# taz.de -- WLAN-Störerhaftung: Rechtssicherheit geht anders | |
> Die Bundesregierung will Hotspot-Betreiber von der Haftung befreien. Aber | |
> steht das auch wirklich so im Gesetzentwurf? | |
Bild: Soll es demnächst überall geben. Aber wer traut sich? | |
BERLIN taz | Zwei Tage vor der geplanten Verabschiedung haben sich die | |
Koalitionsfraktionen tatsächlich auf einen Gesetzestext zur Störerhaftung | |
von WLAN-Betreibern geeinigt. Ob das aber dazu führt, dass WLAN-Betreiber | |
nun keine Abmahnungen mehr befürchten müssen, wenn Dritte über das Netz | |
etwa illegal einen Film herunterladen, ist umstritten. | |
Zwar heißt es in der Gesetzesbegründung, dass von der Haftung befreit ist, | |
wer ausschließlich Daten durchleitet – auf WLAN-Betreiber sollte das also | |
zutreffen. Doch im Gesetzestext selbst sind Unterlassungsansprüche nicht | |
ausgeschlossen. | |
Die sogenannte Störerhaftung bei offenen WLANs ist schon lange umstritten. | |
Sie führt dazu, dass Betreiber eines unverschlüsselten Netzes für | |
Rechtsverletzungen haften, die Dritte darüber begehen. Lädt sich also ein | |
Passant illegal ein Musikstück herunter, haftet der Betreiber des WLANs | |
dafür. | |
## Zwei Hotspots für 10.000 Einwohner | |
Weil das teuer werden kann, verzichten Privatpersonen meist darauf, ein | |
offenes WLAN anzubieten. Touristen, Passanten, Nachbarn finden daher | |
hierzulande kaum offene WLANs, um das Internet unterwegs zu nutzen: Einer | |
Studie des Internetverbands eco zufolge kamen hierzulande auf 10.000 | |
Einwohner im letzten Quartal 2014 knapp zwei nutzbare Hotspots. In Schweden | |
waren es knapp zehn, in Großbritannien knapp 30. | |
„Es besteht die Gefahr, dass die Rechtsunsicherheit weiter bleibt“, | |
kritisiert nun der IT-Rechtler Reto Mantz. Lars Klingbeil, netzpolitischer | |
Sprecher der SPD-Fraktion, sieht das anders: „Mit Gesetzestext und | |
Begründung schreiben wir ganz klar für jeden, der es wissen muss, dass | |
Abmahnkosten und Schadensersatzzahlungen für die Rechtsverletzungen Dritter | |
nicht mehr vorgesehen sind.“ Er befürchtet: Hätte man ausdrücklich in den | |
Gesetzestext geschrieben, dass es keine Unterlassungsansprüche gegen | |
WLAN-Betreiber gibt, hätte das europäischem Recht widersprechen könnten – | |
und so Rechtsunsicherheit gedroht. | |
Potenzielle Betreiber offener WLANs werden wohl angesichts dieser Situation | |
erst einmal abwarten – und schauen, wie die Gerichte das neue Gesetz | |
interpretieren. | |
31 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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