| # taz.de -- Illegales Filesharing: Bundesrichter lockern Störerhaftung | |
| > Eltern haften nicht mehr für ihre volljährigen Kinder, die noch zu Hause | |
| > wohnen und heimlich illegal Musik tauschen. Es sei denn, sie wissen | |
| > davon. | |
| Bild: Jugendliche beim Surfen. | |
| KARLSRUHE taz | Wo Familie ist, da ist Vertrauen. Nach diesem Motto | |
| entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Inhaber eines | |
| Internetanschlusses in der Regel nicht für illegales Filesharing von | |
| volljährigen Familienmitgliedern haftet. Ein Mann aus dem Rheinland muss | |
| deshalb keine Abmahnkosten bezahlen, entschied jetzt der BGH. | |
| Der Mann, zufällig ein Polizist, lebte mit seiner Frau und deren Sohn | |
| zusammen. Zu seiner Überraschung bekam er 2006 Ärger mit mehreren | |
| Musikfirmen. Diese hatten festgestellt, dass vom Internetanschluss des | |
| Mannes fast 4.000 Musikdateien zum illegalen Download angeboten wurden. Wie | |
| sich herausstellte, hatte nicht der Polizist, sondern der damals 20-jährige | |
| Stiefsohn die Musikstücke in die Tauschbörse Bear-Share eingestellt. | |
| Gestritten wurde nun um die Anwaltskosten der Plattenfirmen. Der Anwalt | |
| verlangte 3.500 Euro für seine Abmahnung. Der Polizist habe zwar die | |
| Plattenfirmen nicht selbst geschädigt. Aber er habe an der Schädigung durch | |
| den 20-Jährigen mitgewirkt, indem er ihm Zugang zum Internet verschafft | |
| habe. | |
| Nach den Grundsätzen der „Störerhaftung“ komme es nicht auf ein Verschuld… | |
| des Polizisten an. Er müsse daher zumindest die Kosten bezahlen, die | |
| erforderlich waren, um die Störung abzustellen. Das Oberlandesgericht (OLG) | |
| Köln verurteilte den Polizist daraufhin zur Zahlung der Abmahnkosten. Der | |
| Mann habe als Inhaber eines Internetanschlusses die Pflicht, seine | |
| Mitbewohner vor illegalen Nutzungen zu warnen und dies auch zu überprüfen. | |
| Dies sei wohl nicht erfolgt. In der Revision protestierte der Anwalt des | |
| Polizisten: „Ein Volljähriger weiß doch selbst, dass Tauschbörsen verboten | |
| sind.“ | |
| Dem schloss sich jetzt der BGH an. „Der Anschlussinhaber darf seinen | |
| Internetanschluss einem volljährigen Familienangehörigen überlassen, ohne | |
| diesen belehren oder überwachen zu müssen“, sagte der Vorsitzende Richter | |
| Wolfgang Büscher. Er begründete dies mit dem „besonderen | |
| Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen“ und der | |
| „Eigenverantwortung von Volljährigen“. Nur wenn es „konkrete Anhaltspunk… | |
| gab, dass der Familienangehörige illegale Tauschbörsen genutzt hat oder | |
| nutzen will, muss der Anschlussinhaber ihn belehren und kontrollieren. | |
| Das Urteil ist zumindest auf Ehegatten übertragbar, vielleicht auch auf | |
| besuchende Verwandtschaft und die Mitglieder einer Wohngemeinschaft. (Az.: | |
| 1 ZR 169/12) | |
| 8 Jan 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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