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# taz.de -- Gema vs. Clubs und Diskos: Tarifreform „nicht angemessen“
> Die Aufsichtsbehörde der Gema legt einen Vorschlag zum Tarifstreit mit
> Clubs und Diskotheken vor. Alle Streitparteien lesen das Ergebnis anders.
Bild: Die Gema kriegt Geld, der Spaß bleibt hier: Diskothek.
HAMBURG taz | Normalerweise genießt das Deutsche Marken- und Patentamt
(DPMA) selten die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit. Momentan
ist das ein bisschen anders. Die DPMA ist auch die Aufsichtsbehörde der
nicht sonderlich populären Musikverwertungsgesellschaft Gema, und in dieser
Funktion hat sie einen am Donnerstag bekannt gewordenen Einigungsvorschlag
in einem erbittert geführten Streit vorgelegt. Es geht um die vor einem
Jahr von der Gema präsentierte Tarifreform zur Nutzung von Musik in Clubs
und Diskotheken.
Die Reform, die eine Vereinfachung des Systems, nämlich eine Reduzierung
der Tarife von elf auf zwei vorsieht, hatte 2012 für scharfe Proteste
gesorgt. Viele Discothekenbesitzer argumentierten, sie seien in ihrer
Existenz gefährdet, wenn die vereinheitlichte Tarifstruktur umgesetzt
werde.
Von einem drohenden Clubsterben war die Rede. Die Bundesvereinigung der
Musikveranstalter e.V., der auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
(Dehoga) angehört, plädiert daher dafür, das alte Tarifsystem
beizubehalten. Derzeit gilt eine Übergangslösung.
Die Schiedsstelle der DPMA geht in ihrem 68 Seiten umfassenden Vorschlag
nun zwar teilweise mit der Gema ins Gericht. Die Tarifreform bedürfe der
„Korrektur", finden die drei Richter beispielsweise. Sie sagen aber auch:
„Es entspricht dem Sinn und Zweck von Tarifen, viele verschiedene
Sachverhalte pauschal zu erfassen. Eine zu weit gehende Staffelung würde
diesem Ziel entgegenstehen und komplizierte Individualrechnungen schaffen.“
## Unterschiedliche Vergütungssätze
Diese differenzierte Haltung spiegelt sich auch in den unterschiedlichen
Vergütungssätzen wider, die die Schiedsstelle für Einzelfälle errechnet
hat. Mal ergibt sich gegenüber der bisherigen Regelung „eine deutliche
Entlastung der Veranstalter“, mal gilt das Gegenteil. Ersteres trifft für
eine „Tanzveranstaltung von kleiner bis mittlerer Größe" (Nutzfläche bis
300 qm, Eintritt 10 Euro) zu. Nach der alten Regelung waren in diesem Fall
bisher 271 Euro pro Veranstaltung fällig, gemäß der von der Gema
ausgearbeiteten Reform wären es 300 Euro.
Die Schiedsstelle hält 226 Euro für angemessen. Ein anderer Vorschlag
dürfte dagegen der Gema etwas besser gefallen: Bei einer Raumgröße von 500
Quadratmetern und einem Eintrittspreis von 20 Euro flossen bisher 428 Euro
an die Verwertungsgesellschaft, der Einigungsvorschlag liegt bei 710 Euro.
Nach Vorstellungen der Gema sollen es allerdings 1.000 Euro sein.
Auch eine Härtefallregelung für schwach besuchte oder aus anderen Gründen
ertragsarme Veranstaltungen haben die Schiedsrichter ausgetüftelt: „Sofern
der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme aus der
Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der
Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung steht“, müsse neu berechnet
werden, sagen sie.
## Neue Verhandlungen stehen an
Vor allem ist die Schiedsstelle des Patentamts der Ansicht, dass
„Veranstaltungen von mittlerer Größe“ bessere Regelungen verdient haben a…
es die Gema vorsieht. In dieser Hinsicht sei deren Tarifreform „nicht
angemessen“. Gänzlich vergütungsfrei sein sollen „Musikaufführungen von
Wandermusikern“ und Hochzeitsfeiern, sofern sie „nicht durch Firmen oder
Medien gesponsert“ sind.
Wie so oft in solchen Fällen, interpretieren die beteiligten Parteien den
Richterspruch sehr unterschiedlich: Die Schiedsstelle habe „das zentrale
Anliegen der Tarifreform bestätigt“, meint Gema-Vorstandsmitglied Georg
Oeller. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter frohlockt dagegen, die
Schiedsstelle habe der Tarifreform der Verwertungsgesellschaft eine „klare
Absage“ erteilt.
Dass er das Ganze mit gemischten Gefühlen sieht, kann Ernst Fischer, sowohl
Präsident der Dehoga als auch Vorsitzender der Bundesvereinigung, dann aber
doch nicht verbergen: Man freue sich „über Entlastungen kleiner
Veranstaltungen“, sei aber „doch sehr verwundert über die zum Teil sehr
deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für
Musikkneipen, Clubs und Discotheken“.
Der Schiedsspruch ist ein wichtiger Zwischenschritt in einer langwierigen
Debatte. Auf Basis des DPMA-Vorschlags nehmen die Beteiligten nun wieder
Verhandlungen auf.
18 Apr 2013
## AUTOREN
René Martens
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