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# taz.de -- Abmahnungen wegen Filesharing 2013: Viel Post für Serienjunkies
> Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine
> Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster.
Bild: Meist im Visier: Nutzer, die Dateien über Seiten wie „The Pirate Bay�…
BERLIN taz | „How I Met Your Mother“, Staffeln 8 und 9, der Kinofilm „Iron
Man 3“ oder Culcha Candelas „Monsta“: Wer sich 2013 diese Dateien von
Filesharing-Plattformen geholt hat, hat wahrscheinlich Post bekommen. Die
Dateien finden sich auf der Hitliste der Initiative gegen den Abmahnwahn
(IGGDAW). Das heißt: Im vergangenen Jahr wurden besonders viele Menschen
für den Tausch dieser Dateien abgemahnt.
Fast 44 Prozent aller Abmahnungen gingen [1][dem Bericht der IGGDAW]
zufolge auf Spielfilme und TV-Serien zurück. Meist waren es Blockbuster wie
„Iron Man 3“, der „Der Hobbit“ oder TV-Hits wie „How I Met Your Mothe…
„Homeland“, aber auch B-Movies. Auf den weiteren Plätzen folgen Pornos mit
24 Prozent und Musikdateien mit 23 Prozent.
Die Zahlen der IGGDAW ergeben sich aus einer Umfrage bei Anwaltskanzleien,
die Abgemahnte vertreten, aus Meldungen von Nutzern und der Auswertung von
einschlägigen Blogs und Foren. „Wir nutzen Erfahrungswerte, um die
Meldungen hochzurechnen“, sagte IGGDAW-Sprecher Fred-Olaf Neiße. „Aus
Abmahnkanzleien haben wir mehrmals die Rückmeldung bekommen, dass die
Größenordnungen stimmen.“
Die Gruppe kommt so auf eine Gesamtzahl von knapp 109.000 verschickten
Abmahnungen, die insgesamt 86 Millionen Euro von den Angeschriebenen
einforderten. Beide Zahlen liegen nur knapp unter denen des Jahres 2012
(Abmahnungen: 110.000, Forderung: 87 Millionen Euro). „Wir glauben, dass
sich die Zahl der Abmahnungen in den kommenden Jahren in dieser
Größenordnung einpendeln wird“, kommentierte Neiße die Zahl. Laut IGGDAW
zahlten rund 15 Prozent der Abgemahnten die geforderte Summe.
Neu waren 2013 die Abmahnungen wegen Streaming: Die Kanzlei „Urmann +
Collegen“ schickte Tausenden Internetusern Abmahnungen, weil sie angeblich
Pornofilme auf einer Streamingplattform geguckt hatten. Zuletzt stellte das
Landgericht Köln fest, dass die Zuordnung von realen Namen zu den
IP-Adressen rechtswidrig war. Dennoch reichte die Aktion, um „Urmann +
Collegen“ in der Liste der aktivsten Abmahnkanzleien der IGA von ganz
hinten auf den dritten Platz zu katapultieren.
Für das kommende Jahr erwartet IGGDAW-Sprecher Neiße gleichbleibende
Zahlen. Zwar habe ein neues Gesetz die Höhe von Anwaltsgebühren auf rund
150 Euro begrenzt, wenn es sich bei den Abgemahnten um Privatpersonen
handele. „Aber die Gesamtsumme ist auch danach bei rund 800 Euro
geblieben“, sagt Neiße. „Da haben die Kanzleien einen Weg drum herum
gefunden.“
6 Mar 2014
## LINKS
[1] http://www.iggdaw.de/statistiken/abmahnstatistik-2013
## AUTOREN
Lalon Sander
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