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# taz.de -- Bundesrat beschließt Anti-Abzocke-Gesetz: Etwas mehr Verbrauchersc…
> Höhere Bußgelder, niedrigere Gebühren für Abgemahnte – kurz vor Schluss
> verabschiedet der Bundesrat das „Gesetz gegen unseriöse
> Geschäftspraktiken“.
Bild: Post vom Inkassobüro? Mit dem neuen Gesetz soll transparenter werden, we…
Auf den letzten Drücker hat der Bundesrat am Freitag das „[1][Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken]“ verabschiedet. „Die beschlossenen Maßnahm…
sind eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger“, sagt
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Verbraucherschützer
kritisieren jedoch, dass einige Hintertürchen bleiben.
Neuerungen für die Verbraucher gibt es vor allem in drei Bereichen: der
Werbung per Telefon, bei Klagen und Abmahnungen im Bereich des
Urheberrechts und bei den Pflichten von Inkassofirmen. So sollen für
unerlaubte Telefonwerbung künftig 300.000 statt wie bisher 50.000 Euro
Bußgeld fällig werden können. Gewinnspielverträge – für die häufig per
Telefon geworben wird – müssen schriftlich abgeschlossen werden. Ein
vermeintliches Ja am Telefon reicht also nicht mehr, um einen Verbraucher
zur Kasse zu bitten.
Neu im Bereich Urheberrecht: Wenn Unternehmen einen Verbraucher wegen
Urheberrechtsverletzungen verklagen, muss das am Wohnsitz des Verbrauchers
passieren statt an einem beliebigen Gericht. Das senkt die Kosten für den
Beklagten, der zur Verhandlung nicht unter Umständen quer durchs
Bundesgebiet fahren muss. Darüber hinaus ist bei der ersten Abmahnung der
Streitwert künftig auf 1.000 Euro gedeckelt. Die Gebühren für den
Abgemahnten liegen damit maximal bei 147,56 Euro. Neu ist nach Angaben des
Verbraucherministeriums auch ein Anspruch darauf, die Anwaltskosten
erstattet zu bekommen, wenn die Abmahnung unberechtigt war.
Abmahnungen gegenüber Verbrauchern sind in den vergangenen Jahren immer
wieder in die Kritik geraten. Das Problem sind vor allem Anwälte, die
diesen Weg als Geschäftsmodell nutzen, massenhaft identische Abmahnungen
verschicken und trotzdem hohe Gebühren kassieren. Nach Angaben des
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden Verbraucher dabei im
Schnitt mit Forderungen in Höhe von 800 Euro konfrontiert. Einer Umfrage
aus dem vergangenen Jahr zufolge sind bereits 4,3 Millionen Bundesbürger
abgemahnt worden.
## Transparenz beim Inkasso
Inkassofirmen müssen dem Verbraucher künftig ihren Auftraggeber und den
Forderungsgrund nennen. Damit soll der Adressat besser erkennen können, wer
hier Geld von ihm will und ob es sich vielleicht um eine Fantasieforderung
handelt.
Verbraucherschützer kritisieren vor allem eine mögliche Hintertür bei der
neuen Abmahnregelung. Die Deckelung für die Gebühren gilt nämlich nicht,
wenn, so heißt es im Gesetz, sie „nach den besonderen Umständen des
Einzelfalles unbillig ist“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
hatte gefordert, die Abmahngebühr im Erstfall auf höchstens 90 Euro zu
begrenzen.
In Kraft treten die Neuerungen mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt –
das kann durchaus noch mehrere Wochen dauern. Ausgenommen sind die
Inkasso-Regelungen. Die treten erst ein Jahr später in Kraft, also
frühestens im September 2014.
20 Sep 2013
## LINKS
[1] http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2013/0601-700/638-13…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Abmahnung
Werbung
Verbraucherschutz
Redtube
Schwerpunkt Urheberrecht
Sven Regener
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