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# taz.de -- Kommentar BGH-Beschluss zum Framing: Mein Video, dein Video
> Zum Glück entscheidet der EuGH über die Zulässigkeit des Framings. Die
> Ansicht des Bundesgerichtshofes ignoriert die Realität im Netz.
Zum Glück hat der Bundesgerichtshof nicht das letzte Wort. Nach Ansicht der
Karlsruher Richter ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn YouTube-Videos
und andere fremde Filmchen auf der eigenen Webseite eingebaut werden. Man
kann nur hoffen, dass der Europäische Gerichtshof, der letztlich
entscheiden muss, eine vernünftigere Position einnimmt.
Denn dieses Framen fremder Videos auf der eigenen Webseite ist völlig
üblich. Niemand fragt den Urheber um Genehmigung, niemand zahlt
Lizenzgebühren. Wenn sich die Position des BGH durchsetzen würde, müssten
alle umdenken. Der Aufschrei wäre groß, das Urheberrecht würde weiter an
Legitimation verlieren. Richter sollten Streitfragen klären und nicht die
Welt chaotisieren, die sich bereits anders geordnet hat.
Die Rechtsansicht des BGH ist auch keineswegs zwingend. Man kann das
Urheberrechtsgesetz so oder so auslegen. Man kann, wie der BGH, darauf
abstellen, die neue Webseite mache sich das fremde Video zu eigen. Genauso
überzeugend ist aber die Parallele zum (zulässigen) Link: Das Video bleibt
auf einem fremden Server und wird von dort abgespielt.
Sieht man das Framing als eine Art zulässigen Link – wie es sich in der
Praxis durchgesetzt hat –, ist der Urheber deshalb aber nicht schutzlos. Er
kann das Einbetten seiner Videos auf anderen Webseiten ausdrücklich
verhindern. Auch YouTube bietet diese Funktion an. Wer sie nicht nutzt,
darf sich nicht beklagen, dass die eigenen Videos plötzlich in einem
anderen, unerwünschten Kontext auftauchen.
Und wenn Filme – wie im konkreten Fall – ohne den Willen des Urhebers bei
YouTube hochgeladen werden, dann muss der Urheber eben von YouTube die
Löschung verlangen. Auch hier ist die Radikallösung des BGH nicht
erforderlich.
16 May 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Framing
Bundesgerichtshof
Europäischer Gerichtshof
Youtube
Schwerpunkt Urheberrecht
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Autoren
Youtube
Youtube
Framing
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