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# taz.de -- Abmahnungen gegen Pornogucker: Kölner Staatswanwaltschaft ermittelt
> Neue Verwirrung ums Redtube-Pornostreaming: Nun prüft die
> Staatsanwaltschaft, ob falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben
> wurden.
Bild: Rechtsanwalt Christian Solmecke rechnet nicht mit einer weiteren Abmahnwe…
KÖLN/BERLIN dpa/taz | Nach der [1][Abmahnwelle] gegen Zehntausende Nutzer
von Pornoseiten im Netz hat die Staatsanwaltschaft Köln ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag in Köln. Es gehe darum, ob
jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche
Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.
Bremer stellte auf Anfrage klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die
Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen richteten, die die Abmahnungen
verschickt habe. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet.
Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln
Experten, dass das Abrufen von Video-Streams überhaupt gegen das
Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als
illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht
Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die
Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und
nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender
vertreten.
Laut der [2][Rheinischen Post] geht der Kölner Fachanwalt Christian
Solmecke von einem Betrug an den Usern aus und geht mit seiner Kanzlei
Wilde Beuger Solmecke in die Offensive. Er betreut rund 600 Betroffene, die
in den vergangenen Tagen ein Abmahnschreiben der Regensburger Kanzlei
Urmann + Collegen erhalten haben.
Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend
Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich
urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der amerikanischen Website
Redtube.com abgerufen hatten. Die Regensburger Anwaltskanzlei forderte sie
auf, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht
noch einmal zu begehen.
## „Kein Urheberrechtsverstoß“
Nach Auffassung des Medienrechtsexperten Gerald Spindler handelt es sich im
Fall der Sex-Videos nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer.
Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für
die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme
aber darauf an, „was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie
herausziehen kann“, sagte Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen, dem
Blog [3][„iRights“].
Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen
Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer
nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden,
liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. „Es bedürfte
lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt
werden“, sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung
Spindlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da
„keinerlei Verletzungshandlung vorliegt“.
Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt auf der [4][Kanzleiwebseite], dass
er nach wie vor weder dazu rät die Unterlassungserklärung zu
unterschreiben, noch die geforderten 250 Euro zu zahlen. Allerdings sei es
auch nicht ratsam die Abmahnungen einfach wegzuwerfen.
Außerdem rechne er weder mit einer weiteren Abmahnwelle, noch mit einem
Weiterverkauf der Forderungen an Inkassobüros rechne: „Nachdem sich nun die
Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat und die Medien ausführlich über die
vermutlich rechtswidrige Ermittlung der IP Adressen berichten, gehe ich
davon aus, dass Herr Urmann erstmal das Ergebnis der Ermittlungen abwartet.
Schließlich hat auch Redtube offenbar angekündigt gegen die
Verantwortlichen der Abmahnungen vorzugehen.“
20 Dec 2013
## LINKS
[1] /Abmahnungen-wegen-Pornogucken/!128992/
[2] http://www.rp-online.de/digitales/internet/abmahnwelle-redtube-abmahnkanzle…
[3] http://irights.info/gerald-spindler-bei-streaming-handelt-es-sich-um-keine-…
[4] http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-r…
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