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# taz.de -- Mögliche Abschaffung der Störerhaftung: Surfen auf der freien WLA…
> Die netzpolitischen Sprecher von CDU und SPD haben die Abschaffung der
> Störerhaftung angekündigt. Aber was heißt das?
Bild: Alles potenzielle Kriminelle, aber die Sorge des WLAN-Anbieters soll das …
Die Störerhaftung wird abgeschafft. Bitte was?
Die Störerhaftung, die besagt, dass Dienstanbieter im Sinne des
Telemediengesetzes, etwa Betreiber eines offenen WLAN-Netzes, für
rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer haften.
Das bedeutet ?
Wer so nett ist, sein oder ihr Netz anderen ohne Passwort – also frei – zur
Verfügung zu stellen, läuft aufgrund der Störerhaftung immer Gefahr, für
illegales Verhalten der Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.
Wir reden über illegale Film- und Musikdownloads?
Ja.
Und die sind jetzt legal?
Nein! Aber der Dienstanbieter kann nach Abschaffung der Störerhaftung nicht
mehr teuer dafür abgemahnt werden, wenn Dritte sich „Batman v Superman“
kostenlos im Internet anschauen.
Und wen interessiert das?
Café-Besitzer zum Beispiel, von denen viele lieber kein WLAN anbieten, um
sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Oder mittelständische
Unternehmen und Einzelhändler, die Fußgängerzonen mit kostenlosem WLAN
attraktiver machen und so Kundschaft anlocken wollen.
Oder meine Nachbarin, die mir ihr Zugangspasswort nicht geben wollte, als
mein Internet kaputt war?
Genau, die auch. Obwohl sie mit dem Passwort schon eine Vorsorgemaßnahme
ergriffen hat, die sie vor einer Haftung schützen könnte.
Könnte?
Die Rechtsauslegung ist auf diesem Feld bisher ziemlich unsicher. Das ist
auch einer der Gründe, die für die Abschaffung der Störerhaftung sprechen:
die Herstellung von Rechtssicherheit.
Das heißt doch, dass diese ganzen Abmahnanwälte arbeitslos werden? Was wird
jetzt aus denen?
Bierkutscher vielleicht?
Ok, wenn die Störerhaftung aber abgeschafft ist, können alle ihre WLANs
ohne Angst öffnen?
So sagen es die netzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, ja.
Das klingt nicht ganz überzeugt.
Solange niemand den Entwurf des neuen Telemediengesetzes gesehen hat, ist
Misstrauen durchaus angebracht. Es wäre nicht das erste Mal, dass
vollmundige Ankündigungen der Bundestagsnetzpolitiker etwas voreilig waren.
Die sind nicht grad das Zentrum der Macht, oder? Aber ernsthaft, kann ich
mein WLAN angstfrei öffnen, wenn die Störerhaftung wirklich fällt?
Theoretisch ja – aber es gibt noch ganz andere Risiken beim geteilten
Netzzugang als die Störerhaftung. Ein WLAN, das nicht passwortgeschützt
ist, kann für Hacker ein sehr leichtes Einfallstor zu den Geräten der
Nutzer sein.
Was kann man tun, um sich zu schützen?
Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Sicherheit ist die Nutzung von
[1][VPN-Tunneln], die die Kommunikation über eine verschlüsselte Verbindung
laufen lassen.
VPN, aha…
Ja, höhere Sicherheit geht immer mit verringerter Bequemlichkeit einher.
Aber VPN ist wirklich nicht schwer.
Gut, mit dem VPN-Tunnel geht’s dann also einmal quer durch die Republik,
surfend auf der freien WLAN-Welle. Wann geht es denn los?
Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung
beschlossen werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Und dann kündige ich meine miese Datenflatrate beim Telefonanbieter?
Damit sollte man vielleicht noch etwas warten. Deutschland ist
technologisch wirklich ziemlich hinterher, und eine umfassende
Netzabdeckung, ob über Mobilfunk oder WLAN-Netzwerke, wird sicher noch eine
Weile auf sich warten lassen.
Aber hat Verkehrsminister Dobrindt nicht ein Turbointernet für alle bis
2018 angekündigt?
Das war ein Förderprogramm von dem letztlich eine halbe Million Haushalte
profitieren werden, also ein paar weniger als alle. Was es aber bestimmt
geben wird, ist mehr Freifunk, ganz unabhängig davon, ob die Störerhaftung
wirklich abgeschafft wird.
Freifunk?
Das sind die [2][Vorreiter freier und offener WLANs für alle]. Kurz gesagt,
bringen die über die Verbindung von WLAN-Routern Internet an Stellen, wo es
sonst keines gäbe. Ganz wichtig dabei ist, dass deren Soft- und Hardware
auch höchsten Sicherheitsansprüchen genügt. Freifunk gibt’s sogar mit
integriertem VPN-Tunnel.
Das sind doch bestimmt so eine handvoll weltabgewandte Nerds mit Lötkolben
im Anschlag?
Na, eher so bundesweite Massenbewegung mit einer fünfstelligen Zahl
Knotenpunkte, die unter anderem mehrere hundert Flüchtlingsunterkünfte mit
Internet versorgen. Außerdem haben die mit viel [3][politischem Druck und
juristischem Kleinkrieg] maßgeblich dazu beigetragen, dass die
Störerhaftung so unter Beschuss geraten ist.
Klingt in Ordnung, aber deren Geschäft können ja jetzt auch andere
erledigen, oder?
Abwarten. Eine kleine Gesetzesänderung macht noch keinen digitalen
Frühling.
11 May 2016
## LINKS
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network
[2] https://freifunk.net/
[3] http://freifunkstattangst.de
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
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