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# taz.de -- Streit um Vergütung durch die VG Wort: Das ganze Geld
> An den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft VG Wort verdienen viele
> Journalisten zusätzliches Geld. Streit gibt es nun um die Höhe.
Bild: Wer soll das Geld bekommen? Autor oder Verlag?
Mein Urlaubsgeld! Mein Weihnachtsgeld! Mein neuer Computer! Solche
Formulierungen hört man oft von freiberuflichen Autoren, die relativ hohe
Tantiemen von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort kassieren.
Diese Gelder, die die VG Wort an Urheber und Verlage verteilt, dienen etwa
als Vergütung für die Nutzung von Werken in Bibliotheken oder
Pressespiegeln. Der Großteil der jährlich ausgeschütteten Beitrage stammt
aus der sogenannten Geräte- und Speichermedienvergütung.
Ihre Freude über die Ausschüttungen der VG Wort äußern Autoren aber
bevorzugt im kleinen Kreis. Öffentlich redet man nicht gern darüber, dass
man von Verwertungsgesellschaften profitiert, denn die haben bekanntlich
nicht das beste Image. Das hat vor allem mit der kontroversen Rolle zu tun,
die die Gema, die bekannteste der zwölf deutschen
Verwertungsgesellschaften, in der Auseinandersetzung mit der Google-Tochter
Youtube spielt.
An diesem Wochenende steht der VG Wort in Berlin ein Sitzungsmarathon
bevor. Am Freitag treffen sich die Wahrnehmungsberechtigten am Potsdamer
Platz, am Sonnabend tagt die Mitgliederversammlung. Die Sitzungen stehen
unter ungewöhnlichen Vorzeichen, weil derzeit ausnahmsweise auch das Wirken
der VG Wort in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Der Patentrichter Martin
Vogel wirft ihr in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vor, sie
habe mehrere Hundert Millionen Euro „zu Lasten der Urheber falsch
verteilt“.
Vogel streitet vor dem Landgericht München mit der Verwertungsgesellschaft,
in der vergangenen Woche hat er dort einen Sieg errungen (Az. 7 O
28460/11). Er argumentiert, dass jemand, der einen Wahrnehmungsvertrag mit
der VG Wort abgeschlossen habe, Anspruch auf deren komplette Vergütung
habe. Bisher fließen 30 beziehungsweise 50 Prozent der Summe an den Verlag
– je nach der Art des Werks.
## Die Drohkulisse der VG Wort
Die VG Wort, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil angekündigt
hat, argumentiert, ihre Praxis stehe im Einklang mit dem Paragrafen 63a des
Urheberrechtsgesetzes. Komplex wird die Causa dadurch, dass das Urteil nur
für jene Autoren gilt, die einen kompletten Wahrnehmungsvertrag
abgeschlossen haben. Diese sogenannten Wahrnehmungsberechtigten
unterscheidet die VG Wort von der größeren Gruppe der Bezugsberechtigten,
die ihre Rechte nur individuell für ein Werk anmelden; in solchen Fällen
ist der Verlag der Anspruchnehmer, er leitet das Geld dann an den Autor
weiter.
Die VG Wort malt nun eine Drohkulisse. Nach dem Urteil könne „nicht mehr
ausgeschlossen werden, dass bei einer solchen Konstellation der Verlag 100
Prozent der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht“. Man brauche
unbedingt eine einheitliche Regelung, könne nicht jeden Einzelfall prüfen.
Kleinere Konflikte gibt es auch. Die VG Wort fordert gemeinsam mit der VG
Bild-Kunst die Erhöhung von Urheberrechtspauschalen für Speichermedien,
etwa USB-Sticks. Die Abgabe soll je nach Leistungsfähigkeit zwischen 91
Cent und 1,95 Euro betragen. Der Branchenverband Bitkom spricht von
„Mondtarifen“, die Piratenpartei ist ebenfalls not amused. Daran, dass
freie Autoren künftig ein erhöhtes Quasiweihnachtsgeld bekommen, ist die
Partei erwartungsgemäß kaum interessiert.
1 Jun 2012
## AUTOREN
René Martens
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