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# taz.de -- Urheberrecht gilt nun 70 Jahre: „Soll Kim Schmitz doch selber sin…
> Leistungsschutzrechte für Tonträger sind nun bis 70 Jahre nach der
> Erstveröffentlichung gültig. Kritik kommt vom Verband unabhängiger
> Musikunternehmen.
Bild: Nicht jeder hält hierzulande viel von Urheberrechten.
BERLIN taz | Die Musikindustrie ist kein Kind der fünfziger Jahre, aber
erst in der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs nach dem Zweiten
Weltkrieg begann ihr weltumspannender Aufstieg in Sachen
Massenunterhaltung. Die Produktion von Tonträgern wurde auch durch
technische Neuerungen angekurbelt, wie etwa Jukeboxen und die Erfindung der
12-Zoll Langspielplatte.
In der Zeit bis 1970 wurden Singles und Alben millionenfach verkauft. In
den kommenden zehn Jahren verlieren nun zahlreiche dieser im Zeitraum
zwischen 1957 und 67 aufgenommenen Songs ihren Urheberrechtsschutz.
Betroffen sind rund 7.000 Künstler in jedem größeren EU-Mitgliedsland
(Frankreich, Großbritannien oder Deutschland), die in Form von
Lizenzeinnahmen und Tantiemen entlohnt werden. Etwa, wenn ihre Songs im
Radio gesendet werden.
Dies sei als historischer Hintergrund angeführt zu dem, was der deutsche
Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Regierungskoalition
beschlossen hat: Einer EU-Richtlinie folgend, wird die Schutzfrist von
Leistungsschutzrechten der Tonträgerindustrie von 50 auf 70 Jahre
verlängert. Auch ein Grüner votierte für die Regelung. „Mit
Bauchschmerzen“, wie [1][Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der
Grünen-Bundestagsfraktion], betont.
„Überlange Fristen sind ein Fehler in der modernen
Informationsgesellschaft“, sagte er. Andererseits müsse EU-Recht umgesetzt
werden. Ausdrücklich begrüßt Montag dagegen flankierende Maßnahmen, die mit
der Verlängerung der Schutzfrist einher gehen: Die Musikindustrie wird
durch das Gesetz dazu verpflichtet, dass ihre Künstler für jedes Jahr nach
dem 50. Jahrestag der Erstveröffentlichung von Tonträgern mit 20 Prozent
der Einnahmen vergütet werden.
## Rechte digital kaum durchsetzbar
Die Musikindustrie zeigt sich skeptisch: „Mit der Verlängerung des
Leistungsschutzrechts sind Musiker und Labels nur scheinbar besser gestellt
worden. Sehr wahrscheinlich werden neben marginalen zusätzlichen Einkünften
neue bürokratische Pflichten auf sie zukommen, deren Ausmaß wir erst nach
der Implementierung einschätzen können,“ sagt [2][Eva Kiltz,]
Geschäftsführerin des [3][Verbandes unabhängiger Musikunternehmen].
Tatsächlich könnten Musiker und Labels diese Rechte bei Verletzung im
digitalen Raum nicht durchsetzen. „Die Bundesregierung prüft hier nicht
einmal mögliche Vorschläge, anstatt diejenigen Unternehmen in die
Verantwortung zu nehmen, die sich an den massenhaften Rechtsverletzungen
bereichern“, findet Kilz.
Ihre Kritik zielt auf den – vergangene Woche von der schwarz-gelben
Koalition ins Parlament eingebrachten – Gesetzvorschlag im Hinblick auf
„unseriöse Geschäftspraktiken“. Der Vorschlag richtet sich insbesondere
gegen Kanzleien und Rechtsanwälte, die mit inflationär [4][versandten
Abmahnungen (illegale Downloads)] viel Geld verdienen.
Als „Verlängerung der Galgenfrist“ beurteilt der [5][Berliner Musiker
Kristof Schreuf], die Entscheidung der Bundesregierung zur Verlängerung .
„Es wirkt, als würde man einen Ozean beruhigen wollen, in dem man einen
Holzpflock in den Meeresboden rammt.“ Schreuf ist sich sicher, dass das
Urheberrecht in der digitalen Welt verändert werden muss. Aber: „Künstler
durch Urheberrechte zu bezahlen, ist weiterhin zeitgemäß. Falls nicht, soll
der [6][Filesharer Kim Schmitz] in Zukunft selbst singen.“
26 Apr 2013
## LINKS
[1] http://www.jerzy-montag.de/
[2] http://www.c-o-pop.de/cnb-convention/programm/item/257-eva-kiltz
[3] http://vut.de/vut/
[4] /Kommentar-Urheberrecht/!115204/
[5] http://www.buback.de/konzerte/kristof-schreuf.php
[6] /Megaupload-Gruender-vs-USA/!112048/
## AUTOREN
Julian Weber
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