| # taz.de -- Kommentar Filesharer-Urteil des BGH: Am besten selber Musizieren | |
| > Jedes Urteil zum Musiktausch im Netz erhöht die Unsicherheit bei Nutzern. | |
| > Wie sollen die durchschauen, was erlaubt ist und was nicht? | |
| Bild: Nach dieser Rechtssprechung kann man auch ohne Augenbinde den Durchblick … | |
| Der Bundesgerichtshof hat saftige Strafen [1][gegen drei Familien | |
| bestätigt], denen illegaler Tausch von Musikdateien vorgeworfen worden ist. | |
| Mit mehreren Tausend Euro schlägt das Delikt zu Buche, aber der Schaden | |
| ist, wie bei jedem neuen Urteil in Sachen Urheberrecht, viel größer. | |
| Wer soll noch durchschauen, was Unrecht ist und was nicht? Das betrifft | |
| natürlich nicht den unmittelbaren Vorgang selber. Inzwischen dürfte weithin | |
| bekannt sein, dass kostenloser Down- und Upload von zum Beispiel aktuellen | |
| Chart-Hits im Regelfalle nicht so ohne Weiteres gestattet ist. | |
| Über diesen Umstand kann man geteilter Meinung sein. Niemand aber kann sich | |
| darauf berufen, nicht gewusst zu haben, dass es so etwas wie ein Copyright | |
| gibt und dass dieses auch im Internet seine Anwendung findet. | |
| Problematisch und viel weniger eindeutig ist hingegen die Frage, ab wann | |
| Nutzer sich auch ohne direkte Beteiligung an der Tat oder Kenntnis von | |
| derselben im Sinne des Gesetzes schuldig machen. Auch im aktuellen Urteil | |
| hat das Gericht keinen Zweifel an den Verfahren zur IP-Adressenermittlung | |
| bei vermuteten Urheberrechtsverletzungen. Dabei wurde in den vergangenen | |
| Jahren wiederholt auf zahlreiche Fehlerquellen allein bei der Übermittlung | |
| der Adressen hingewiesen. | |
| ## Belehrung und Kontrolle | |
| Außerdem hat der BGH kein Problem damit, an wesentlichen Punkten die | |
| Beweislast bei den Beschuldigten zu lassen. So wird der über auf zumindest | |
| fragwürdige Weise ermittelte Anschlussinhaber automatisch als der Schuldige | |
| geführt – außer es ist ihm möglich, eine Nutzung durch weitere Personen | |
| nachzuweisen. | |
| Diese anderen Personen sollten aber keine minderjährigen | |
| Haushaltsangehörigen sein, denn die Haftung für deren unterstellte Vergehen | |
| lässt sich nur dann umgehen, wenn der oder die Verantwortliche glaubhaft | |
| machen kann, sie ausführlich über den ungesetzlichen Charakter von | |
| Musikdownloads belehrt zu haben. Für volljährige Kinder gilt das natürlich | |
| auch, aber die haften schließlich selber. | |
| In jedem Fall ist auch dieses Urteil ein Geschenk an die auf Abmahnungen | |
| spezialisierten Anwälte und die von ihnen vertretene Musikindustrie, die | |
| noch immer darunter leidet, viel zu spät das Potenzial des Vertriebsweges | |
| Internet erkannt zu haben. Jetzt holt man sich die entgangenen Einnahmen | |
| eben über Bande zurück, egal von wem. | |
| Solange dazu noch die sogenannte Störerhaftung in Kraft ist, die den | |
| offenen Wlan-Betrieb ganz generell erheblichen Risiken unterwirft, bleibt | |
| eigentlich nur noch eines: [2][anonymer, freier und dezentral vernetzter | |
| Internetzugang für alle]. Das hilft übrigens auch als Schutz vor der | |
| Vorratsdatenspeicherung. | |
| Ansonsten: Selber musizieren! – [3][Gema, bitte übernehmen Sie]! | |
| 11 Jun 2015 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Schadenersatz-wegen-Filesharing/!5203596/ | |
| [2] http://freifunk.net/ | |
| [3] /F%C3%AAte-de-la-Musique-in-Berlin/!5039530/ | |
| ## AUTOREN | |
| Daniél Kretschmar | |
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