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# taz.de -- Einigung über neue Gema-Tarife: Mehr Rechtssicherheit für Partys
> Die Gema und der Bundesverband der Musikveranstalter haben sich endlich
> auf neue Vergütungs-Regelungen geeinigt. Die Veranstalter zeigen sich
> zufrieden.
Bild: Mehr Rechtssicherheit für Clubs und Diskos – das soll die Gema-Tarifre…
MÜNCHEN dpa | Nach monatelangen Verhandlungen um die urheberrechtliche
Vergütung von Musik in Diskos, Bars, Kneipen und bei Einzelveranstaltungen
ist eine Einigung erzielt worden. Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema
und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten einen
entsprechenden Vertrag, wie beide Seiten am Mittwoch mitteilten. Die neuen
Tarife gelten vom 1. Januar 2014 an. Konzerte sind nicht betroffen. Für sie
gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.
„Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun
endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, sagte
Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und
Präsident des Dehoga-Bundesverbandes.
Die neuen Vereinbarungen führen in der Regel zu moderaten Erhöhungen, die
zudem in einer Einführungsphase über mehrere Jahre abgefedert würden, wie
es hieß. In vielen Fällen gebe es sogar deutliche Entlastungen, erläuterte
die Bundesvereinigung. Das gelte auch für Clubs und Diskotheken, die in der
Regel zwei Tage pro Woche geöffnet haben. Sie sollten nach dem
ursprünglichen Modell sehr viel stärker belastet werden. Vielerorts waren
deshalb Schließungen und ein Verlust an Veranstaltungskultur befürchtet
worden.
„Clubs und Diskotheken standen vor existenzgefährdenden Erhöhungen. Von
einer Existenzgefährdung kann jetzt keine Rede mehr sein. Deshalb ist die
jetzige Einigung umso erfreulicher“, sagte der Geschäftsführer der
Bundesvereinigung, Stephan Büttner. Er rechnet nicht damit, dass Besucher
mehr zahlen müssen. „Da wir sehr vertretbare Erhöhungen, teilweise sogar
Entlastungen erreicht haben, gehe ich nicht davon aus, dass der Gast davon
betroffen sein wird.“
Die Zahlungen an die Gema richten sich im Wesentlichen linear nach der
Größe der Veranstaltungsfläche, der Zahl der Öffnungstage und nach dem
Eintrittsgeld. Je teurer etwa der Eintritt, umso höher ist die
urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Die Dauer
der einzelnen Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf aber nicht
mehr einbezogen.
Die Gema vertritt mehr 65.000 Musikautoren; die Bundesvereinigung der
Musikveranstalter ist nach eigenen Angaben mit rund 150.000 Mitgliedern der
größte Musiknutzerverband in Deutschland.
11 Dec 2013
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