# taz.de -- Bundesrat beschließt Anti-Abzocke-Gesetz: Etwas mehr Verbrauchersc… | |
> Höhere Bußgelder, niedrigere Gebühren für Abgemahnte – kurz vor Schluss | |
> verabschiedet der Bundesrat das „Gesetz gegen unseriöse | |
> Geschäftspraktiken“. | |
Bild: Post vom Inkassobüro? Mit dem neuen Gesetz soll transparenter werden, we… | |
Auf den letzten Drücker hat der Bundesrat am Freitag das „[1][Gesetz gegen | |
unseriöse Geschäftspraktiken]“ verabschiedet. „Die beschlossenen Maßnahm… | |
sind eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger“, sagt | |
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Verbraucherschützer | |
kritisieren jedoch, dass einige Hintertürchen bleiben. | |
Neuerungen für die Verbraucher gibt es vor allem in drei Bereichen: der | |
Werbung per Telefon, bei Klagen und Abmahnungen im Bereich des | |
Urheberrechts und bei den Pflichten von Inkassofirmen. So sollen für | |
unerlaubte Telefonwerbung künftig 300.000 statt wie bisher 50.000 Euro | |
Bußgeld fällig werden können. Gewinnspielverträge – für die häufig per | |
Telefon geworben wird – müssen schriftlich abgeschlossen werden. Ein | |
vermeintliches Ja am Telefon reicht also nicht mehr, um einen Verbraucher | |
zur Kasse zu bitten. | |
Neu im Bereich Urheberrecht: Wenn Unternehmen einen Verbraucher wegen | |
Urheberrechtsverletzungen verklagen, muss das am Wohnsitz des Verbrauchers | |
passieren statt an einem beliebigen Gericht. Das senkt die Kosten für den | |
Beklagten, der zur Verhandlung nicht unter Umständen quer durchs | |
Bundesgebiet fahren muss. Darüber hinaus ist bei der ersten Abmahnung der | |
Streitwert künftig auf 1.000 Euro gedeckelt. Die Gebühren für den | |
Abgemahnten liegen damit maximal bei 147,56 Euro. Neu ist nach Angaben des | |
Verbraucherministeriums auch ein Anspruch darauf, die Anwaltskosten | |
erstattet zu bekommen, wenn die Abmahnung unberechtigt war. | |
Abmahnungen gegenüber Verbrauchern sind in den vergangenen Jahren immer | |
wieder in die Kritik geraten. Das Problem sind vor allem Anwälte, die | |
diesen Weg als Geschäftsmodell nutzen, massenhaft identische Abmahnungen | |
verschicken und trotzdem hohe Gebühren kassieren. Nach Angaben des | |
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden Verbraucher dabei im | |
Schnitt mit Forderungen in Höhe von 800 Euro konfrontiert. Einer Umfrage | |
aus dem vergangenen Jahr zufolge sind bereits 4,3 Millionen Bundesbürger | |
abgemahnt worden. | |
## Transparenz beim Inkasso | |
Inkassofirmen müssen dem Verbraucher künftig ihren Auftraggeber und den | |
Forderungsgrund nennen. Damit soll der Adressat besser erkennen können, wer | |
hier Geld von ihm will und ob es sich vielleicht um eine Fantasieforderung | |
handelt. | |
Verbraucherschützer kritisieren vor allem eine mögliche Hintertür bei der | |
neuen Abmahnregelung. Die Deckelung für die Gebühren gilt nämlich nicht, | |
wenn, so heißt es im Gesetz, sie „nach den besonderen Umständen des | |
Einzelfalles unbillig ist“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) | |
hatte gefordert, die Abmahngebühr im Erstfall auf höchstens 90 Euro zu | |
begrenzen. | |
In Kraft treten die Neuerungen mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt – | |
das kann durchaus noch mehrere Wochen dauern. Ausgenommen sind die | |
Inkasso-Regelungen. Die treten erst ein Jahr später in Kraft, also | |
frühestens im September 2014. | |
20 Sep 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2013/0601-700/638-13… | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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