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# taz.de -- Filesharing und Musikdownloads: Windige Anwälte
> Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ setzt sich für die Urheberrechte
> von Musikern ein. Im Netz wird sie als Helferin von Abmahnanwälten
> kritisiert.
Bild: Umstrittener Entwurf: Ein neues Gesetz soll Verbraucher vor der Abmahnind…
Die Initiative „Don’t Fuck with Music“ hat am Mittwoch gemeinsam mit der
Mädchenband „Tote Crackhuren im Kofferraum“ (TCHIK) vor dem Bundestag einen
Flashmob veranstaltet. Das Bündnis will KünstlerInnen in der Debatte über
die Reform des Urheberrechts eine Stimme geben, Unterstützer ist unter
anderem auch Sven Regener.
Anlass ist das geplante „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das
eine Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nach Meinung des Bündnisses
gerade erschwere. „Abmahnungen werden kompliziert“, sagt Dirk Wilberg von
Community Promotion, der die Initiative gegründet hat. „Endlich hatten die
Leute kapiert, dass Filesharing und Downloads einen Beigeschmack haben und
nun spricht sich wieder rum, dass Missbrauch in Ordnung ist.“
Zentraler Streitpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass die Abmahnungen bei
Erstverstoß gegen das Urheberrecht auf einen Streitwert von 1.000 Euro
beschränkt werden sollen – die Summe wird so pauschal niedrig festgelegt.
Damit sinken die zu erhebenden Anwaltsgebühren automatisch auf höchstens
155,30 Euro. Das Gesetz soll Verbraucher vor einer Abmahnindustrie
schützen.
## „Ihr seid sowas von draußen"
Im Netz wurde Don’t Fuck With Music bereits vielfach angegangen, die Macher
als Lobbyisten windiger Anwälte bezeichnet. Die Initiative soll
eingeschüchtert werden. „Ihr seid sowas von draußen, niemand wird mehr eure
Musik hören“, droht ein User auf Facebook. „Die Gegenseite argumentiert mit
Halbwissen“, sagt Archi Alert, Manager der TCHIK. „Uns geht es um
Grundsätzliches.“ Der Staat habe die Verantwortung für die Rechte von
Musikern wahrzunehmen und könne nicht sagen: „Denkt euch selbst neue
Geschäftsmodelle aus.“
Alert weist darauf hin, dass TCHIK etwa untersagt haben, Hörer wegen
Filesharing mit ihrer Musik abzumahnen – jede Band könne das verfügen. „Es
steht nicht in unserem Interesse, dass unseriöse Anwälte Geld mit
Abmahnungen machen“, sagt Wilberg. Man wolle alternative Modelle
diskutieren. Aber es sei ein Skandal, wenn Musiker Angst haben, ihre
Meinung zu äußern. Eingriffe ins Urheberrecht und in das
Gerichtskostengesetz (darunter fällt der Streitwert) sieht die
Regierungskoalition als notwendig an: „Damit schieben wir dem ,Abmahn-Wahn‘
einen Riegel vor“, sagt Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU).
In einer Pressemitteilung des Justizministeriums wird man im Hinblick auf
sogenannte Massenabmahnungen deutlicher: „Das geltende Urheberrecht hat
seine Wirkung verfehlt!“ Es wird Zeit, um in einen seriöseren Dialog zu
treten.
25 Apr 2013
## AUTOREN
Jens Uthoff
## TAGS
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