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# taz.de -- Urteil zu Autorenrechten: Keine Tantiemen für Verlage
> Darf die VG Wort weiter nach ihrem festen Schlüssel Geld an Autoren und
> Verlage verteilen? In einer Einzelfall-Entscheidung sagt das
> Oberlandesgericht München: Nein.
Bild: Die Auswirkungen des Urteils sind noch unklar
MÜNCHEN dpa | Erfolg für einen Autor im Streit mit der VG Wort: Die
Verwertungsgesellschaft darf Verlage, in denen seine Bücher erschienen
sind, nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ohne weiteres an
seinen Tantiemen beteiligen.
Die Berechnung eines Verlegeranteils sei nur dann rechtens, wenn der Autor
seine Rechte ausdrücklich abgetreten habe, sagte der Vorsitzende Richter am
Donnerstag. Dies sei aber nicht der Fall. Ob das Urteil Auswirkungen auf
die VG-Wort-Ausschüttung für 2012 hat, war zunächst noch unklar.
Außerdem verurteilte das Gericht die VG Wort dazu, genau offen zu legen,
wer in welcher Höhe an den Tantiemen des Autors beteiligt wird. Die VG Wort
verwaltet treuhänderisch Urheberrechte für mehr als 400.000 Autoren und
10.000 Verlage, sie nimmt ähnlich wie die Gema Geld ein und verteilt es
nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Urheber.
Der Kläger, ein Autor wissenschaftlicher Bücher, will verhindern, dass
Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an der Ausschüttung für seine
seit 2008 gemeldeten zehn Werke beteiligt werden. Das Landgericht München
hatte ihm bereits in erster Instanz recht gegeben (Az.: 7 O 28640/11 vom
24. Mai 2012).
Tausende Autoren und Verlage dürften die Entscheidung mit Spannung erwartet
haben. Denn obwohl es um einen Einzelfall geht, hat der Ausgang des
Prozesses Signalwirkung. Das Urteil sollte eigentlich bereits im Juli
fallen, wurde dann auf September und schließlich auf Oktober verschoben.
Die VG Wort, die die Entscheidung ursprünglich abwarten wollte, hat die
Tantiemen für 2012 inzwischen bereits nach dem bisherigen Schlüssel
verteilt.
Am Donnerstag war noch nicht absehbar, wie sich die Entscheidung auswirken
wird. Nach Angaben der VG Wort betrifft das Urteil die Grundsatzfrage, ob
sie weiterhin nach festen Quoten an die von ihr vertretenen Autoren und
Verlage ausschütten kann.
Das Gericht geht davon aus, dass der Rechtsstreit in eine weitere Runde
geht und mindestens vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. Die
Revision wurde zugelassen. „Es kann sein, dass wir erst in zwei, vier
Jahren oder noch später wissen werden, wie die Sache “, sagte der Richter.
Den Streitwert für das Berufungsverfahren bezifferte er auf 3.660 Euro.
17 Oct 2013
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