| # taz.de -- EuGH-Urteil zu offenen WLANs: „Passwort aushängen geht nicht“ | |
| > Der Europäische Gerichtshof lehnt es ab, dass WLAN-Betreiber bei | |
| > Rechtsverstößen Schadenersatz leisten müssen. Aber: Eine Passwort-Pflicht | |
| > ist okay. | |
| Bild: Surfen im Café? Könnte künftig schwierig werden | |
| taz: Was heißt das Urteil für Nutzer von WLANs, etwa in Cafés? | |
| Volker Tripp: Sie werden immer seltener ein Netz finden, das sie nutzen | |
| können. Und zwar nicht nur, was offene, also unverschlüsselte WLANs angeht. | |
| Auch mit einem Passwort geschützte WLANs werden seltener werden. | |
| Warum? | |
| Weil das Urteil neue Rechtsunsicherheiten für die Anbieter von WLANs | |
| schafft. Zum Beispiel sagt der EuGH, es reicht nicht, ein WLAN mit einem | |
| Passwort zu versehen. Sondern, dass das Passwort nur herausgegeben werden | |
| darf, wenn die Identität des Nutzers festgestellt wurde. Aber wie geht das? | |
| Per Ausweiskontrolle? Oder Scan des Ausweises? Wie lange muss der | |
| aufbewahrt werden? Und welche Pflichten in Sachen Datenschutz gelten dann? | |
| All diese Fragen werden Menschen davon abhalten, ihr WLAN zu öffnen. | |
| Einfach ein Passwort aushängen – das geht wohl nicht mehr. | |
| Aber die klassische Abmahnung, bei der Betreiber Schadensersatz leisten | |
| muss, ist nach dem Urteil nicht mehr möglich. Könnte das nicht doch dazu | |
| beitragen, dass die Zahl der offenen Wlans steigt? | |
| Das Abschreckende an einer Abmahnung sind ja nicht die paar hundert Euro | |
| für den Schadensersatz. Das Abschreckende ist das Gesamtpaket: Man muss zum | |
| Anwalt gehen, dort einiges an Geld lassen, hat jede Menge Ärger und ein | |
| hohes Risiko, falls doch noch mal ein Verstoß passiert. | |
| Der Bundestag hat im Juni die Haftung bei WLANs neu geregelt – ändert das | |
| Urteil etwas daran? | |
| Leider nicht. Denn trotz des großen Tamtams damals hat der Bundestag | |
| Unterlassungsansprüche gegenüber Betreibern von Wlans eben nicht | |
| abgeschafft. Und genau das rächt sich jetzt. Denn der EuGH hat gesagt: Es | |
| liegt in der Hand der Mitgliedsstaaten, solche Unterlassungsansprüche zu | |
| regeln. Nur, wenn es die gibt, können sie durch Abmahnungen durchgesetzt | |
| werden. Wäre der Gesetzgeber also damals etwas mutiger gewesen und hätte | |
| die Unterlassungsansprüche abgeschafft, dann hätten wir jetzt nicht so eine | |
| unsichere Situation, wie wir sie durch das Urteil haben. | |
| Mit welcher Entwicklung rechnen Sie in der Praxis? | |
| Ich gehe davon aus, dass die Gerichte reihenweise eine Passwortpflicht | |
| verhängen werden. Und die Abmahnindustrie wird sich weiterhin über Aufträge | |
| freuen. | |
| 16 Sep 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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