# taz.de -- Urteil zur VG-Wort-Ausschüttung: Nichts für die Verlage | |
> Alles für die Autoren. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs | |
> haben Verlage keinen Anspruch auf die Hälfte der VG-Wort-Einnahmen. | |
Bild: Wer einen Kopierer kauft, zahlt darauf Abgaben, die an die VG Wort fließ… | |
Freiburg taz | Die VG Wort darf den Verlagen nicht pauschal 30 bis 50 | |
Prozent ihrer Einnahmen auszahlen. Hierfür gebe es keine gesetzliche | |
Grundlage, entschied auf Klage des Autors Martin Vogel jetzt der | |
Bundesgerichtshof (BGH). | |
Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort wird von Autoren und Verlagen | |
getragen. Sie macht Urheberrechte dort geltend, wo der einzelne Buchautor | |
oder Journalist überfordert wäre – zum Beispiel gegenüber Bibliotheken und | |
den Erstellern von Pressespiegeln. Auch kassiert sie Abgaben, die die | |
Hersteller von Kopierern und Druckern zahlen müssen, weil mit ihren Geräten | |
Privatkopien von geschützten Werken angefertigt werden. Verlage bekommen 30 | |
bis 50 Prozent der eingenommenen Gelder. Rund 30 Millionen Euro erhalten | |
sie pro Jahr. | |
Der Münchner Autor Martin Vogel hält die Beteiligung der Verlage jedoch für | |
rechtswidrig und klagt seit 2011 dagegen. Da er selbst Fachbücher schreibt, | |
konnte er die Klage im eigenen Namen durch die Instanzen treiben. Er gewann | |
bisher alle Verfahren in dieser Sache, jetzt auch in letzter Instanz beim | |
Bundesgerichtshof. Der BGH stellte darauf ab, dass das Urheberrecht | |
grundsätzlich nur den Autoren und nicht den Verlagen zusteht. Insofern | |
haben grundsätzlich auch nur die Autoren Ansprüche gegen die VG Wort und | |
nicht die Verlage. Ob die Autoren per Vertrag Rechte auf die Verlage | |
übertragen können, hat der BGH offengelassen. Er wies vor allem die | |
pauschale Beteiligung der Verleger in Höhe von bis zu 50 Prozent zurück. | |
Eine solche pauschale Beteiligung sei nicht zu rechtfertigen. | |
Für die Verlage könnte das Urteil bitter werden. Seit November hat die VG | |
Wort ihren Anteil mit Blick auf den Rechtsstreit nicht mehr ausgezahlt. | |
Zudem hat sie sich für die Jahre ab 2012 eine Rückforderung vorbehalten. | |
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hält das BGH-Urteil für | |
„kulturpolitisch höchst problematisch“. Den Verlagen drohten Rückzahlungen | |
in dreistelliger Millionenhöhe, pro Verlag gehe es um Summen zwischen 20 | |
und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns. Wegen der | |
ausbleibenden VG-Wort-Zahlungen drohe die Insolvenz vieler kleiner und | |
mittlerer Verlage. | |
## Können Rechte an Verlage abgetreten werden? | |
Die Autoren müssen nun darauf achten, ob sie den ihnen zustehenden Anteil | |
der Gelder von der Verwertungsgesellschaft automatisch ausgezahlt bekommen | |
oder ob sie dies beantragen müssen. Die VG Wort konnte hierzu kurzfristig | |
noch keine Angaben machen. | |
Kann eine weitgehende vertragliche Übertragung der Autorenrechte an die | |
Verlage das Problem lösen? Martin Vogel hält eine solche Übertragung | |
rechtlich nicht für möglich. „Das wären unfaire und damit unzulässige | |
Allgemeine Geschäftsbedingungen.“ Auch aus europarechtlichen Gründen wäre | |
eine solche Abtretung nach Vogels Auffassung unzulässig, obwohl sie im | |
deutschen Urheberrechtsgesetz vorgesehen ist. | |
## Verlage setzen auf Politik | |
Auch die Verlage fordern nach dem Urteil, dass die Politik den BGH-Spruch | |
korrigieren müsse, etwa durch ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage. Das | |
Bundesjustizministerium geht allerdings davon aus, dass eine „rechtssichere | |
Lösung“ nur auf europäischer Ebene möglich ist. | |
Gemeinsam mit der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Monika Grütters | |
(CDU), hat Justizminister Heiko Maas (SPD) im Februar die EU-Kommission | |
aufgefordert, bei der Neuregelung des EU-Urheberrechts eine Öffnungsklausel | |
zu schaffen. Damit soll das deutsche Modell einer Verlagsbeteiligung an den | |
Einnahmen der Verwertungsgesellschaft gerettet werden. Die EU-Kommission | |
hat allerdings noch nicht geantwortet. | |
21 Apr 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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