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# taz.de -- Bundesregierung bremst freies WLAN: Bürgernetze müssen warten
> Die Bundesregierung will frei zugänglichem Internet die Gemeinnützigkeit
> zuerkennen. Doch der Gesetzentwurf für Freifunk lässt noch auf sich
> warten.
Bild: Umsonst und draußen? Das Internet soll gemeinnützig werden – irgendwa…
Berlin taz | Freifunk-Initiativen sollen als gemeinnützig anerkannt werden
– das befürwortet eigentlich auch die Bundesregierung. Doch die Umsetzung
dieses Plans schiebt sie nun auf die lange Bank. In einer Stellungnahme der
Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates heißt
es, dass die Koalition die Freifunk-Frage erst bei einer umfassenderen
Reform der Gemeinnützigkeitsregeln berücksichtigen möchte. Eine Sprecherin
des federführenden Finanzministeriums teilt nun auf Anfrage mit: Einen
Zeitplan dafür gebe es noch nicht.
Freifunk-Netze sind lokale, unkommerzielle Onlinenetzwerke. Nutzer:innen
werden dabei zu Anbieter:innen, [1][indem sie ihre WLAN-Router öffnen] und
sie anderen für den Datenverkehr zur Verfügung stellen. So entstehen
Bürgernetzwerke, über die die Nutzer:innen zum Beispiel kostenlos
kommunizieren können. Stellen Nutzer:innen darüber hinaus noch ihren
Internetzugang zur Verfügung, ermöglicht das auch anderen den Zugang zum
weltweiten Netz.
Die lokalen Freifunk-Intiativen bauen auch Netze für Dritte auf, etwa in
[2][Wohnheimen von Geflüchtete][3][n], [4][Unterkünften von Wohnungslosen]
oder in Jugendhäusern. Viele Initiativen treffen sich regelmäßig vor Ort
und helfen auch technisch weniger versierten Menschen dabei, sich zu
beteiligen.
„Im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der
Daseinsvorsorge“, sagt Monika Heinold, grüne Finanzministerin in
Schleswig-Holstein und Freifunk-Beauftragte des Bundesrates.
Dem will die Bundesregierung nicht so ganz widersprechen. In ihrer
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates heißt es: „Die Schaffung
eines freien Kommunikationsnetzwerkes ist ein Beitrag zur
Infrastrukturverbesserung und zur digitalen Chancengleichheit.“
Doch derzeit wird längst nicht jede Freifunk-Initiative als gemeinnützig
anerkannt. „Einige sind anerkannt, andere nicht, teilweise wurde die
Gemeinnützigkeit auch wieder aberkannt“, sagt Monic Meisel, Mitgründerin
der Initiative freifunk.net. Der Unterschied ist vor allem steuerlicher
Art: Gemeinnützige Vereine profitieren etwa davon, dass Spender:innen den
Betrag von der Steuer absetzen können. Auch zahlreiche Fördergeld-Programme
setzen eine Gemeinnützigkeit voraus. „Außerdem würde es eine Anerkennung
des digitalen Engagements bedeuten“, sagt Meisel. Spenden sammele man
projektbezogen – so etwa für Hardware für eine Geflüchtetenunterkunft oder
für Flyer für eine Infokampagne.
Die Opposition drängt darauf, die Vorteile für die Freifunker:innen
schneller zu schaffen. So sollte der Bundestag am gestrigen Donnerstag nach
Redaktionsschluss einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion
debattieren. Das Finanzministerium bekräftigte zwar, die Bundesregierung
begrüße die Initiative des Bundesrates. Dennoch hielt sie daran fest, die
Gemeinnützigkeitsregeln grundsätzlich überarbeiten zu wollen. Damit solle
unter anderem das Ehrenamt entbürokratisiert werden.
18 Jan 2019
## LINKS
[1] /Urteil-zur-Stoererhaftung/!5336450
[2] /Freifunker-ueber-Internet-fuer-Fluechtlinge/!5260642
[3] /Freifunker-ueber-Internet-fuer-Fluechtlinge/!5260642
[4] /WLAN-in-hannoverschen-Unterkuenften/!5563111
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Internetzugang
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Störerhaftung
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