# taz.de -- Bundestag beschließt WLAN-Gesetz: Netzsperren statt Störerhaftung | |
> Das neue WLAN-Gesetz soll mehr Schwung in die Verbreitung von Hotspots in | |
> Städten und Gemeinden bringen. Doch Kritik bleibt. | |
Bild: Für Cafés wird es unkomplizierter, Wlan anzubieten | |
Berlin dpa | Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine | |
rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am | |
Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte | |
Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang befanden sich | |
Betreiber öffentlicher WLAN-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in | |
einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten dafür belangt werden, wenn | |
Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal darüber | |
heruntergeladen haben. | |
Anbieter müssten ihren Hotspot künftig weder verschlüsseln, noch brauchten | |
sie eine Vorschalt-Seite, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte | |
Zypries (SPD). Sie müssten auch die Identität ihrer Nutzer nicht | |
überprüfen. „Das ist ein wichtiger Baustein der Digitalen Agenda.“ Das | |
dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes war über ein Jahr lang | |
hart umstritten. | |
Trotzdem bleibe geistiges Eigentum angemessen geschützt, betonte Zypries. | |
Das Gesetz sieht nun vor, dass bei wiederholtem Missbrauch Seiten auf | |
Forderung von Rechteinhabern leichter gesperrt werden können. „Das | |
verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt.“ | |
Mit den Sperren schaffe man allerdings die nächste Hürde für | |
Hotspot-Betreiber, kritisierte etwa der netzpolitische Sprecher der Grünen, | |
Konstantin von Notz. Auch der Verein Digitale Gesellschaft sieht darin | |
weitere Rechtsunsicherheit. Unklar bleibe etwa, welche Gegenmaßnahmen im | |
Einzelnen von einem Anbieter verlangt werden könnten, um Rechtsverstöße zu | |
verhindern, sagte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins. | |
Dennoch sei die jetzige Regelung „ein Schritt vorwärts und ein wichtiges | |
Signal für die Verbreitung offener Netzzugänge in Deutschland“. | |
Das neue WLAN-Gesetz soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen | |
Hotspots in Deutschland vorantreiben. Der Deutsche Städtetag begrüßte den | |
Beschluss. Die Menschen in den Städten würden davon profitieren, sagte | |
Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Schnelle, freie WLAN-Hostspots sind | |
nützlich für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den | |
Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr.“ | |
30 Jun 2017 | |
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