# taz.de -- BGH-Beschluss zum Framing: Der Streit geht auf die höhere Ebene | |
> Dürfen Youtube-Videos ohne Erlaubnis der Urheber in Webseiten eingebunden | |
> werden? Das BGH sagt nein. Entscheiden muss der Europäische Gerichtshof. | |
Bild: Noch lässt sie sich umstandslos einbetten: Martin Kohouts Youtube-Hommag… | |
KARLSRUHE taz | Das Framing fremder Videos soll künftig als | |
Urheberrechtsverletzung eingestuft werden. Das wünscht sich der | |
Bundesgerichtshof (BGH), der die Frage an diesem Donnerstag aber nicht | |
selbst entschied. Er legte den Fall vielmehr dem Europäischen Gerichtshof | |
(EuGH) in Luxemburg vor, damit dieser eine EU-einheitliche Entscheidung | |
treffen kann. | |
Konkret ging es um ein Youtube-Video mit dem Titel „Die Realität des | |
Trinkwassers“. Erstellt wurde es von der Firma Bestwater, die Wasserfilter | |
produziert. In rund zwei Minuten wird darin suggestiv erklärt, wie | |
schmutzig unser Trinkwasser sei und wie gefährlich schmutziges Wasser für | |
kleine Kinder ist. Auf welchem Wege das Video auf Youtube gelangte, ist | |
unklar. Bestwater hat es angeblich nicht hochgeladen. | |
Jedenfalls gefiel das Video auch zwei selbständigen Handelsvertretern, die | |
es in ihre eigenen Webseiten einbetteten. Zwar verkaufen die Vertreter ein | |
Konkurrenzprodukt, doch sie störten sich nicht an der Herkunft des | |
Filmchens, das nur allgemein das Problem beschreibt und keine | |
Produktwerbung für Bestwater enthält. | |
## 1.000 Euro Schadensersatz verlangt | |
Umso mehr störte sich Bestwater an der Nutzung des Videos durch die | |
Konkurrenz. Bestwater verlangte je 1.000 Euro Schadensersatz von den zwei | |
Vertretern. Diese weigerten sich aber zu zahlen. Das Framing fremder Videos | |
sei auch ohne Erlaubnis zulässig. | |
Beim Framing von zum Beispiel Youtube-Videos werden diese vom | |
Youtube-Server abgerufen und in einem Rahmen (frame) auf der neuen Webseite | |
abgespielt. Dies wird heute millionenfach praktiziert, ohne dass dafür eine | |
Genehmigung eingeholt wird oder Lizenzgebühren bezahlt werden. | |
In der ersten Instanz verurteilte das Landgericht München die beiden | |
Handelsvertreter jedoch zur Bezahlung von Schadensersatz. Sie hätten ein | |
fremdes Video ohne Erlaubnis auf der eigenen Webseite öffentlich zugänglich | |
gemacht. | |
In der zweiten Instanz gab das Oberlandesgericht München dann aber den | |
Handelsvertretern Recht. Das Framing entspreche einem Link auf eine andere | |
Webseite. Das Video bleibe schließlich auf der Youtube-Seite und die | |
Vertreter könnten nicht entscheiden, wie lange es dort zu sehen ist. | |
## Nur wissenschaftliche Meinungsäußerung | |
Der BGH tendierte nun allerdings wieder zu Bestwater. „Das Framing ist kein | |
normaler Link“, sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der | |
Verkündung seines Beschlusses. „Der Inhaber der neuen Seite verweist nicht | |
nur auf das Video, sondern macht sich dessen Inhalt zu eigen.“ Es handele | |
sich zwar nicht um einen Fall der „öffentlichen Zugänglichmachung“, aber … | |
einen anderen Fall der „öffentlichen Wiedergabe“, der ebenfalls nur mit | |
Zustimmung des Urhebers zulässig sei. | |
Zum Glück für die Handelsvertreter und alle Framing-Nutzer kann der BGH | |
diesen Fall nicht selbst entscheiden. Vielmehr legte er das Verfahren nun | |
dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Die Position des BGH ist deshalb | |
vorerst nicht mehr als eine wissenschaftliche Meinungsäußerung. | |
Der EuGH ist zuständig, weil das Urheberrecht auf EU-Richtlinien | |
zurückgeht, die EU-weit einheitlich ausgelegt werden sollen. Üblicherweise | |
benötigt der EuGH rund eineinhalb Jahre für eine Antwort. Diesmal könnte es | |
aber schneller gehen, denn ein schwedisches Gericht hat den EuGH bereits | |
Ende letzten Jahres gefragt, ob Framing ohne Zustimmung des Urhebers | |
zulässig ist. „Wir hoffen, dass der EuGH beide Anfragen verbindet“, so | |
Bornkamm. Die EuGH-Entscheidung wird europaweit mit Spannung erwartet. (Az. | |
I ZR 46/12) | |
16 May 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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