# taz.de -- Urheberrecht bei vergriffenen Werken: Verwaiste Filme dürfen ins I… | |
> Wissenschaftliche Arbeiten und vergriffene Bücher und Filme ohne | |
> Rechteinhaber können nun online zugänglich gemacht werden. Das entschied | |
> nun der Bundestag. | |
Bild: Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung mehr als eine halbe Million… | |
BERLIN dpa | Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen | |
Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht | |
mehr zu ermitteln sind. Der Bundestag verabschiedete am späten | |
Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz zum Umgang mit „verwaisten“ | |
Werken. | |
Schätzungen zufolge betrifft diese Neuregelung mehr als eine halbe Million | |
Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen [1][urheberrechtlich | |
geschützte Inhalte] nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden | |
– deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht | |
auffindbar sind. | |
Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, | |
um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen. | |
Vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, darf man in | |
Zukunft ebenfalls leichter als bisher ins Internet stellen. Auch | |
wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuergeldern gefördert wurden, können | |
künftig im Web allgemein zugänglich gemacht werden. | |
28 Jun 2013 | |
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