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# taz.de -- Verhandlung am Bundesgerichtshof: Verlage kämpfen um VG-Wort-Gelder
> Er will nicht mit den Verlagen teilen. Deshalb kämpft ein Autor vor dem
> Bundesgerichtshof darum, alle VG-Wort-Einnahmen selbst einzustreichen.
Bild: Nur „Bundesgerichtshof“ ist ein zu kurzer Text um dafür Gelder von d…
Darf die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ihre Einnahmen nur an
Autoren ausschütten? Oder kann sie wie bisher auch die Verlage beteiligen?
Das sollte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, doch das Urteil
verzögert sich.
Die VG Wort besteht schon seit 1958 und wird gemeinsam von über 400.000
Autoren und rund 11.000 Verlagen getragen. Sie macht Urheberrechte immer
dort geltend, wo der einzelne Buchautor oder Journalist überfordert wäre -
zum Beispiel gegenüber Bibliotheken und den Erstellern von Pressespiegeln.
Auch streicht sie die Abgaben ein, die die Hersteller von Kopierern und
Laserdruckern zahlen müssen, weil mit ihren Geräten Privatkopien von
geschützten Werken angefertigt werden. Die VG Wort verteilt das
eingenommene Geld dann an Autoren und Verlage. Je nach Textart bekommen
Verlage 30 bis 50 Prozent der ausgeschütteten Gelder. Im Schnitt erhalten
sie so rund 30 Millionen Euro pro Jahr.
Dagegen klagte 2011 der Münchener Urheberrechtsexperte Martin Vogel, der
regelmäßig Bücher schreibt und insofern auch Autor ist. Ihm geht es nicht
ums Geld, sondern ums Prinzip. Sein Vater war ein Journalist, der kaum über
die Runden kam. Bei Urheberrechtsreformen hat sich Vogel deshalb regelmäßig
für die Stärkung der Autoren eingesetzt, oft im Auftrag des
Justizministeriums. Seine Klage sieht das Ministerium nun aber ebenso
kritisch, wie die Urheberrechtsverbände. Bisher waren nämlich die große
Mehrheit der Beteiligten mit dem partnerschaftlichen Modell der VG Wort
durchaus zufrieden.
Juristisch beruft sich Vogel darauf, dass eben nur die Autoren Inhaber des
Urheberrechts seien. Ihnen stünden die Einnahmen der VG Wort deshalb
ungeschmälert zu. Die Verlage argumentieren, dass ihnen die Autoren
Nutzungsrechte übertragen haben. Vogel hält das jedoch für unzulässig. Die
entsprechende Norm im Urheberrechtsgesetz (63a) müsse einschränkend
ausgelegt werden.
## Die Verlage verloren und verloren
Bisher hatte Vogel mit seiner Klage gegen die VG Wort Erfolg. Das
[1][Landgericht München] und auch das dortige Oberlandesgericht gaben ihm
Recht. Insbesondere kleine Verlage sehen sich seither in ihrer Existenz
bedroht. Die VG Wort ging deshalb in Revision zum BGH. Im Dezember 2014
verhandelte der BGH erstmals über die Sache, setzte das Verfahren jedoch
aus, um auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu warten. Der
EuGH war gerade mit einer ähnlichen Sache aus Belgien befasst.
Im November 2015 beanstandete der EuGH ein belgisches Gesetz, das die
dortige Verwertungsgesellschaft Reprobel verpflichtete, einen Teil ihrer
Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Die Verlage hätten nach EU-Recht
kein eigenes Urheberrecht. Danach schien die Verhandlung des BGH an diesem
Dienstag nur noch eine Formsache zu sein. Ein Erfolg von Martin Vogel
schien so gut wie sicher.
Doch die VG Wort und die Verlage gaben nicht auf. „Das Reprobel-Urteil ist
nicht auf Deutschland übertragbar“, erklärte Thomas Winter, der Anwalt der
VG Wort. In Belgien sei es um ein Gesetz gegangen, während in Deutschland
die Autoren per Vertrag Rechte an die Verlage abtreten. Dazu habe der EuGH
„überhaupt nichts“ gesagt, betonte Winter.
Vogels Anwalt, Thomas von Plehwe, hielt das EuGH-Urteil aber durchaus für
übertragbar. Es stehe schließlich in einer Reihe ähnlicher EuGH-Urteile,
die alle das gleiche Ziel hätten: „Die Vergütung darf den Urhebern nicht
vorenthalten werden.“
## Nächster Schritt im April
Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ in der zweistündigen
Verhandlung erkennen, dass er die Sache noch nicht für entscheidungsreif
hält. Wie es weiter geht, will der Senat am 21. April verkünden. Vermutlich
wird der BGH den deutschen Fall nun doch dem EuGH vorlegen, damit dieser
sich auch zur deutschen Rechtslage äußern kann.
Die Ausschüttung der VG Wort an Autoren ist von dem Rechtsstreit bisher
nicht berührt. Dagegen bekommen die Verlage seit November 2015 nichts mehr;
ihr Anteil wird auf einem Sperrkonto gelagert. Außerdem hält sich die VG
Wort die Rückforderung der seit 2012 ausgezahlten Gelder vor.
Unter dem Druck der Verlage hat sich inzwischen auch Justizminister Heiko
Maas (SPD) in die Diskussion eingeschaltet. Mit der Kulturbeauftragten
Monika Grütters (CDU) schrieb er im Februar an die EU-Kommission und bat
diese bei der Neuregelung des EU-Urheberrechts um eine Öffnungsklausel.
Damit will er das deutsche Modell, das in Europa als vorbildlich gelte,
retten.
„Gemeinsame Verwertungsgesellschaften schaffen in vielen Mitgliedstaaten
einen Rahmen für Verleger und Autoren, nicht nur um Vergütungsansprüche
wahrzunehmen, sondern auch, um viele Alltagsfragen bei der Nutzung
urheberrechtlich geschützter Werke einvernehmlich und pragmatisch zu
klären. Dies sollte auch in Zukunft möglich bleiben!“, forderte Maas.
Bisher gibt es keine Signale, dass der zuständige EU-Kommissar Günther
Oettinger (CDU) den Vorschlag aufgreift. Laut Justizministerium ist eine
nationale Regelung nicht möglich.
10 Mar 2016
## LINKS
[1] /Trotz-unklarer-Rechtslage/!5086439
## AUTOREN
Christian Rath
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