# taz.de -- Pornoportal Redtube: Mea Culpa der Kölner Richter | |
> Immerhin 62 Mal hatte das Landgericht Köln im Vorjahr erlaubt, angebliche | |
> Redtube-Nutzer zu identifizieren. Jetzt sagen die Richter: Das war | |
> rechtswidrig. | |
Bild: Doch nicht okay: Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer. | |
FREIBURG taz | Das Landgericht Köln hat sich selbst korrigiert. Die | |
Adressen von angeblichen Nutzern des Porno-Portals redtube.com hätten nicht | |
herausgegeben werden dürfen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten | |
Beschluss. Das Landgericht gab dabei in vier Präzedenzfällen den | |
Widersprüchen von Betroffenen statt. | |
Ab Sommer 2013 gingen beim Landgericht Köln insgesamt 90 Anträge der | |
Schweizer Firma „The Archive“ ein. Sie hatte behauptet, auf redtube würden | |
von ihr gehaltene Urheberrechte verletzt und legte pro Antrag jeweils | |
hunderte oder tausende IP-Adressen von angeblichen Nutzern vor. Das | |
Landgericht Köln gab damals 62 Anträgen statt und erlaubte damit der | |
Deutschen Telekom, den zahllosen IP-Adressen reale Namen und Adressen | |
zuzuordnen. | |
Die Betroffenen wurden daraufhin von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann | |
abgemahnt. Die Abmahnwelle sorgte aber schnell für Furore, weil darin | |
erstmals das bloße Betrachten eines Videostreams als | |
Urheberrechtsverletzung gewertet wurde. | |
Für Verwunderung sorgte damals auch, warum das Landgericht Köln den meisten | |
Anträgen von The Archive überhaupt stattgab. Inzwischen sind über 110 | |
Widersprüche von Betroffenen aus ganz Deutschland beim Landgericht | |
eingegangen. In einer Presseerklärung vom Dezember hatte das Landgericht | |
bereits angedeutet, dass es seine stattgebenden Beschlüsse korrigieren | |
könnte. Nun hat es die ersten Korrektur-Entscheidungen beschlossen. | |
## Waren diese Richter klüger? | |
Nach Auffassung der Kölner Richter liegt bei einem bloßen Streaming von | |
Filmen keine Urheberrechtsverletzung vor, jedenfalls sei diese nicht | |
offensichtlich. Außerdem sei ungeklärt, wie The Archive bei einem Stream | |
überhaupt an die IP-Adressen kommen konnte. Auch auf Nachfrage hätte die | |
Firma dies nicht erläutert. Aus beiden Gründen hätte die Herausgabe von | |
Adressen nicht genehmigt werden dürfen, stellte nun das Landgericht fest. | |
Die Kölner Beschlüsse aus dem Vorjahr verletzten damit das | |
Fernmeldegeheimnis der Betroffenen, so die Richter heute. | |
Im Vorjahr hatten 16 Kammern des Landgerichts über Anträge von The Archive | |
zu befinden. 11 Kammern gaben allen Anträgen statt. Zwei Kammern sagten | |
zuerst ja und schwenkten in späteren Verfahren dann um. Nur drei Kammern | |
lehnten schon damals alle ihnen vorliegenden Anträge ab. Waren diese | |
Richter klüger? | |
Zunächst wurden wohl alle Richter getäuscht. In den Anträgen von The | |
Archive war nicht von Streaming die Rede, sondern von „Download-Links“. | |
Manche Richter waren allerdings gründlicher und fragten nach der Herkunft | |
der IP-Adressen. Erst die Antworten lösten dann den Verdacht aus, dass hier | |
wohl nicht einmal eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. | |
Sollte es zu Gerichtsverfahren über die Abmahnkosten kommen, dürfte die | |
neue Entscheidung aus Köln den Betroffenen helfen. Viel spricht dafür, dass | |
die Zuordnung der IP-Adressen nicht verwertbar ist. (Az.: 209 O 188/13 | |
u.a.) | |
27 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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