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# taz.de -- VG Wort friert Tantiemen ein: Trübe Aussichten
> Die VG Wort zahlt jährlich sowohl Autoren als auch Verlagen Tantiemen.
> Dieses Jahr aber vorerst nicht, denn die Ausschüttungspraxis wird
> überprüft.
Bild: Honorarzahlungen 2012? Das kann dauern.
Um sich auf den Sommer zu freuen, gibt es allerlei gute Gründe.
Journalisten und andere Autoren haben allerdings einen besonders guten: Im
Juni oder Juli schüttet die in München ansässige Verwertungsgesellschaft
(VG) Wort jeweils ihre jährliche Tantiemen aus. Die VG Wort vergütet die
Nutzungsformen, die nicht durch Honorarzahlungen abgedeckt sind: analoge
und digitale Kopien und die Nutzung von Texten in Bibliotheken
beispielsweise. Nicht nur die Urheber bekommen Geld, sondern – quasi in
ihrer Funktion als Ermöglicher und Verbreiter von Werken – auch die
Verlage.
Für diesen Sommer sind die Aussichten allerdings trübe, denn derzeit ist
nicht absehbar, wann die Gelder fließen - nicht etwa, weil keines da ist;
laut dem Branchendienst Buchreport liegen derzeit 120 Millionen Euro
bereit. Vielmehr lässt die VG Wort gerade ihre Ausschüttungspraxis von der
für sie zuständigen Aufsichtsbehörde, dem ebenfalls in München
residierenden Deutschen Patent- und Markenamt, überprüfen. Die
entsprechenden Beschlüsse fielen auf den Gremiensitzungen der VG Wort am
vergangenen Wochenende in Berlin.
Die Verwertungsgesellschaft reagiert damit auf eine Niederlage, die sie
kürzlich vor dem Landgericht München hinnehmen musste. Der Patentrichter
Martin Vogel, der auch wissenschaftlicher Autor ist und in dieser Funktion
1984 einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen hat, hat die
dortigen Richter davon überzeugen können, dass die VG ihre Gelder über
Jahre nicht korrekt verteilt hat - und zwar zu Lasten der Autoren. Die
Verwertungsgesellschaft, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil
einlegen wird, ist der Auffassung, dass die Entscheidung des Landgerichts
die gesamte Verteilungsregelung in Frage stelle. Sie sagt, es sei zum
Beispiel überhaupt nicht klar, was das Urteil für jene 287.000 Autoren
bedeute, die mit der Verwertungsgesellschaft andere Verträge abgeschlossen
haben als der Kläger.
Seltsam mutet an, dass die VG Wort die Gelder zurückhält, obwohl es sich
nur um eine erstinstanzliche, also noch lange nicht rechtskräftige
Entscheidung handelt. Der Einwand sei „berechtigt“, sagt Robert Staats,
geschäftsführende Vorstandsmitglied der VG Wort. Man brauche aber „die
Rückendeckung der Aufsichtsbehörde“. Das Patent- und Markenamt habe
„weitreichende Aufsichtsbefugnisse“, daher sei die VG zu diesem Vorgehen
„verpflichtet“.
Für viele freie Autoren ist prekär, dass die VG Wort die Tantiemen
einfriert, denn diese haben angesichts stagnierender, real also sinkender
Honorare an Bedeutung gewonnen. 2011 bekamen beispielsweise mehr als 17.000
Journalisten durchschnittlich 212 Euro für die Verwendung ihrer Texte in
Pressespiegeln und fast 12.000 Journalisten im Schnitt 209 Euro für ihre
gemeldeten Beiträge in Zeitungen und Publikumszeitschriften. Hinzu kommen,
je nach Tätigkeitsspektrum des Autors, Tantiemen für
Online-Veröffentlichungen sowie für Beiträge in Fachpublikationen und
Sachbüchern.
Unter Image-Gesichtspunkten hat sich die VG Wort mit ihrer Entscheidung
gewiss keinen Gefallen getan. Vorstandsmitglied Staats kontert: „Man
erwartet von den Verwaltungsgesellschaften, dass sie sich korrekt
verhalten, und genau das tun wir.“ Wie lange das Patent- und Markenamt für
die Prüfung der Sachlage braucht, ist unklar. Die Behörde wird ihre
Entscheidung wiederum mit dem für sie aufsichtsrechtlich zuständigen
Bundesjustizministerium abstimmen müssen. Robert Staats sagt, es sei
„völlig klar, dass die Autoren - und auch die Verlage - mit dem Geld
gerechnet haben, also erheblicher Druck besteht“. Das Verfahren könne aber
„einige Wochen dauern“.
6 Jun 2012
## AUTOREN
René Martens
## TAGS
VG Wort
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Bundesgerichtshof
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