| # taz.de -- Gestreamte Sexvideos: Umstrittene Abmahnungen | |
| > 250 Euro Strafe und die Versicherung, nie wieder Pornos im Netz abzurufen | |
| > – ist dieses Vorgehen gegen User korrekt? Die Staatsanwaltschaft Köln | |
| > prüft das jetzt. | |
| Bild: Erwischt! Mehrere Zehntausend Internet-Users hatten die Abmahnung erhalte… | |
| KÖLN dpa | Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos | |
| im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen. | |
| Zurzeit untersuche man, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen | |
| falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln | |
| einzuleiten sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag in Köln. | |
| Es gehe dabei darum, ob eine Regensburger Anwaltskanzlei gegenüber dem | |
| Landgericht Köln falsche Angaben gemacht habe, um an Nutzerdaten | |
| heranzukommen. | |
| Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend | |
| Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich | |
| urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen | |
| hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu | |
| versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen. | |
| Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln | |
| Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das | |
| Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als | |
| illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht | |
| Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. | |
| Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming | |
| und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte | |
| Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen. | |
| Weiterhin unklar ist, wie der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei | |
| überhaupt an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gekommen ist. | |
| Experten schließen nicht aus, dass es sich dabei um Computerbetrug handeln | |
| könnte. | |
| Bremer betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob die Anwender | |
| betrogen worden seien. Es gehe nur um die Versicherungen gegenüber dem | |
| Landgericht. Die Prüfung erfolge aufgrund der Medienberichte der | |
| vergangenen Woche. | |
| 17 Dec 2013 | |
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