für
WLAN-Betreiber aus, sondern auch gegen eine Pflicht zur Abschottung von
drahtlosen Netzwerken. Diese Abschottung sähe die Bundesregierung aber
gern.
Ja, auch im Internet sind die Menschen nicht ehrlicher und anständiger
unterwegs als, sagen wir, im Straßenverkehr. Aber wer das Netz auf Gefahren
reduziert, verliert wichtige Aspekte aus dem Blick. Zum Beispiel den
Beitrag, den offene Netze für die Gesellschaft leisten können, etwa in
Flüchtlingsunterkünften. Hier geht es außer um Wasch- und Kochmöglichkeiten
auch darum: Wie kommen die Bewohner ins Netz, haben damit Zugang zu
Informationen in ihrer Sprache, können Kontakt zu Angehörigen halten,
Vokabeln nachschlagen?
Teilhabe, die mit wenigen Handgriffen und Geräten einfach bereitzustellen
ist. Für die es keine großen Gründungsförderungen oder millionenschwere
Investitionsfonds geben muss. Zumindest aber kein Dagegenarbeiten aus der
Politik. Das wäre schon hilfreich.
17 Mar 2016
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Freies WLAN
Störerhaftung
Netzpolitik
Internet
Störerhaftung
Freies WLAN
Störerhaftung
Internet
Bundesgerichtshof
Freies WLAN
Störerhaftung
## ARTIKEL ZUM THEMA
WLAN-Störerhaftung: Rechtssicherheit geht anders
Die Bundesregierung will Hotspot-Betreiber von der Haftung befreien. Aber
steht das auch wirklich so im Gesetzentwurf?
Störerhaftung in Deutschland: Dobrindt gibt‘s weiter
Freie WLAN-Hotspots sind in Deutschland nicht einfach einzurichten. Nach
Ermahnung des EuGH bekräftigt Dobrindt nun den Abbau der rechtlichen
Hürden.
EuGH und WLAN-Störerhaftung: Kein Passwort? Kein Problem
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für den
besseren Schutz von WLAN-Betreibern aus. Das Urteil wird in einigen Monaten
erwartet.
Kommentar Störerhaftung bei WLAN: Teilen verboten
Deutsche Politiker sehen das Internet als Risiko statt als Chance. Statt
den Zugang zu vereinfachen, nehmen sie Rücksicht auf die Ängste der
Industrie.
Störerhaftung vorm EU-Gerichtshof: Surfen oder surfen lassen
Der EuGH verhandelt ab Mittwoch über die Haftung von WLAN-Betreibern. Das
könnte auch ein neues Gesetz der deutschen Regierung infragestellen.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Internetsperren sind „zumutbar“
Illegale Musik- und Filmportale sind im Netz bald schwerer auffindbar. So
will es der Bundesgerichtshof. Ein Erfolg für Musikfirmen und die Gema.
Kommentar Telemediengesetz: Free Wifi!
Die Bundesregierung plant ein neues Telemediengesetz: endlich freies WLan
für alle? Pustekuchen. So ziemlich das Gegenteil wird eintreffen.
Kabinett verabschiedet Telemediengesetz: Falsche Wege aus der Störerhaftung
Die Regierung will Rechtssicherheit für Anbieter von öffentlichem WLAN.
Kritiker bemängeln eine schlampige Umsetzung, die auf Kosten der Anonymität
gehe.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.