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# taz.de -- Einbinden von Youtube-Videos: Verletzt Framing das Urheberrecht?
> Das Einbinden von Videos kann im Netz unter Umständen Urheberrechte
> verletzen, meint der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung wird für Mitte
> Mai erwartet.
Bild: Videoverteiler: Millionenfach werden die Clips von Youtube auf anderen We…
KARLSRUHE dpa | Wer Online-Videos [1][in seine Website] einbindet, könnte
nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das
sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte
Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Donnerstag in einer mündlichen
Verhandlung am BGH. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.
Sollte der BGH das Einbinden der Videos als urheberrechtliche Nutzung
beurteilen, könnte dies negative Auswirkungen auf Soziale Netzwerke wie
Facebook haben, warnte ein Anwalt der verklagten Firma in der Verhandlung.
Denn bei solchen Diensten komme Framing millionenfach vor. Nutzer begingen
dann beim Posten von Videos oder Bildern Urheberrechtsverletzungen und
müssten mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen. Der BGH könnte seine
Entscheidung jedoch auf Nutzungen im kommerziellen Bereich beschränken,
deutete das Gericht an.
Beim Framing kann man über einen Link Bilder oder Videos wie die von der
Plattform [2][Youtube] auf seiner Homepage direkt darstellen. Im konkreten
Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern einen Film seines Konkurrenten
über Wasserverschmutzung auf seine Homepage eingestellt und war wegen
Urheberrechtsverletzung verklagt worden.
Framing sei nur schwer mit dem derzeitigen Recht zu fassen, sagte Richter
Bornkamm. Der Senat erwäge daher, ein neues Verwertungsrecht für Urheber zu
schaffen. Dann jedoch müsse der Fall zuvor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg vorgelegt werden.
19 Apr 2013
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[1] /!114475/
[2] http://www.youtube.de
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