| # taz.de -- Kommentar freies WLAN: Ganz ohne Ärger geht es nicht | |
| > Im Urteil des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung liegt die Wurzel neuen | |
| > Ärgers. Es kommt darauf an, wie mit Sperransprüchen umgegangen wird. | |
| Bild: Such das Wlan, such! | |
| Freies WLAN in Cafés, Bahnhöfen und Behörden? Da ist die [1][Bundesrepublik | |
| Deutschland immer noch ein Entwicklungsland]. Selbst manche afrikanische | |
| Metropole ist da schon weiter. | |
| Hauptgrund für diese deutsche Rückständigkeit war die sogenannte | |
| Störerhaftung. Wer ein ungeschütztes WLAN betrieb, musste für | |
| Urheberrechtsverletzungen haften, die andere dort begingen. Deshalb hat der | |
| Gesetzgeber die [2][Störerhaftung für WLAN-Betreiber abgeschafft]. Der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nun gebilligt. | |
| Doch in diesem Erfolg liegt schon die Wurzel neuen Ärgers. Denn der BGH hat | |
| offene WLANs nur deshalb akzeptiert, weil Musik-, Film- und Spielefirmen ja | |
| spezielle Sperrmaßnahmen fordern können, wenn es Missbrauch durch Nutzer | |
| gibt. | |
| Für eine CafébetreiberIn, die ihren Gästen ein offenes WLAN anbieten will, | |
| ist das nicht wirklich beruhigend. Letztlich ist es ihr egal, ob sie wegen | |
| der Störerhaftung verklagt wird oder weil sie die Webseiten von | |
| Tauschbörsen sperren soll; sie will nämlich gar nicht verklagt werden. | |
| Entscheidende Frage ist nun, wie die Sperransprüche in der gerichtlichen | |
| Praxis gehandhabt werden. Muss jeder seinen WLAN-Router restriktiv | |
| einstellen, bei dem es einmal einen kleinen Urheberrechts-Zwischenfall gab? | |
| Oder soll dies nur WLAN-Betreiber treffen, bei denen immer wieder und in | |
| großem Umfang geschützte Musik, Filme und Spiele illegal „geteilt“ werden? | |
| Letzteres wäre eindeutig sinnvoller. Nur mit einer Geringfügigkeitsschwelle | |
| hätte die Cafébetreiberin einigermaßen Sicherheit, dass sie nicht ständig | |
| rechtlichen Ärger mit ihrem WLAN bekommt. | |
| Vermutlich wird sich diese Linie am BGH auch durchsetzen. Die Richter | |
| mussten jetzt die Position der Firmen stark reden, um zu zeigen, dass sie | |
| durch die Gesetzesänderung nicht enteignet wurden. Aber wenn es dann um die | |
| Abwägung mit den Interessen der CafébetreiberIn und ihrer KundInnen geht, | |
| sollten die Firmen nicht den Vorrang haben. | |
| 26 Jul 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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