| # taz.de -- Urheberrecht bei Internet-Videos: Einbetten ist kein Verstoß | |
| > Wenn Videos online für alle zugänglich sind, dürfen sie auch auf anderen | |
| > Seiten eingebettet werden, urteilt der BGH. Es ging um ein Video zum | |
| > Wasserverschmutzung. | |
| Bild: Wenn es rechtmäßig auf Youtube ist, darf es auch geteilt werden. | |
| Karlsruhe dpa | Das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite | |
| stellt unter Umständen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. ([1][Az.: I ZR 46/12]) | |
| Den Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter | |
| herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung | |
| produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film, | |
| der mittlerweile auf Youtube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite | |
| eingebaut. | |
| Beim Einbetten, auch Framing genannt, werden Videos, Fotos oder | |
| Textnachrichten in eine Webseite eingebettet. Sie können dann auf der Seite | |
| direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von | |
| der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden – in konkreten Fall | |
| Youtube. | |
| Framing stellt dem BGH zufolge dann keine Verletzung von Urheberrechten | |
| dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im | |
| Internet für alle zugänglich war. | |
| 9 Jul 2015 | |
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| [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
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