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# taz.de -- Gegen Störerhaftung, für freies WLAN: Piraten vor Gericht
> Gerichtsverfahren in München und Berlin sollen endlich die Frage klären:
> Muss ein WLAN-Besitzer für die über seinen Anschluss übermittelten Daten
> haften?
Bild: Die Bahn hat's, aber es kostet: WLAN.
MÜNCHEN taz | Wer haftet, wenn ein Nutzer über einen Internetanschluss
etwas Illegales tut? Was bislang noch eine rechtliche Grauzone in
Deutschland ist, das soll jetzt durch mehrere Verfahren geklärt werden.
Unter dem Stichwort „Störerhaftung“ ziehen sowohl die Piraten in München
als auch die Freifunker in Berlin vor Gericht. Das Verfahren am Landgericht
München sollte eigentlich am Donnerstag enden, wurde jedoch bis September
verlängert.
Der verhandelte Fall: Der Chef der Starnberger Piraten ist Inhaber einer
Firma für Veranstaltungstechnik. In seinen Geschäftsräumen hatte er für
Kunden und Gäste WLAN zur Verfügung gestellt. Die Frage: Wer haftet für die
übertragenen Daten, also zum Beispiel für illegale Downloads? Roland
Jungnickel war mal Bezirksvorsitzender der oberbayrischen Piraten, jetzt
koordiniert er den Prozess für die Partei: „Unser politisches Ziel ist es,
die Störerhaftung abzuschaffen.“ Das Ziel: Eine WLAN überall für alle –
umsonst und ohne Angst vor Klagen.
Aktuell gelten unterschiedliche Grundlagen für Provider und Privatpersonen,
die ihr WLAN öffentlich zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zu Providern
haften Privatpersonen in der Regel als „Störer“ mit, wenn etwa jemand über
ihren Zugang illegal Dateien herunterlädt.
Wenn der Inhaber eines Internetanschlusses sein WLAN-Netz nicht
verschlüsselt, haftet er für also derzeit für Urheberrechtsverstöße, die
über das von ihm angebotene Netz begangen werden. Die Folge laut
Jungnickel: Immer mehr Anwälte nutzen die Grauzone aus und verschicken
Abmahnungen. Diese Praxis müsse beendet werden, wenn nötig durch eine ganze
Reihe von Prozessen. „Wir wollen der Abmahnindustrie mit Nadelstichen das
Leben schwer machen“, sagt Jungnickel.
##
Weitere „Nadelstiche“ kommen seit Anfang Juli aus Berlin, wo ebenfalls die
Störerhaftung gekippt werden soll. Zwei Freifunker haben dort Klage
eingereicht, weil sie dafür abgemahnt worden waren, ihre WLAN-Netze
ungesichert frei zur Verfügung gestellt zu haben. Freifunk-Initiativen gibt
es schon seit Jahren auf der ganzen Welt. Dabei bauen Nutzer ihre eigene
Drahtlosinfrastruktur auf, um Orte zu vernetzen, denen Internet fehlte –
oder um kommerzielle Anbieter zu umgehen.
Jungnickels Ziel ist klar: Das Gericht soll entscheiden, dass auch kleinere
WLAN-Anbieter wie Provider zu behandeln sind – und damit nichts zu
befrüchten haben. Da ein solches Urteil Neuland betreten würde, müsste es
aber wohl letztlich auf höherer Ebene als beim Landgericht München geklärt
werden. Jungnickel: „Ob die Entscheidung für oder gegen uns fällt, ist fast
egal, denn wir sind gewillt, durch alle Instanzen zu gehen.“
12 Jul 2014
## AUTOREN
K. Antonia Schäfer
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