# taz.de -- EuGH und WLAN-Störerhaftung: Kein Passwort? Kein Problem | |
> Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für den | |
> besseren Schutz von WLAN-Betreibern aus. Das Urteil wird in einigen | |
> Monaten erwartet. | |
Bild: Wer Daten nur durchleitet, der haftet nicht für Rechtsverletzungen, sagt… | |
BERLIN taz | Betreiber eines offenen WLAN sind nicht dafür verantwortlich, | |
wenn Dritte über einen solchen drahtlosen Internetzugang eine | |
Urheberrechtsverletzung begehen. Diese Position vertritt EuGH-Generalanwalt | |
Maciej Szpunar in seinem am Mittwoch veröffentlichten Schlussantrag. | |
Der Gerichtshof ist an die Position nicht gebunden, schließt sich ihr aber | |
in den meisten Fällen an. „Folgt der EuGH den Schlussanträgen, bedeutet | |
das, dass Privatpersonen und Geschäftsleute, die nicht hauptberuflich | |
Internetzugänge anbieten, diese ohne Passwortschutz öffnen dürfen, ohne | |
Konsequenzen befürchten zu müssen“, sagt der auf IT-Recht spezialisierte | |
Anwalt Christian Solmecke. | |
Das Verfahren geht zurück auf einen Fall aus dem Jahr 2010. Damals bekam | |
der Unternehmer Tobias McFadden eine Abmahnung vom Musikkonzern Sony. Der | |
warf McFadden vor, dass über seinen Internetanschluss Musik auf eine | |
Tauschbörse hochgeladen worden sei. McFadden betrieb damals ein | |
unverschlüsseltes WLAN in seinem Büro – als Werbemaßnahme für potenzielle | |
Kunden. Das Landgericht München legte den Fall dem EuGH vor. | |
Der Generalanwalt sagt nun: Wer Daten nur durchleitet – und genau das ist | |
bei einem WLAN in der Regel der Fall –, der haftet nicht für | |
Rechtsverletzungen, die Dritte über dieses Netz begehen. Und er geht noch | |
darüber hinaus: Auch Auflagen, wie etwa ein verpflichtendes Passwort, das | |
Nutzer benötigen, um sich in das Netz einzuwählen, hält er für | |
problematisch. Denn solche Hürden würden das Recht zur freien | |
Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit einschränken. So schreibt | |
Szpunar in dem Antrag: „Umfassender gesehen bin ich der Ansicht, dass eine | |
Verallgemeinerung der Verpflichtung, WLAN-Netze zum Schutz von | |
Urheberrechten im Internet zu sichern, für die Gesellschaft insgesamt von | |
Nachteil sein könnte.“ | |
## Folgt der EuGH? | |
Von einer „wichtigen Weichenstellung für mehr offene Funknetze in | |
Deutschland und Europa“, spricht Volker Tripp vom Verein Digitale | |
Gesellschaft. Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert: | |
„Wir hinken in Deutschland total hinterher.“ Zahlen des Verbands Eco von | |
Ende 2014 zufolge kommen hierzulande weniger als zwei offene | |
Drahtlosnetzwerke auf 10.000 Einwohner. In Schweden sind es knapp 10, in | |
Großbritannien fast 30. | |
Folgt der EuGH der Auffassung des Generalanwalts, wird das nicht nur für | |
die Betreiber von offenen WLAN-Netzen Auswirkungen haben, sondern auch auf | |
die Gesetzgebung. Denn im Parlament liegt derzeit ein Entwurf zur Änderung | |
[1][des Telemediengesetzes], in dem es auch um WLAN-Hotspots geht. Während | |
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) stets erklärte, dass damit der | |
Betrieb vereinfacht und die Zahl der offenen Netze erhöht werden sollte, | |
gehen Juristen und Verbraucherschützer vom Gegenteil aus. Das geplante | |
Gesetz verursache nicht nur mehr technischen Aufwand für Anbieter von | |
offenen Netzen, sondern enthalte auch viele schwammige Formulierungen, die | |
für Rechtsunsicherheit sorgen würden. | |
Das Kabinett verabschiedete den Entwurf bereits im vergangenen Herbst, | |
zuletzt [2][erntete er auf einer Anhörung im Dezember deutliche Kritik]. | |
Beobachter gehen daher davon aus, dass die Bundesregierung vor einer | |
Verabschiedung im Parlament das EuGH-Urteil abwarten will. Das wird | |
vermutlich in einigen Monaten fallen. | |
16 Mar 2016 | |
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## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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