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# taz.de -- Pornoportal Redtube: Mea Culpa der Kölner Richter
> Immerhin 62 Mal hatte das Landgericht Köln im Vorjahr erlaubt, angebliche
> Redtube-Nutzer zu identifizieren. Jetzt sagen die Richter: Das war
> rechtswidrig.
Bild: Doch nicht okay: Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer.
FREIBURG taz | Das Landgericht Köln hat sich selbst korrigiert. Die
Adressen von angeblichen Nutzern des Porno-Portals redtube.com hätten nicht
herausgegeben werden dürfen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten
Beschluss. Das Landgericht gab dabei in vier Präzedenzfällen den
Widersprüchen von Betroffenen statt.
Ab Sommer 2013 gingen beim Landgericht Köln insgesamt 90 Anträge der
Schweizer Firma „The Archive“ ein. Sie hatte behauptet, auf redtube würden
von ihr gehaltene Urheberrechte verletzt und legte pro Antrag jeweils
hunderte oder tausende IP-Adressen von angeblichen Nutzern vor. Das
Landgericht Köln gab damals 62 Anträgen statt und erlaubte damit der
Deutschen Telekom, den zahllosen IP-Adressen reale Namen und Adressen
zuzuordnen.
Die Betroffenen wurden daraufhin von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann
abgemahnt. Die Abmahnwelle sorgte aber schnell für Furore, weil darin
erstmals das bloße Betrachten eines Videostreams als
Urheberrechtsverletzung gewertet wurde.
Für Verwunderung sorgte damals auch, warum das Landgericht Köln den meisten
Anträgen von The Archive überhaupt stattgab. Inzwischen sind über 110
Widersprüche von Betroffenen aus ganz Deutschland beim Landgericht
eingegangen. In einer Presseerklärung vom Dezember hatte das Landgericht
bereits angedeutet, dass es seine stattgebenden Beschlüsse korrigieren
könnte. Nun hat es die ersten Korrektur-Entscheidungen beschlossen.
## Waren diese Richter klüger?
Nach Auffassung der Kölner Richter liegt bei einem bloßen Streaming von
Filmen keine Urheberrechtsverletzung vor, jedenfalls sei diese nicht
offensichtlich. Außerdem sei ungeklärt, wie The Archive bei einem Stream
überhaupt an die IP-Adressen kommen konnte. Auch auf Nachfrage hätte die
Firma dies nicht erläutert. Aus beiden Gründen hätte die Herausgabe von
Adressen nicht genehmigt werden dürfen, stellte nun das Landgericht fest.
Die Kölner Beschlüsse aus dem Vorjahr verletzten damit das
Fernmeldegeheimnis der Betroffenen, so die Richter heute.
Im Vorjahr hatten 16 Kammern des Landgerichts über Anträge von The Archive
zu befinden. 11 Kammern gaben allen Anträgen statt. Zwei Kammern sagten
zuerst ja und schwenkten in späteren Verfahren dann um. Nur drei Kammern
lehnten schon damals alle ihnen vorliegenden Anträge ab. Waren diese
Richter klüger?
Zunächst wurden wohl alle Richter getäuscht. In den Anträgen von The
Archive war nicht von Streaming die Rede, sondern von „Download-Links“.
Manche Richter waren allerdings gründlicher und fragten nach der Herkunft
der IP-Adressen. Erst die Antworten lösten dann den Verdacht aus, dass hier
wohl nicht einmal eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Sollte es zu Gerichtsverfahren über die Abmahnkosten kommen, dürfte die
neue Entscheidung aus Köln den Betroffenen helfen. Viel spricht dafür, dass
die Zuordnung der IP-Adressen nicht verwertbar ist. (Az.: 209 O 188/13
u.a.)
27 Jan 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Redtube
Schwerpunkt Urheberrecht
Streaming
Abmahnanwälte
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